Bundeswehr - Disziplinarverfahren?

5 Antworten

Guten Abend,

Wenn du Pech hast wird dein Chef einen Antrag auf fristlose Entlassung stellen und dir deine Bezüge streichen für die drei Tage die du gefehlt hast... Hast du Glück wird er dir die drei Tage vom Urlaub abziehen was ich eher weniger denke da du eine Unwahre Dienstliche Meldung gemacht hast und somit sein Vertrauen verletzt hast.

Wir hatten diesen Fall auch neulich in der Kompanie und dieser Kamarad wurde Entlassen.

Hoffe ich konnte helfen.

LG iCryptx

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also, sofort bei deiner Einheit melden, noch heute. Wenn bereits Dienstschluss, dann beim UvD.  Dann bist Du innerhalb der 3 Tage.

Dann ist es nur unerlaubt und nicht eigenmächtig.

Wenn Du also bis morgen wartest, dann hat dein Disziplinarvorgesetzter keine Wahl und muss die Sache an die Staatsanwaltschaft zusätzlich abgeben zur strafrechtlichen Verfolgung.

Ich vermute, wenn es bei den 3 Tagen bleibt, wird es auf jeden Fall kein Arrest sondern evt. Geldstrafe, etc...

Du solltest auf jeden Fall von Anfang an die Wahrheit sagen und nicht noch mehr Mist bauen.  Bin selbst Disziplinarvorgesetzter und habe selbst auch Vernehmungen in dieser Funktion durchgeführt. Und um diese "Vernehmung eines Soldaten" wirst du auch nicht herum kommen. Es liegt ganz im Ermessen deines KpChefs und an deinem Verhalten.

Um dich ein wenig zu beruhigen, ich selbst habe während meiner Offz-Ausbildung auch mal Mist gebaut, zwar nicht in solcher Form, aber mußte auch mal eine schriftliche Ausarbeitung schreiben als Fahnenjunker...

Apfelkind1986  30.07.2015, 13:30

Wenn Du also bis morgen wartest, dann hat dein Disziplinarvorgesetzter keine Wahl und muss die Sache an die Staatsanwaltschaft zusätzlich abgeben zur strafrechtlichen Verfolgung.

Nicht ganz korrekt. Dann KANN er es abgeben, ist sein Ermessen. Abgabepflichtig wird eigenmächtige Abwesenheit erst im Wiederholungsfall.

fabiberli  30.07.2015, 14:52
@Apfelkind1986

Also, erst einmal ist im §15 WStG alles klar geregelt.

§ 38 WDO – Richtlinien für das Bemessen der Disziplinarmaßnahme

Danach wird sich der Disziplinarvorgsetzte richten für das Strafmaß.

Nach Ablauf der 3 Tages-Frist muss das für den Wohnort des Soldaten zuständige Feldjägerdienstkommando mit der Suche nach dem Soldaten beauftragt werden. Automatisch landet er im Fahndungssystem der Polizei.

Der Ermessensfall des Disziplinarvorgesetzten liegt innerhalb der 3 Tage Frist. Bei wiederholter Abwesenheit, genau genommen ab dem 5. mal, kann unter Umständen der Tatbestand der Fahhenflucht erfüllt sein.

Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist von der von Verfassungs wegen allein zulässigen Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts auszugehen. Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten („Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr“).

Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 i.V.m § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe zu berücksichtigen.

Eigenart und Schwere des Dienstvergehens bestimmen sich nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlungen, d.h. nach der Bedeutung der verletzten Dienstpflichten.

Nach der 3 Tages Frist, welche es nicht umsonst gibt, ist ein Straftatbestand erfüllt.

Apfelkind1986  31.07.2015, 09:06
@fabiberli

Es landet niemand auf der Fahndungsliste der Polizei, nur weil du am Nukom Rechner eine Meldung an die Feldjäger absetzt. Außerdem ist das nochmal was ganz anderes als die Abgabe an die Staatsanwaltschaft, was ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren nach sich zieht.

Und schau mal in deinem Walhalla-Büchlein (das du vermutlich wie jeder andere Offizier nutzen wirst) in die Einzelerlasse für die WDO, da wirst du lesen können, dass eigenmächtige Abwesenheit nur im Wiederholungsfall an die Staatsanwaltschaft abgabepflichtig ist. Aber du kannst es natürlich auch schon beim ersten Mal bereits abgeben.

Das solltest du aber als Disziplinarvorgesetzter eigentlich alles wissen. Allerdings weiß ich noch, wie oft ich damals meinen Chef einfangen musste, als er mal wieder aus Unkenntnis die Wege der Gesetze und Dienstvorschriften verließ.... Ka, was man auf dem Chef-Lehrgang lernt aber wesentliche Dinge scheinen die nicht zu behandeln.

fabiberli  31.07.2015, 09:43
@Apfelkind1986

Frag mal einen Feldjäger-Offz. bzgl. Zusammenarbeit mit der Polizei bei Suchmeldungen oder einen RB. ( Rechtsberater der Bw ) Da wirst du erstaunt sein :) Das ist dann die Arbeit der Feldjäger, wovon wir so nichts mitbekommen.

Naja, wir hatten in meiner PzGren Kp einige EA.... Aber das war noch zu Zeiten der Wehrpflicht und kommt ja jetzt doch selten vor.

fabiberli  31.07.2015, 10:07
@fabiberli

Vlt. noch etwas als Anmerkung:

Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft kann auch dem Disziplinarvorgesetzten befohlen werden durch nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten. Je nachdem, wie dieser Entscheidet. Dann hätte der Chef keine Wahl.

Übrigens, die Kann-Bestimmung im Erstfall gilt nur im Einzelfall unter besonderen Umständen. Abgeben muss er immer und kann nur eine Ausnahme machen gemäß §14 /3 ZDv B 117. Und das NUR im Einvernehmen mit dem Zuständigen RB.

Apfelkind1986  31.07.2015, 19:16
@fabiberli

Echt? Bei den Fallis hatte ich damit schon häufiger zu tun.

fabiberli  31.07.2015, 21:42
@Apfelkind1986

Bei den PzGren / Jägern auch ( Schwarzenborn... ). Bei den Pio fast gar nicht und in meiner jetzigen Kdo Behörde gar nicht :D Was aber auch kein Wunder ist, fast alles StOffze, Beamte und Zivilangestellte.

fabiberli  31.07.2015, 22:05
@fabiberli

Aber was die Feldjäger betrifft, habe das DstKdo in Mainz direkt vor meiner Haustür sozusagen, bin zwar in einer ASt, aber kenne die ganz gut bzw. ab und zu esse ich bei denen in der Kaserne und da kommt man auch mal ins Gespräch. Auch wenn das Essen und die Kaserne in MZ das allerletzte sind... aber das ist wohl an vielen Standorten so...

Ich weis nicht wie dies bei euch gehandhabt wird. Ich wäre hierfür direkt ins Kittchen. :-)

JG265  29.07.2015, 14:39

Das erwartet den Fragesteller im schlimmsten Fal auch ^^

na ich zitiere einfach mal ein Gesetz, was du eventuell kennen solltest...

§ 15 WStG (Eigenmächtige Abwesenheit):

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.

Viel Spaß :-)

JG265  29.07.2015, 14:38

Könnte also durchaus "ganz spaßig" werden ^^

floppy232  29.07.2015, 14:43
@JG265

Bei uns in der Kaserne kam das öfter vor, meistens so 2-3 Wochen "Knast" an der Wache, insofern diese nicht schon privatisiert wurde.

So war es zumindest bei uns. Mindestens ist mit Geldstrafe zu rechnen! ;)

Purehate94 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 15:00
@floppy232

Ja, mit einer saftigen Geldstrafe habe ich am meisten gerechnet... Abwarten was kommt. Jedenfalls wird das alles nicht so spaßig sein... Aber selbst schuld! Auch wenn es krankheitsbedingt ist...

JG265  29.07.2015, 15:00
@floppy232

Da muss dann der Einzelfall entscheiden. 3 Jahre Knast, also die maximalstrafe wird schon nicht werden, aber mit ein mal Wochenenddienst wirds halt auch nicht abgegolten sind. Aber das wird der User ja schon noch früh genug erfahren :)


Die Lüge war aber im Voraus schon ziemlich schlecht...bzw wurde sich halt einfach falsch verhalten!

Purehate94 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 15:12
@JG265

Dumm Verhalten habe ich mich durchaus! Aber was passiert ist, ist passiert... Jetzt abwarten was kommt. Danke für die Infos schonmal!

JG265  29.07.2015, 15:25
@Purehate94

na zumindest idt die Einsicht da :) Klar, ändern kannst du nun nichts mehr und musst gucken, was auf dich zukommt.

floppy232  29.07.2015, 15:37
@JG265

Ja... wir können jetzt eigentlich dann auch nur noch spekulieren, aber red evtl. auch mit eurem Spieß. Bleib auf jeden Fall ehrlich und einsichtig, das könnte helfen :)

JG265  29.07.2015, 15:46
@floppy232

Ja, Spekulationen bringen aber auch nichts mehr. Muss man halt einfach abwarten.  Sei ehrlich, einsichtig und den Rest muss du halt abwarten...In was für einer laufbahn bist du denn eigentlich?

Purehate94 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 18:39
@JG265

Mannschafter

Montag morgen meinte ich natürlich