DAK lehnt Heil und Kostenplan (Zahnarzt)?
Hallo,
mein Zahnarzt hat einen Heil und Kostenplan erstellt, bei mir muss einiges gemacht werden (Kronen etc.). Als ALG2-Empfänger hat der Zahnartzt von einer Härtefallregelung gesprochen.
Der Zahnarzt hat die Unterlagen zur DAK gesendet, von der DAK habe ich ein Schreiben bekomen, ich solle mich bei einem Gutachter (Zahnarzt) melden um ein Gutachen zu erstellen.
Nun hatte ich bei diesem Gutachter zwei Termine und wurde zweimal nach Hause geschickt weil der Gutachter (Zahnartzt) die Unterlagen von der DAK nicht hätte.
Nun habe ich plötzlich ein Schreiben von der DAK bekommen, das ein Gutachten nach Aktenlage gemacht wurde und der Heil- und Kostenplan nicht gefördert wird bzw die Unterlagen wurden wieder zu meinen Zahnarzt zurückgesendet.
Frage: Ist das so rechtens das ein Gutachten gemacht wird über meine Zähne ohne das ich bei einem Gutachter (Zahnarzt) bzw dieser mit seinem persönlichen Eindruck nur über die Unterlagen entscheidet, das ich keine Förderung bekomme
Mfg
4 Antworten
Zwei mal weggeschickt trotz Termin kann ich nicht nachvollziehen. Man macht doch keinen Termin, wenn die Unterlagen nicht vorliegen.
Die Begutachtung kann auch per Aktenlage (also anhand der eingereichten Unterlagen wie Heil- und Kostenplan, Röntgenbilder...) erfolgen. Ob eine persönliche Begutachtung nötig erscheint, entscheidet der Gutachter.
Wenn der Gutachter mit der Therapieplanung nicht mitgeht, macht er in aller Regel einen Alternativvorschlag, der den Richtlinien entspricht - ggf. nach Rücksprache mit deinem Zahnarzt.
Du hast das Recht, Widerspruch einzulegen. Dies hat allerdings wenig Sinn, wenn dein Zahnarzt mit der vom GA vorgeschlagenen alternativen Versorgung mitgeht.
Was sagt dein Zahnarzt? Wie soll es es weiter gehen? Eine alternative, evtl. andersartige Versorgung?
Sprich mit deinem Zahnarzt. Bestimmt hat der Gutachter eine alternative bzw. eingeschränkte Versorgung empfohlen. Nun muss dein ZA einen neuen Plan aufstellen, der dann - wenn er dem Gutachten entspricht - von der DAK bewilligt wird.
Fakt ist das die Krankenkasse sich auch wie der Zahnarzt nach § 2 SGB V Ze-Richtlinien halten muss und da Du durch die Härtefallregelung die Kosten nach oben setzt und die Krankenkasse: Ausreichend zweckmäßig und günstig zu entscheiden hat kann Sie jederzeit einen Gutachter beauftragen.
Fazit: Setze Dich mit Deinem Zahnarzt in Verbindung um Dir a. das Gutachten als Kopie geben zu lassen und b. zu besprechen warum abgelehnt wurde muss eine PAR Behandlung vorher gemacht werden oder ist es nur Teilweise genehmigt worden oder abgelehnt dann muss seitens dem Gutachter auch ein Vorschlag vorhanden sein.
idr wird immer erst mal die Aktenlage geprüft. wenn sich da schon ergibt dass das abgelehnt werden muss, erfolgt keine weitere persönliche Begutachtung.
wenn der Gutachter eine persönliche Begutachtung braucht, dann wird man dafür eingeladen.
du kannst gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und eine persönliche Begutachtung fordern.
was ich allerdings nicht verstehe: du schreibst dass du angeblich schon 2 Termine hattest und wieder heimgeschickt wurdest??? diese Geschichte macht keinen Sinn.
Das ist typisch für den Laden. Wechsel die KK. Mit denen hat man nur Ärger.
Die DAK hatte mir geschrieben das ich mich bei dem Gutachter (Zahnarzt) melden soll. Hatte da im April und Mai einen Termin und als ich an der Reihe war sagte der Zahnarzte er hätte angeblich noch keine Unterlagen von der DAK. Und nun erfahr ich das eben dieser Zahnarzt (Gutachter) dafür verantwortlich ist das mein Heil und Kostenplan nicht gefördert wird und die Unterlagen zu meinen richtigen Zahnarzt zurückgeschickt worden sind