Zahnarzt will Geld trotz Härtefallantrag
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage. Mein Härtefallantrag für die fällige Erneuerung meiner Brücken und Kronen wurde bewilligt, da ich Leistungen nach dem ALG II (Hartz 4) beziehe. Nun sagt mir meine Zahnarzt ich müsste trotzdem für Vermessungskosten 150€ zahlen. Mir kommt das ein bissel wie Abzocke vor. Wenn diese Leistung nötig ist, warum ist sie dann nicht im Heil und Kostenplan aufgeführt, so das sie mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Die Krankenkasse hat ja auch mitgeteilt, sie übernimmt 100% der Kosten. Warum fallen dann noch Kosten an, die im Vorfeld nicht angesprochen wurden und die ich nun zahlen soll? Was meint ihr dazu?
Würde mich über zahlreiche Antworten von euch freuen!
LG, Sonny Crocket
6 Antworten
Hallo,
der Zahnarzt hat Anspruch auf die Vergütung, wenn vorher ein entsprechender Vertrag mit ihm darüber geschlossen wurde. Am besten genau durchgehen, was alles beim Zahnarzt unterschrieben wurde. Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, hat der Zahnarzt keinen Anspruch auf Bezahlung dieser Sonderleistung.
Hier gibt es gute Tipps:
patientenberatung.de
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Teile ihm mit das du das nicht bezahlst da er dir diese kosten hätt nenn müßen und du notfals einen anderen zahnartzt beauftagen wirst (vorher nochmal bei der krankenkasse nachfragen ob das normal ist da diese oft leistungen streichen)Dir wurde gesagt das 100% der kosten übernommen werden damit darf der zahnartz keine extrakosten haben und du kanst ja sagen das er das geld ja von der kasse bekommt und nicht von dir und wen er das dan noch will suchst du dir eben einen anderen zahnartzt aber sowas wird sich rumsprechen.oder er will einfach keine kassenpatienten den mit den privaten verdient er besser.
wie bereits von RHW geschrieben, überprüfe genau was du unterschrieben hast. Falls dir da was untergejubelt wurde, wird es vermutlich zu zahlen sein. Trotzdem würde ich eine entsprechende Beschwerde bei der Krankenkasse und beim Zahnärzteverband einreichen. Jemanden der Hartz IV beansprucht eine Privatleistung zu verkaufen ist mehr als unverschämt. Wenn er keine Unterschrift für die Privatleistung vorweisen kann , hat er keinerlei Rechte darauf.
Hallo Tommy0802,
danke für dein Antwort. Bisher kann ich mich nicht erinnern, irgendwelche Zusatzleistungen vereinbart zu haben. Aber selbst wenn ich solchen möglichen Leistungen zugestimmt hätte, wäre die Bezahlung erst nach deren Erbringung fällig, oder?
Gruß. Sonny
Das klingt sehr nach Abzocke. Von den 150€ will er sich und seinen Arzthelferinnen sicherlich einen netten Abend machen. Wenn er 150€ haben will, dann soll er die in den Heil und Kostenplan schreiben, andernfalls solltest du den Zahnarzt wechseln, scheint ein gewerblicher Betrüger zu sein. Was ist den mit den anderen Patienten, welche im Wartezimmer so sitzen? Laufen die mit Geldbündeln zum Anmeldetresen?
Ich würde ihm sagen, dass ich kein Geld habe (er kennt ja deinen Fall) und ihn auf die Krankenkasse verweisen.