Darf der Arbeitgeber bei Verbeamtung und Schweigepflichtentbindung, die Unterlagen bei der Krankenkasse anfordern?
Hallo, ich hatte eine Amtsärztliche Untersuchung für eine Verbeamtung! Dort bin ich als tauglich gestellt worden und die Behörde in der ich in kürze eine Ausbildung anfangen soll hat das Gutachten vom Amtsarzt erhalten. Bei der Untersuchung musste ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Und nun zu meiner Frage: kann mein Arbeitsgeber bzw die Stelle die das mit den Unterlagen verwaltet, bei meiner Krankenkasse oder dem Hausarzt anrufen oder schriftlich was anfordern?
Ich bedanke mich im Voraus
Mit freundlichen Grßen
6 Antworten
Du hast nur den Amtsarzt von der Schweigepflicht entbunden, sonst Niemanden.
Meines Wissens gibt es keine Vorschrift nach welcher der Dienstherr Auskünfte von der Kasse anfordern kann; zumindest nicht für die Beamtung.
Du hast mit deiner Unterschrift den Amtsarzt von seiner Schweigepflicht entbunden, was ja auch sinnvoll ist. Sollten die Behörden noch andere Ärzte zu Rate ziehen wollen, müssten sie dich nochmal auffordern, eine Schweeigpflichtsentbindung, nun für den nächsten Arzt, zu unterschreiben. Dann kannst du entscheiden, ob du das willst.
Das heißt, dass die Behörde vom Amtsarzt Auskunft bekommen (sonst von niemandem) kann, aber nur über die Dinge, die im Zusammenhang mit deiner Einstellung stehen.
Wenn du Krankenkasse und Hausarzt von der Schweigepflicht entbunden hast, ja.
ja, wenn du eine schweigepflichtsentbindung unterschrieben hast, geht das. mfg
Das heißt auch mein Arbeitgeber kann bei der Krankenkasse oder Hausarzt nachfragen bzw anfordern? Sind die rechtlich überhaupt mit sowas im richtigen? Meiner Meinung nach kann doch nur ein Amtzarzt auf anforderung etwas bei der Krankenkasse oder Hausarzt nachfragen! LG
sie haben doch deine unterschrift, somit sind sie rechtlich auf der sicheren seite. mfg
Der Staat hat ein Recht darauf zu erfahren, ob du irgendeine Krankheit hast, die deine Arbeitskraft vorzeitig beendet, wenn er dich lebenslang alimentieren soll.
Wenn du die Erklärung nivcht unterschreibst, wirst du eben nicht Beamter.
Das ganze ist mir klar, lesen sie doch bitte mal meine Frage durch! Was hat Ihre Antwort mit meiner Frage zu tun? Sind zwei verschiedene Sachen! LG
Solch eine Erklärung gilt immer nur für den Verkehr zwischen einem Arzt und einem anderen. Außenstehende erfahren davon nur ob eine Empfehlung gegeben wird oder nicht. Über Diagnosen steht da selbstverständlich für den Arbeitgber nichts drin.
Das heißt nur der Amtsarzt ist dazu berechtigt Unterlagen beim Hausarzt und der Krankenkasse anzufordern und kein anderer?