Darf der Arbeitgeber kündigen wegen Verletzung?
Ich bin Sonntag morgen in der Badewanne ausgerutscht und hab einen mega großen blauen Fleck am linken Schienbein, eine Wadenzerrung und am rechten Fuß eine Zerrung der Bänder.
Kurz gesagt, ich kann nicht weiter als 20 Meter laufen, dann muss ich sitzen.
Nun.. Auf der Arbeit stehe ich die ganze Zeit auf einem Fleck und laufe ab und an mal von A nach B und zurück zum Stehplatz. Wenn ich mich links abstütze um rechts zu schönen, tut es links weh, dann geh ich auf rechts um links zu schonen, tut rechts weh. Sitzen darf ich nicht. Derzeit bin ich bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und die haben gesagt, wenn ich krankmache, dann kündigen sie mich aber wenn ich mit der noch "harmlosen" - dennoch sehr schmerzhaften - Verletzung so weitermache, kommt es vllt zu einem riss oder so..
Was soll ich nur machen?
Ich brauch das Geld aber unter solchen Bedingungen zu arbeiten, es ist einfach nur schmerzhaft und dadurch kann ich mich nicht konzentrieren
Soll ich eventuell mit der Firma (nicht der Leihfirma) intern mal sprechen, vllt können sie mir helfen?
6 Antworten
"und die haben gesagt, wenn ich krankmache, dann kündigen sie mich"
Dürfen sie gar nicht, außer du bist noch in der Probezeit. Du hast im Krankheitsfall einen rechtlichen Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung deines normalen Lohns. Das ist im Arbeitsgesetz festgeschrieben und da brauchst du auch nicht mit der Firma zu debattieren, die muss sich nämlich daran halten.
Das sind diese typischen Ausbeutermethoden von Leihfirmen, die die Angst und Unwissenheit der Angestellten ausnutzen.
Geh zum Arzt und wenn er Dich krankschreibt, reichst Du die AU ein und gut ist.
Merk Dir vor allem eins: kein Job der Welt ist es wert sich die Gesundheit zu ruinieren!
Dürfen sie gar nicht, außer du bist noch in der Probezeit.
Die Probezeit spielt hier überhaupt keine Rolle, die ist nur relevant wegen der kurzen Kündigungsfrist.
Es geht - unabhängig von einer Probezeit - um die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht (und danach weiterhin nicht in Kleinbetrieben).
Wenn also die Probezeit weniger als 6 Monate betragen sollte, ist der Fragesteller danach auch noch nicht seines Arbeitsplatzes sicher.
Das sind diese typischen Ausbeutermethoden von Leihfirmen
Das ist kein spezifisches Merkmal von Leiharbeitgebern (der "Ausbeuter"-Vorwurf" ist sowieso polemischer Blödsinn), sondern kommt bei vielen "normalen" Arbeitgebern genau so vor - wenn es auch bei Leiharbeitgebern proportional wohl mehr "schwarze Schafe" gibt als bei Arbeitgebern sonst.
Du wirst dann vielleicht ohne Angaben von Gründen (weil Probezeit) gekündigt.
Die Firma an die du ausgeliehen bist, interessiert sich eher weniger für Mia, sondern dafür das die Arbeit geschafft wird. Dafür zahlen sie der Zeitarbeitsfirma Geld und ihnen ist auch egal ob DU krank bist, deine ZAF muss Ersatz für dich stellen, oder bekommt den Tag eventuell nicht bezahlt.
Du wirst dann vielleicht ohne Angaben von Gründen (weil Probezeit) gekündigt.
Die Probezeit spielt hier überhaupt keine Rolle, die ist nur relevant wegen der kurzen Kündigungsfrist. Und ordentlich kündigen kann der Arbeitgeber immer ohne Angabe von Gründen; die muss er auf Verlangen nur bei einer fristlosen Kündigung mitteilen.
Es geht - unabhängig von einer Probezeit - um die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht (und danach weiterhin nicht in Kleinbetrieben).
Wenn also die Probezeit weniger als 6 Monate betragen sollte, ist der Fragesteller danach auch noch nicht seines Arbeitsplatzes sicher.
Wenn du nicht arbeiten kannst, bekommst du ja eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn der Arzt deine Tätigkeit kennt berücksichtigt er diese ja.
Und wenn du dann zur Arbeit gehst, aber die geforderte Leistung gar nicht erbringen kannst, kann der Arbeitgeber dir fristgerecht kündigen. Wieso auch nicht?
Wenn der Arbeitnehmer gar nicht mehr in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen, kann der AG kündigen. Natürlich fristgerecht.
Und in der Probezeit sind das 14 Kalendertage. Bei Zeitarbeit oft nur 3
Dann greifen die Mechanismen und Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung wegen Erkrankung.
Und dazu gehört vor einer Kündigung auch die Suche nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb, einschließlich eventueller zumutbarer (für beide Seiten) Umschulungen.
Zeitarbeit + Probezeit Da reißt die ZAF sich bestimmt ein Bein aus, um die AN zu halten.
In Deiner Antwort ist von Probezeit noch keine Rede.
Aber in der Frage
Dann nenne mir mal die Stelle, wo in der Frage von einer Probezeit die Rede ist!
Also: Nein.
"ich bin noch in der Probezeit, dass ist ja das Problem"
Das steht erst später in einem Kommentar.
Es gilt das deutsche Arbeitsrecht und nach dem darfst du nicht deswegen gekündigt werden.
Probezeit!
Fair. Liegt das hier vor?
Der FS sagt das zumindest. Dann glaube ich ihm.
Die Probezeit spielt hier überhaupt keine Rolle, die ist nur relevant wegen der kurzen Kündigungsfrist.
Es geht - unabhängig von einer Probezeit - um die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht (und danach weiterhin nicht in Kleinbetrieben).
Wenn also die Probezeit weniger als 6 Monate betragen sollte, ist der Fragesteller danach auch noch nicht seines Arbeitsplatzes sicher.
Zählt eine Leiharbeitsfirma als Kleinbetrieb?
Das kommt auf die Größe an.
Kleinbetriebe sind Betriebe mit nicht mehr als rechnerisch 10 dauerhaft beschäftigten Vollzeitarbeitskräften.
"Rechnerisch" heißt, dass Teilzeitkräfte nach einem Schlüssel (nicht mehr als 20 Wochenstunden: Vollzeitkraft 0,5; nicht mehr als 30 Wochenstunden: Vollzeitkraft 0,75; 2 Teilzeitkräfte mit je z.B. 20 Wochenstunden zählen also als 1 Vollzeitkraft) anteilig berechnet werden.
Leiharbeitnehmer dürften wohl mehr als (rechnerisch) 10 Vollzeitarbeitskräfte haben.
Verstehe, danke dir :)
Es gibt da auch kleine Klitschen.
...nein, der Arbeitgeber darf Dir deswegen nicht kündigen!
Hat er aber am Telefon gesagt.
Seine genauen Worte waren:,, ich verstehe.. das ist schlecht aber Sie müssen arbeiten gehen Frau ******, mhh verstehen Sie, sonst können wir das ganze gleich sein lassen.
Lass Dich krankschreiben! Kommt dieser Arbeitgeber für gesundheitliche Folgen auf, wenn Du weiterarbeitest? Eher nicht. Außerdem hat er keinerlei rechtliche Grundlage Dir zu kündigen....und ob Du bei solch einem "fürsorglichem" Arbeitgeber gut aufgehoben bist ist eine weitere Frage.
In der Probezeit darf er das natürlich.
...nicht wegen Krankheit! Und das dürfte hier der Fall sein...."entweder Du kommst trotzdem oder Du fliegst" ist nicht rechtmäßig!
In der Probezeit kündigt man ohne Angabe von Gründen. Da kannt du auch wegen deiner Frisur gekündigt werden.
....ändert ja nichts daran, dass Krankheit kein Kündigungsgrund ist!
Und wie will man das herausfinden? Ein brauchbarer Chef ist doch nicht so blöd und verrät das. Die Worte am Telefon waren doch schwammig genug.
Was ist das denn?!?