Darf der Arbeitgeber kündigen wegen Verletzung?


10.08.2021, 13:00

Soll ich eventuell mit der Firma (nicht der Leihfirma) intern mal sprechen, vllt können sie mir helfen?

6 Antworten

"und die haben gesagt, wenn ich krankmache, dann kündigen sie mich"

Dürfen sie gar nicht, außer du bist noch in der Probezeit. Du hast im Krankheitsfall einen rechtlichen Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung deines normalen Lohns. Das ist im Arbeitsgesetz festgeschrieben und da brauchst du auch nicht mit der Firma zu debattieren, die muss sich nämlich daran halten.

Das sind diese typischen Ausbeutermethoden von Leihfirmen, die die Angst und Unwissenheit der Angestellten ausnutzen.

Geh zum Arzt und wenn er Dich krankschreibt, reichst Du die AU ein und gut ist.

Merk Dir vor allem eins: kein Job der Welt ist es wert sich die Gesundheit zu ruinieren!

Familiengerd  10.08.2021, 16:52
Dürfen sie gar nicht, außer du bist noch in der Probezeit.

Die Probezeit spielt hier überhaupt keine Rolle, die ist nur relevant wegen der kurzen Kündigungsfrist.

Es geht - unabhängig von einer Probezeit - um die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht (und danach weiterhin nicht in Kleinbetrieben).

Wenn also die Probezeit weniger als 6 Monate betragen sollte, ist der Fragesteller danach auch noch nicht seines Arbeitsplatzes sicher.

Das sind diese typischen Ausbeutermethoden von Leihfirmen

Das ist kein spezifisches Merkmal von Leiharbeitgebern (der "Ausbeuter"-Vorwurf" ist sowieso polemischer Blödsinn), sondern kommt bei vielen "normalen" Arbeitgebern genau so vor - wenn es auch bei Leiharbeitgebern proportional wohl mehr "schwarze Schafe" gibt als bei Arbeitgebern sonst.

Du wirst dann vielleicht ohne Angaben von Gründen (weil Probezeit) gekündigt.

Die Firma an die du ausgeliehen bist, interessiert sich eher weniger für Mia, sondern dafür das die Arbeit geschafft wird. Dafür zahlen sie der Zeitarbeitsfirma Geld und ihnen ist auch egal ob DU krank bist, deine ZAF muss Ersatz für dich stellen, oder bekommt den Tag eventuell nicht bezahlt.

Familiengerd  10.08.2021, 16:49
Du wirst dann vielleicht ohne Angaben von Gründen (weil Probezeit) gekündigt.

Die Probezeit spielt hier überhaupt keine Rolle, die ist nur relevant wegen der kurzen Kündigungsfrist. Und ordentlich kündigen kann der Arbeitgeber immer ohne Angabe von Gründen; die muss er auf Verlangen nur bei einer fristlosen Kündigung mitteilen.

Es geht - unabhängig von einer Probezeit - um die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht (und danach weiterhin nicht in Kleinbetrieben).

Wenn also die Probezeit weniger als 6 Monate betragen sollte, ist der Fragesteller danach auch noch nicht seines Arbeitsplatzes sicher.

Wenn du nicht arbeiten kannst, bekommst du ja eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn der Arzt deine Tätigkeit kennt berücksichtigt er diese ja.

Und wenn du dann zur Arbeit gehst, aber die geforderte Leistung gar nicht erbringen kannst, kann der Arbeitgeber dir fristgerecht kündigen. Wieso auch nicht?

Familiengerd  10.08.2021, 16:43
Und wenn du dann zur Arbeit gehst, aber die geforderte Leistung g ar nicht erbringen kannst, kann der Arbeitgeber dir fristgerecht kündigen. Wieso auch nicht?

Was ist das denn?!?

DerHans  10.08.2021, 17:30
@Familiengerd

Wenn der Arbeitnehmer gar nicht mehr in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen, kann der AG kündigen. Natürlich fristgerecht.

Und in der Probezeit sind das 14 Kalendertage. Bei Zeitarbeit oft nur 3

Familiengerd  10.08.2021, 17:33
@DerHans

Dann greifen die Mechanismen und Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung wegen Erkrankung.

Und dazu gehört vor einer Kündigung auch die Suche nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb, einschließlich eventueller zumutbarer (für beide Seiten) Umschulungen.

DerHans  10.08.2021, 17:35
@Familiengerd

Zeitarbeit + Probezeit Da reißt die ZAF sich bestimmt ein Bein aus, um die AN zu halten.

Familiengerd  10.08.2021, 18:01
@DerHans

In Deiner Antwort ist von Probezeit noch keine Rede.

Familiengerd  10.08.2021, 18:32
@DerHans

Dann nenne mir mal die Stelle, wo in der Frage von einer Probezeit die Rede ist!

Also: Nein.

DerHans  10.08.2021, 19:32
@Familiengerd

"ich bin noch in der Probezeit, dass ist ja das Problem"

Familiengerd  10.08.2021, 20:49
@DerHans

Das steht erst später in einem Kommentar.

Es gilt das deutsche Arbeitsrecht und nach dem darfst du nicht deswegen gekündigt werden.

brettspielfan  10.08.2021, 14:13

Probezeit!

brettspielfan  10.08.2021, 16:40
@Florendil

Der FS sagt das zumindest. Dann glaube ich ihm.

Familiengerd  10.08.2021, 16:45
@brettspielfan

Die Probezeit spielt hier überhaupt keine Rolle, die ist nur relevant wegen der kurzen Kündigungsfrist.

Es geht - unabhängig von einer Probezeit - um die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen noch kein Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht (und danach weiterhin nicht in Kleinbetrieben).

Wenn also die Probezeit weniger als 6 Monate betragen sollte, ist der Fragesteller danach auch noch nicht seines Arbeitsplatzes sicher.

Florendil  10.08.2021, 17:23
@Familiengerd

Zählt eine Leiharbeitsfirma als Kleinbetrieb?

Familiengerd  10.08.2021, 17:29
@Florendil

Das kommt auf die Größe an.

Kleinbetriebe sind Betriebe mit nicht mehr als rechnerisch 10 dauerhaft beschäftigten Vollzeitarbeitskräften.

"Rechnerisch" heißt, dass Teilzeitkräfte nach einem Schlüssel (nicht mehr als 20 Wochenstunden: Vollzeitkraft 0,5; nicht mehr als 30 Wochenstunden: Vollzeitkraft 0,75; 2 Teilzeitkräfte mit je z.B. 20 Wochenstunden zählen also als 1 Vollzeitkraft) anteilig berechnet werden.

Leiharbeitnehmer dürften wohl mehr als (rechnerisch) 10 Vollzeitarbeitskräfte haben.

DerHans  10.08.2021, 17:36
@Florendil

Es gibt da auch kleine Klitschen.

...nein, der Arbeitgeber darf Dir deswegen nicht kündigen!

LisaMaus2002 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 13:03

Hat er aber am Telefon gesagt.

Seine genauen Worte waren:,, ich verstehe.. das ist schlecht aber Sie müssen arbeiten gehen Frau ******, mhh verstehen Sie, sonst können wir das ganze gleich sein lassen.

Tuedelsen  10.08.2021, 13:07
@LisaMaus2002

Lass Dich krankschreiben! Kommt dieser Arbeitgeber für gesundheitliche Folgen auf, wenn Du weiterarbeitest? Eher nicht. Außerdem hat er keinerlei rechtliche Grundlage Dir zu kündigen....und ob Du bei solch einem "fürsorglichem" Arbeitgeber gut aufgehoben bist ist eine weitere Frage.

brettspielfan  10.08.2021, 13:19

In der Probezeit darf er das natürlich.

Tuedelsen  10.08.2021, 13:24
@brettspielfan

...nicht wegen Krankheit! Und das dürfte hier der Fall sein...."entweder Du kommst trotzdem oder Du fliegst" ist nicht rechtmäßig!

brettspielfan  10.08.2021, 13:28
@Tuedelsen

In der Probezeit kündigt man ohne Angabe von Gründen. Da kannt du auch wegen deiner Frisur gekündigt werden.

Tuedelsen  10.08.2021, 13:40
@brettspielfan

....ändert ja nichts daran, dass Krankheit kein Kündigungsgrund ist!

brettspielfan  10.08.2021, 14:12
@Tuedelsen

Und wie will man das herausfinden? Ein brauchbarer Chef ist doch nicht so blöd und verrät das. Die Worte am Telefon waren doch schwammig genug.