Darf der Arzt für ein Privatrezept etwas verlangen?
Mir ist heute folgendes passiert:
Ich wollte mir vom Urologen ein Rezept abholen. Ich hatte eine Überweisung vom Hausarzt und gab die bei der Sprechstundenhilfe vorher ab. Um das Medikament handelt es sich um Cialis. Mir ist bekannt dass das ein Privatrezept erfordert. Wäre ja auch kein Problem. Doch die Sprechstundenhilfe meinte."Dann bekomme ich noch 10,26 € von Ihnen"! Ich nehme das Medikament seit 5 Jahren, ich musste nie etwas für das Rezept bezahlen. Auch nicht das letzte Mal, als der gleiche Arzt das Rezept ausstellte. Der Arzt der dazu kam meinte nur: "Da haben Sie Glück gehabt". Ist das normal etwas für das Rezept zu bezahlen? Noch dazu wo die Praxisgebühr durch die Überweisung weg fiel?
6 Antworten
Cialis ist lt. Internet rezeptfrei erhältlich, es ist nur Apothekenpflichtig.
Naja die Sachen im Internet sind Generika, also keine deutsche Originale. Da sollte man schon aufpassen, hatte da mal selber schon schlechte Erfahrung. Gesundheitlich meine ich. Die richtigen müssen verschrieben werden. Leider... Aber danke für die Antwort ;-)
Für eine private Behandlung fällt keine Praxisgebühr an. Aber jede Leistung muss nach GOÄ Gebührenordnung für Ärzte bezahlt werden.
Es liegt am Arzt, ob er die Ausstellung des Rezepts über die Kasse oder aber privat abrechnet. Privat bringt ihm mehr Geld. Sogar in der Höhe der Gebühr ist der Arzt flexibel.
Hm..trotzdem komisch. Vorher hatte ich bei Ihm auch nichts gezahlt. Danke für die Antwort.
Hallo Rainbow27,
ich finde das sehr dreist, dass der Arzt für die Ausstellung eines Pribvatrezeptes eine Gebühr in dieser Höhe verlangt.
Fakt allerdings ist auch. dass die Ausstellung eines Privatrezeptes keine Kassenleistung ist, und er eine Gebühr verlangen darf. In den meisten Praxen wird diese aber nicht erhoben.
Für einen Pribatversicherten wird für die Ausstellung eines Rezeptes (ohne Arztgespräch) die Ziffer 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angesetzt. Das sind glaube ich knapp über 3 Euro, und das ist der 2,3fache Berechnungssatz.
Die 10,26 Euro empfinde ich daher schon recht dreist, ein Privatpatient zahlt weitaus weniger dafür.
LG :)
Gerne :)
Hab noch mal nachgeschaut.
Es sind 3,15 Euro für die Austellung eines Wiederholungsrezeptes für einen Privatpatient.
Das ist schwer zu beantworten, versuche privatrezepte zu entgehen. ich weis nur das man Privatrezepte nur an der Apotheke Kompletten Preis bezahlen muss, aber für die ausstellung keine gebür verlangen darf... das ist kurios. ich würde bei der hotline von deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen. wenn du nicht deine gewollte frage beantwortet bekommst dann ruf am montag gleich mal deinen betreuer von der Krankenkasse an! die sind normal immer freundlich und helfen dir! dafür sind sie da!
Danke für deine Antwort. Ja das werde ich mal tun. Vielleicht können die mir was sagen. Mich hats eben gewundert weil ich ja 5 Jahre lang keinen Cent dazu zahlen musste.
ja da hast du recht, wenn das schon so immer war, dann hat sich hinter unser rücken etwas im gesundheitswesen aufgetan, oder die haben da etwas falsch gemacht! ich hoffe du bekommst das hin! wäre ja schon mist sogar schon betrug!
Ja natürlich. Ich wüßte nicht, dass man ein Medikament geschenkt bekommt, schon gar nicht über so viele Jahre. Beim Frauenarzt muss auch jede Kleinigkeit selbst bezahlt werden.
Es geht nicht um das Medikament, das ist ja klar das dies was kostet, aber die Gebühr für die Austellun von üner 10 Euro, das finde ich höchst merkwürdig.
Danke für die Antwort. Ja ich finde das auch dreist, zumal er vorher nix verlangte.