Für gleiches Medikament von 2 Ärzten Kassenrezept und Privatrezept erhalten - WARUM?

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Oje ... das Antwortsammelsurium hier zeigt sehr schön, dass das Thema "Gesundheitssystem" für viel zu komplex ist - Laien vermuten irgendetwas, Ärzte sind überfordert und Krankenkassenmitarbeiter begreifen in der Regel gar nix.

Der Reihe nach: XUSAL ist ein Antiallergikum, dass (noch) verschreibungspflichtig ist, weil die Substanz so neu ist, dass sie (noch) der automatischen Verschreibungspflicht unterliegt. Andere Antiallergika sind wegen ihres bewährten Nutzen-Risiko-Verhältnisses bereits ohne Rezept erhältlich - werden daher aber nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Nun haben die Ärzte die Verpflichtung "wirtschaftlich" zu verordnen, das heisst, möglichst günstig für die Krankenkassen. Und am günstigsten ist es, ein Mittel zu verschreiben, dass die Kasse gar nicht zahlt. Das heißt für den Arzt, dass er gefälligst gar keine rezeptpflichtigen Antiallergika mehr verordnen soll, wenn es Alternativen gibt, die nicht verschreibungspflichtig sind, ungeachtet ihrer Wirkung und ihres Preises (selbst wenn das verschreibungspflichtige Mittel billiger wäre als das nicht verschreibungspflichtige !) - alleine die Indikation ist dann das Kriterium. Fakt ist allerdings, dass die Überlegenheit von Xusal gegenüber Cetirizin durchaus umstritten ist, was in diesem Fall sogar ein Argument FÜR die Regelung ist. Mit einem Budget oder einer bestimmten Arzt-Fachgruppe hat Ihr Fall gar nichts zu tun, weil die Wirtschaftlichkeitsprüfung auch Fachärzten droht. Verrücktes System ... zugegeben ... und echte Lösungen hat niemand ...

Viele Hausärzte stellen zwar zunächst für gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Kassenrezept aus. Wenn aber gesehen wird, dass die gewünschte Menge über einen längeren Zeitraum höher ist als der durchschnittliche Verbrauch, stellen die Ärzte später nur noch Privatrezepte aus, um keinen Ärger mit der Krankenkasse zu bekommen. Das bewegt sich so am Rande dessen, was die Ärzte gerade so eben noch machen dürfen. Meistens handelt es sich dabei um hochwirksame Psychopharmaka oder starke Schmerzmittel. Da aber auch viele Antihistaminika ein stark sedatives Wirkungspotential haben, wird es sich hier vermutlich genauso verhalten.

>>Bei mir war es auch einmal so. Ärztin sagte: ich müsste es privat bezahlen, das verschreibungspflichtige Medikament würde die Kasse nicht übernehmen. In derselben Woche hatte ich einen Termin bei einem anderen Arzt. Dieser stellte mir ohne mit der Wimper zu zucken ein Kassenrezept aus. Das Privatrezept habe ich dann nicht mehr eingelöst.

>>Besagte Ärtzin sprach ich dann später mal darauf an. Sie sagte lediglich, dass es so in ihrer Liste drinstehe... Inzwischen bin ich skeptisch. Die KK gibt keine Auskunft. Meine Anfrage verlief dort auf Unverständnis. Die beste Auskünfte bekomme ich von meiner Apotheke um die Ecke. Ihr Computerprogramm bzw. deren Liste zeigt an, welche Medikamente als Kassenrezept gelten.

So Ähnlich ging es mir auch, mein Arzt wollte mir ein Medikament nicht auf das Rote Rezept Schreiben, muss er auch nicht, habe dann mal Gefragt ob sein Budget schon voll ist, er Schaute mich komisch an und ich hatte mein Rotes Rezept. Um das Künftig zu Umgehen habe ich noch einen 2. Arzt in einem anderen Ort, wenn der eine nicht will gehe ich eben zu dem anderen. Mach dir mal Gedanken darüber warum ein AOK Chef einer Kleinstadt einen Audi A7 als Dienstwagen hat und wer diesen Bezahlt!

XUSAL kann zwar auf Kasse verschrieben werden, ist aber unwirtschaftlich, weil es gleich gute oder bessere Medikamente gibt, die billiger sind. Wer das dennoch als Kassenleistung will, belastet damit die Allgemeinheit. Insofern finde ich es höchst verantworungsvoll von dem Arzt, der so etwa nur auf Privatrezept verschreibt.

Wer das anders sieht, darf sich über Zusatzbeiträge der Krankenkasse u.ä. nicht beschweren!

BadMan  29.06.2010, 22:38

Genau deine Meinung. DH!