Darf der Polizeiarzt meine Krankenakte einsehen?
Ich habe demnächst meinen Test beim Polizeiarzt in Zuge meiner Bewerbung. Momentan befinde ich mich noch aufgrund meines Rückens in osteopathischer Behandlung, ich war deshalb auch beim Arzt. Dies würde ich aber ungern erwähnen, da ich die Angst habe, deshalb aussortiert zu werden. Kann die Polizei einfach so meine Krankenakte einsehen und beispielsweise Stichprobenartig als Kontrolle die ein oder andere Akte kontrollieren? Ich bitte nur um antworten mit 100%iger Sicherheit.
6 Antworten
Willst du den Job oder nicht?
Wenn ja, dann hole deine Krankenakte beim Hausarzt ab und bring sie dem Polizeiarzt bei der Musterung mit! Es sind deine Daten. Er darf sie in deiner Anwesenheit einsehen und wenn du gehst, nimmst du sie wieder mit.
Wenn du den Job willst, solltest du offen kommunizieren! Offene und transparente Kommunikation bringt dir mehr, als, als aus falscher Scham Dinge zu verschweigen, die sowieso früher oder später ans Licht kommen oder sich auf das Gesetzliche zu berufen.
Es sind deine Daten
So einfach ist es nun wieder nicht. GEHÖREN tut das dem, der es bezahlt. In dem Fall der Kasse. Die hat aber wenig Interesse daran.
Es gibt auch nicht die eine allumfassende Akte! Es läuft nur bei der Kasse zusammen und das auch nur solange, wie der Patient versichert ist.
Der Patient hat Anrecht auf den Erhalt aller Befunde und Ergebnisse, Briefe, Röntgen & Co. Das ja!
Auf die Dokumentation der Ärzte, die Abrechnungsnotizen und dergleichen hat er keinen Anspruch. Die muss der Arzt ihm gar nicht geben.
Aber ansonsten hast du natürlich recht, obwohl ich finde, dass es so ein paar Dinge gibt, die auch einen Polizeiarzt nichts angehen.
Ohne Deine Einwilligung nicht. Wird sie jedoch verlangt und Du verweigerst sie, brauchst Du in diese Richtung nicht mehr weiterdenken.
Kannste verweigern aber dann hat sich die Sache mit der Bewerbung auch erledigt.
Man sagt dann wer das verweigert, der hat was zu verbergen.
Ich bin 100% sicher .... Helfer0103 sicher nicht ....
Einfach so geht da gar nichts. Aber du muss entweder selbst Befunde, Berichte und Atteste abliefern oder andere Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Die gilt aber nur für diesen einen Vorgang, nicht generell.
In vielen BL sind das vorgegebene Formulare, die vom Hausarzt und allen behandelnden Fachärzten der letzten Jahre ausgefüllt werden müssen.
Fazit: Du allein bestimmst, was der Polizeiarzt erfährt.
Aber: Lieferst du nicht ab, bist du raus! Lügst oder verschweigst du, ebenso.
Rückenschmerzen haben wir immer mal. Es kommt drauf an, was konkret dahinter steckt.
Gruß S.
100%, mit Deiner Erlaubnis.
Keine Erlaubnis, keine weiteren Untersuchungen/Teste, und Heimfahrt.