Bundespolizei Bewerbungsverfahren etwas verheimlichen?
Hallo Community,
ich hab hier gerade ein Ernstes Problem. Ich wollte schon immer zur Bundespolizei, nun da ich jetzt meine Bewerbung abgeschickt habe, habe ich gesehen das Adhs ein Ausschlusskriterium ist. Bei mir wurde vor einigen Jahren leichte Adhs diagnostiziert. Ich weiß man soll das nicht tun, aber wenn ich es verheimliche. Könnte es dann raus kommen? Sprich, steht es irgendwo drinnen das ich leichte adhs habe oder?
LG
4 Antworten
Du musst alle behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und es werden Befundberichte angefordert.
Das kommt also ganz sicher raus
Doch
Muss man nicht, bei manchen Landespolizeien muss man es aber.
Du sagst das immer, ja. Kommt mir aber auch komisch vor, muss ich zugeben. Kein Hausarztbogen, kein Zahnstatus, kein Augenbefund für Brillenträger? Dann läuft die PÄU wahrscheinlich anders ab. ALLE LaPo machen das!
Zahnstatus schon, Augenarzt auch, vorausgesetzt man hat eine Sehhilfe, aber garantiert kein Hausarzt.
Mein Hausarzt weiß sowieso nix über mein adhs, denn es kam nie zur sprache mit ihm. Die einzigen die es wissen sind mein Psychologe den ich schon seit über 1 Jahr nicht mehr gesehen habe. Habe auch so lange keine Medikamente eingenommen weil die mir sowieso mehr schaden als helfen. Wollte da eigentlich nur wissen ob es irgendwo in einer Datenbank steht das ich leichte adhs habe und das die Bundespolizei das dann einsehen kann
Wo soll das drin stehen? Die Bundespolizei würde dich davor unterschreiben lassen, sowas kann sie nicht einfach einsehen.
Die Frage ist, wer das weiß, wer das bereits irgendwo angegeben hat, ob du schon medizinische Fragebögen ausgefüllt hast, ob dein Hausarzt das in die Anamnese schreibt, ob du Medis hattest oder Therapie .... Was KEINER weiß, macht niemanden heiß.
Gruß S.
Bei der Bundespolizei muss man lediglich eigene Angaben machen. Da füllt der Hausarzt nichts aus.
Man könnte Dir drauf kommen und Dich wieder entlassen. Wenn es schlimmer wird und Du deswegen vorzeitig pensioniert werden mußt wird man es u.U. genau prüfen. Wenn sich dann rausstellt dass Du das bei der Einstellung schon hattest und davon wußtest sind Deine Pensionsansprüche futsch.
Wenn du in der Bewerbung Falsche Informationen angibst (zudem Du dir im klaren bist, dass adhs ein Ausachlusskriterium ist) und dann herauskommt, dass du etwas verheimlicht hast, kann das schlecht enden.
Lass dich nochmal testen (vielleicht kann das ja weggehen?)
Von der Schweigepflicht entbinden? Ne..