Wird bei der polizeiärztlichen Untersuchung ein allgemeiner Krankheitsverlauf o.Ä. verlangt?
Erstmal zu mir, ich bin weiblich, 16, 174cm groß, sportlich und besuche die 9. Klasse (technischer Zweig) einer privaten Realschule. Mein Notendurchschnitt jetzt zum Halbjahr beträgt 2,16 und 2013 habe ich hoffentlich die mittlere Reife.
Mir gehts hier um die Bundespolizei.
Verlangen die eine Krankenakte vom Hausarzt z.B.?
Ich würde mich nämlich im April gerne für den mD 2013 bewerben, muss aber täglich 100 Mikrogramm Jodid einnehmen, weil ich einen leichten Jodmangel habe. Ob das schon als Schilddrüsenunterfunktion gewertet wird, wurde mir noch nicht gesagt. Bis jetzt hieß es eben, es sei ein allgemeiner Jodmangel, den fast jeder dritte Deutsche hat, wird sich also auch in Zukunft nicht verschlimmern.
Wäre blöd, wenn das in den Akten stehen würde, denn es behindert mich überhaupt nicht im Alltag, und wenn ich es nicht wirklich wüsste, würde ich auch nichts von dem Mangel merken (hatte keinerlei typische Symptome wie Übergewicht, Müdigkeit usw; der Jodmangel wurde bei einer Routineuntersuchung vom Blut festgestellt). Seit ich die Tablette täglich nehme, sind meine Blutwerte wieder ganz normal.
Wäre das ein Ausschlussgrund? Bin nämlich sonst total fit, sportlich und gehe 1-2 mal in der Woche ins Fitnessstudio (im Sommer allgemein Joggen), um mich einfach fit zu halten und mein Herz-Kreislaufsystem zu festigen.
Migräne wurde bei mir auch (leider) diagnostiziert, das würde also definitiv vermerkt sein. Allerdings bin ich da seit einem Jahr vollkommen beschwerdefrei. Das kann mein Neurologe auch schriftlich bestätigen, dass es mit höchster Wahrscheinlichkeit auch zu keinem "Rückfall" mehr kommen wird, da es mehr ein Nebenläufer der Pubertät war.
Der Einstellungsberater hat gesagt, es wäre eigentlich gar nicht notwendig diese zwei Aspekte zu erwähnen, er kenne selbst Kollegen, die immer noch an Migräne leiden, dem Arzt damals ihre Krankheit aber verschwiegen haben.. Aber ich frage mich eben, ob der Arzt nicht doch Einsicht in die Akten verlangt/verlangen kann..? Ausserdem will ich mich von Unehrlichkeit in der Hinsicht definitiv distanzieren!
Weiß da jemand bescheid? Wäre wirklich dankbar für verlässliche Antworten.
Gruß :)
5 Antworten
Du musst einen Bogen ausfüllen, wo du entsprechende Krankheiten eintragen musst. Des Weiteren musst du die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Eine Falschangagbe kann auch Jahre später noch zur Kündigung führen
Den Rat des Einstellungsberaters kann ich da nicht verstehen , denn wenn du da wissentlich etwas gefragtes verschweigst kann dir das später zur Konsequenz werden. Also ich persönlich denke das es nicht so toll ist da ständig mit dem Damoklesschwert Dienst zu verrichten.
Von demher: alles was gefragt ist würde ich angeben und dann ist das halt je nachdem eine Einzelfallentscheidung.
Ich drücke dir auf jedenfall die Daumen das es klappt :=)
Nein, es ist keine Pflicht. War selbst schon 2x bei Amtsärzten und habe das nie gemacht. Ärzte haben immer Schweigepflicht, die müssen doch auch nicht vor Gericht aussagen, wenn der Patient das nicht erlaubt.
Welches hast du dir gekauft ? Büchlein ?
Hast du dich schonmal bei der Polizei beworben? Ist Pflicht, glaub mir ;) Bei Amtsärzten habe ich es auch nie anders erlebt - aber gut, da kann es vllt je nachdem anders sein, das weiß ich nicht. Aber unterschreiben das alles der wahrheit entspricht muss man da normalerweise auch.
@dissident96 ja ich fürchte schon. Vllt könntest du vorher mal beim polizeiärztlichen Dienst anrufen? Dieser kann dir dann Gewissheit geben
kayo1548 Ja, werde ich machen :)
@Belov1 "Testtraining Polizei und Feuerwehr" von Hesse/Schrader + zusätzlich "Erfolgreich bewerben bei Polizei, Bundeswehr und Zoll" von Claus P. Müller-Thurau.
Ich hab nie einen Arzt von der Schweigepflicht entbunden. Und komisch ich wurde eingestellt.
Die Schweigepflichtsentbindung ist freiwillig!
nein, das ist Pflicht. anders würde es ja auch gar keinen Sinn machen ;)
Klar zwingt einem niemand dazu, aber wenn man sich da querstellt wars das mit der Bewerbung
schon bei der Bewerbung muss vom Hausarzt über die letzten 5 Jahre einen Bogen ausgefüllt werden. Sind gesicherte Diagnosen da...wird es erstmal weiter zum Arzt gegeben...der entscheidet ob noch weitere Befunde oder einen akuellen Krankheitsbericht angefordert werden soll. Sind alle Befunde da entscheidet der ob du zum EAZ eingeladen werden kannst. In Verbindung mit der PDV300 wird dann entschieden.
Also wenn du Krankheiten verschweigst und es irgendwie rauskommt bist du sofort wieder draußen :-)
Es ist von Bundesland zu Bundesland einweig anders, in Hamburg z.B Hast du die Polizeitauglichkeit nicht bestanden wenn du eine Schilddrüsenunter/überfunktion hast, wie es in andere Ländern aussieht weiß ich nicht.
Du kriegst aber einen Medizinischen Bogen den füllt dein Hausarzt/in aus und den musst du mitschicken, dann wenn du alle Tests bestanden hast kommt zum abschluss eine Medizinische Untersuchung.
LG
Die medizinische Begutachtung richtet sich nach der PDV 300 und ist landesweit gleich.
Jedoch geht es hier ja nicht nur um den jetzigen, sondern auch um den zuklünftigen Zustand. Da gehen die Meinungen versch. Ärzte durchaus auseinander und jemand der beim einen Arzt durchgefallen ist kann beim anderen durchaus bestehen (je nach Grund des durchfallens)
Bei der Bundespolizei ist das alles aber unabhängig von den Bundesländern^^
Bundespolizei habe ich überlesen, dachte es geht hier um den Mittleren und Gehobenen Dienst.
Schau doch einfach auf der Homepage vorbei, das steht alles was du wissen möchtest.
LG
Die Homepage hab ich schon durch, da lese ich nichts von einer Krankenakte o.Ä
Dann machs wie ich, ruf einfach mal die zukünftigen Koleschen an und frag mal nach, die haben esxtra Mitarbeiter die dir gerne Auskunft geben werden.
LG
Werde ich im Laufe der Woche tun, danke.
Soweit ich weiß (jedenfalls bei amtsärztlichen Untersuchungen) kann man den Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden. Dann könnte man das in der Krankenakte lesen. Wenn du ihn nicht von der Schweigepflicht entbindest, erfährt es niemand, solange du dem "Polizei- Arzt" nichts sagst.
das Problem ist aber: entbindet man den Arzt nicht von der Schweigepflicht ist man draußen.
Quatsch!
Draußen wer erzählt den sowas :-D Blödsinn³
Das ist so. Und das aus gutem Grund, denn ansonsten könnte man das ganze Zeug ja gleich weglassen ;)
Nee, das schlimmste, was passieren könnte, ist das Untersuchungen doppelt durchgeführt werden.
Die führen ja nicht alle Untersuchungen durch. Aber je nachdem gibts dann Auflagen die zu erfüllen sind und die man dann nachreichen muss,
@dancehall,
Wenn man sich bei der Polizei oder Bundeswehr bewerben möchte muss man sich seinen hausarzt vond er Schweigepflicht entbinden! Da hat kayo schonr echt. Ansonsten könnte ja jeder seine Wehwechen verschweigen, die bei einer Untersuchung primär nicht auffallen.
Gruß doelmar;)
Es geht nicht draum dass man den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht enbinden muss, sondern darum das kayo behauptet, man sofort raus wäre wenn man dies machen würde.
:_)
LG
Er hat gesat , dass man draußen ist, wenn man den Arzt nicht entbindet! les dir das nochmal durch:)
Und wenn man das nicht macht wird man nicht zum EAV zugelassen...heißt man ist draußen , da hat er vollkommen recht.
Greetz doelmar:)
Ah dankeschön! Ich hatte bisher nichts mit Ämtern zu tun, deswegen wusste ich das gar nicht.
kommt drauf an was du dort dann machen willst. normalerweise reicht es wenn du mit den Fingerspitzen die Zehen berühren kannst und weisst der runde Stab geht durchs runde Loch und der eckige durchs eklige.^^
Also ist es Pflicht sie von der Schweigepflicht zu entbinden?
Meinst du Jodmangel gilt als Krankheit?
Und dass ich vom Verschweigen eh nicht viel halte, habe ich ja geschrieben.
Danke, ich hoffe auch dass es klappt!! Ich hab nämlich jetzt schon angefangen täglich einen 800 seitigen Trainer für den Einstellungstest durch zu arbeiten, um auch wirklich gut vorbereitet zu sein :) Das wär einfach mein Traumberuf.