Wird bei der polizeiärztlichen Untersuchung ein allgemeiner Krankheitsverlauf o.Ä. verlangt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst einen Bogen ausfüllen, wo du entsprechende Krankheiten eintragen musst. Des Weiteren musst du die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Eine Falschangagbe kann auch Jahre später noch zur Kündigung führen

Den Rat des Einstellungsberaters kann ich da nicht verstehen , denn wenn du da wissentlich etwas gefragtes verschweigst kann dir das später zur Konsequenz werden. Also ich persönlich denke das es nicht so toll ist da ständig mit dem Damoklesschwert Dienst zu verrichten.

Von demher: alles was gefragt ist würde ich angeben und dann ist das halt je nachdem eine Einzelfallentscheidung.

Ich drücke dir auf jedenfall die Daumen das es klappt :=)

Dissident96 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 00:59

Also ist es Pflicht sie von der Schweigepflicht zu entbinden?

Meinst du Jodmangel gilt als Krankheit?

Und dass ich vom Verschweigen eh nicht viel halte, habe ich ja geschrieben.

Danke, ich hoffe auch dass es klappt!! Ich hab nämlich jetzt schon angefangen täglich einen 800 seitigen Trainer für den Einstellungstest durch zu arbeiten, um auch wirklich gut vorbereitet zu sein :) Das wär einfach mein Traumberuf.

DancehallGyal  21.02.2012, 01:03
@Dissident96

Nein, es ist keine Pflicht. War selbst schon 2x bei Amtsärzten und habe das nie gemacht. Ärzte haben immer Schweigepflicht, die müssen doch auch nicht vor Gericht aussagen, wenn der Patient das nicht erlaubt.

Belov1  21.02.2012, 01:05
@Dissident96

Welches hast du dir gekauft ? Büchlein ?

kayo1548  21.02.2012, 01:06
@DancehallGyal

Hast du dich schonmal bei der Polizei beworben? Ist Pflicht, glaub mir ;) Bei Amtsärzten habe ich es auch nie anders erlebt - aber gut, da kann es vllt je nachdem anders sein, das weiß ich nicht. Aber unterschreiben das alles der wahrheit entspricht muss man da normalerweise auch.

@dissident96 ja ich fürchte schon. Vllt könntest du vorher mal beim polizeiärztlichen Dienst anrufen? Dieser kann dir dann Gewissheit geben

Dissident96 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 01:15
@Belov1

kayo1548 Ja, werde ich machen :)

@Belov1 "Testtraining Polizei und Feuerwehr" von Hesse/Schrader + zusätzlich "Erfolgreich bewerben bei Polizei, Bundeswehr und Zoll" von Claus P. Müller-Thurau.

Khazi  11.03.2012, 01:04
@kayo1548

Ich hab nie einen Arzt von der Schweigepflicht entbunden. Und komisch ich wurde eingestellt.

DancehallGyal  21.02.2012, 00:53

Die Schweigepflichtsentbindung ist freiwillig!

kayo1548  21.02.2012, 00:55
@DancehallGyal

nein, das ist Pflicht. anders würde es ja auch gar keinen Sinn machen ;)

Klar zwingt einem niemand dazu, aber wenn man sich da querstellt wars das mit der Bewerbung

schon bei der Bewerbung muss vom Hausarzt über die letzten 5 Jahre einen Bogen ausgefüllt werden. Sind gesicherte Diagnosen da...wird es erstmal weiter zum Arzt gegeben...der entscheidet ob noch weitere Befunde oder einen akuellen Krankheitsbericht angefordert werden soll. Sind alle Befunde da entscheidet der ob du zum EAZ eingeladen werden kannst. In Verbindung mit der PDV300 wird dann entschieden.

Also wenn du Krankheiten verschweigst und es irgendwie rauskommt bist du sofort wieder draußen :-)

Es ist von Bundesland zu Bundesland einweig anders, in Hamburg z.B Hast du die Polizeitauglichkeit nicht bestanden wenn du eine Schilddrüsenunter/überfunktion hast, wie es in andere Ländern aussieht weiß ich nicht.

Du kriegst aber einen Medizinischen Bogen den füllt dein Hausarzt/in aus und den musst du mitschicken, dann wenn du alle Tests bestanden hast kommt zum abschluss eine Medizinische Untersuchung.

LG

kayo1548  21.02.2012, 01:17

Die medizinische Begutachtung richtet sich nach der PDV 300 und ist landesweit gleich.

Jedoch geht es hier ja nicht nur um den jetzigen, sondern auch um den zuklünftigen Zustand. Da gehen die Meinungen versch. Ärzte durchaus auseinander und jemand der beim einen Arzt durchgefallen ist kann beim anderen durchaus bestehen (je nach Grund des durchfallens)

Dissident96 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 00:53

Bei der Bundespolizei ist das alles aber unabhängig von den Bundesländern^^

Belov1  21.02.2012, 00:54
@Dissident96

Bundespolizei habe ich überlesen, dachte es geht hier um den Mittleren und Gehobenen Dienst.

Schau doch einfach auf der Homepage vorbei, das steht alles was du wissen möchtest.

LG

Dissident96 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 01:00
@Belov1

Die Homepage hab ich schon durch, da lese ich nichts von einer Krankenakte o.Ä

Belov1  21.02.2012, 01:04
@Dissident96

Dann machs wie ich, ruf einfach mal die zukünftigen Koleschen an und frag mal nach, die haben esxtra Mitarbeiter die dir gerne Auskunft geben werden.

LG

Dissident96 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 01:07
@Belov1

Werde ich im Laufe der Woche tun, danke.

Belov1  21.02.2012, 01:17
@Dissident96

Nicht dafür :-)

Viel Erfolg

Soweit ich weiß (jedenfalls bei amtsärztlichen Untersuchungen) kann man den Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden. Dann könnte man das in der Krankenakte lesen. Wenn du ihn nicht von der Schweigepflicht entbindest, erfährt es niemand, solange du dem "Polizei- Arzt" nichts sagst.

kayo1548  21.02.2012, 00:54

das Problem ist aber: entbindet man den Arzt nicht von der Schweigepflicht ist man draußen.

Belov1  21.02.2012, 01:08
@DancehallGyal

Draußen wer erzählt den sowas :-D Blödsinn³

kayo1548  21.02.2012, 01:19
@Belov1

Das ist so. Und das aus gutem Grund, denn ansonsten könnte man das ganze Zeug ja gleich weglassen ;)

DancehallGyal  21.02.2012, 01:21
@kayo1548

Nee, das schlimmste, was passieren könnte, ist das Untersuchungen doppelt durchgeführt werden.

kayo1548  21.02.2012, 01:24
@DancehallGyal

Die führen ja nicht alle Untersuchungen durch. Aber je nachdem gibts dann Auflagen die zu erfüllen sind und die man dann nachreichen muss,

doelmar  21.02.2012, 17:47
@DancehallGyal

@dancehall,

Wenn man sich bei der Polizei oder Bundeswehr bewerben möchte muss man sich seinen hausarzt vond er Schweigepflicht entbinden! Da hat kayo schonr echt. Ansonsten könnte ja jeder seine Wehwechen verschweigen, die bei einer Untersuchung primär nicht auffallen.

Gruß doelmar;)

Belov1  22.02.2012, 20:34
@doelmar

Es geht nicht draum dass man den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht enbinden muss, sondern darum das kayo behauptet, man sofort raus wäre wenn man dies machen würde.

:_)

LG

doelmar  24.02.2012, 23:44
@Belov1

Er hat gesat , dass man draußen ist, wenn man den Arzt nicht entbindet! les dir das nochmal durch:)

Und wenn man das nicht macht wird man nicht zum EAV zugelassen...heißt man ist draußen , da hat er vollkommen recht.

Greetz doelmar:)

Dissident96 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 00:50

Ah dankeschön! Ich hatte bisher nichts mit Ämtern zu tun, deswegen wusste ich das gar nicht.

kommt drauf an was du dort dann machen willst. normalerweise reicht es wenn du mit den Fingerspitzen die Zehen berühren kannst und weisst der runde Stab geht durchs runde Loch und der eckige durchs eklige.^^