Darf die Sportlehrerin eine Sportbefreiung von einer Allgemeinmedizinerin ablehnen?
Nun, eigentlich steht die Frage ja bereits im Titel, dennoch werde ich sie hier etwas ausführen.
Folgendes Problem ergibt sich: Meine Ärztin meines Vertrauens (Fachärztin für Allgemeinmedizin) und ich sind uns einig, dass es aus gesundheitlichen und psychosomatischen Gründen mir nicht möglich ist, am Sportunterricht teilzunehmen.
Nun stellt sich die Sportlehrerin quer und will die Sportbefreiung der Allgemeinmedizinerin nicht anerkennen, weil diese für sie keine „Fachärztin“ darstellt.
Ist das rechtlich in Ordnung? Muss die Lehrerin meine Befreiung anerkennen? Oder darf sie die Befreiung ablehnen?
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könntet!
Liebe Grüße
Quincy
13 Antworten
Deinem Sportlehrer steht die Diagnose nicht zu. Er hat den Wisch erstmal so zu akzeptieren wie er ist, zweifelt er ihn an, kann er von dir verlangen in angenessener Zeit eine zweite Meinung von einem Facharzt nachzureichen, bis dahin ist der Schein gültig.
Gewöhn dir an, den Schein ohne Komentar einzureichen. Weder deinen Lehrer noch deinen späteren AG hat es etwas anzugehen, an was du erkrankt bist. Nur wie lange du ausfällst.
Wie es rechtlich ist keine Ahnung.
Aber wenn deine Hausärtzin Allgemeinmedizinerin ist dann ist sie Fachärztich für Allgemeinmedizin, wenn ich mich nicht sehr irre. Also sehr wohl eine Fachärztin. Folgenden Aspekt will ich mal ins Spiel bringen: Du musst nicht begründen, weshalb du vom Sport befreit wirst. Also kann die Lehrerin nicht beurteilen, ob das der "richtige" Facharzt ist.
Erfahrungsgemäß sind Sportlehrer diejenigen im Lehrkörper, die sich am meisten rausnehmen und alles besser zu wissen glauben.
Ich hab mir mal bei einer aufgerissenen Turnmatte eine Bänderdehnung zugezogen und wurde trotz Bandage und Attest von der Lehrerin vor versammelter Truppe zur Sau gemacht, warum ich so faul sei und nicht mitmache.
Wenn sie Probleme mit dem Attest hat, soll sie sich erstmal an die Schulleitung wenden.
Eine ärztliche Verordnung ist und bleibt eine ärztliche Verordnung, ganz egal, welcher Arzt das unterschrieben hat. Wenn deine Lehrerin damit ein Problem hat, dann ist und bleibt es ihr eigenes persönliches Problem. Sie kann ja über die Schulbehörde ihren Zweifel anmelden, und eine Vorstellung beim Amtsarzt beantragen, wenn sie sich lächerlich machen will.
Gute Genesung.
Nun stellt sich die Sportlehrerin quer und will die Sportbefreiung der Allgemeinmedizinerin nicht anerkennen, weil diese für sie keine „Fachärztin“ darstellt.
Sie oder besser gesagt die Schulleitung kann auch die Überprüfung dieses Attestes durch das Gesundheitsamt bzw. durch den schulpsychologischen Dienst fordern.