Trotz Sportbefreiung Anwesenheitspflicht beim Sportunterricht?

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Die Schulordnung schreibt ganz klar vor, dass die Schülerin die Sportstunden trotzdem zu besuchen hat.

In Absprache mit dem Sportlehrer und der Schulleitung wäre jedoch auch möglich, dass die Schülerin in dieser Zeit ihre physiotherapeutischen Behandlungen legt. So hat es zumindest eine Schülerin in meinem Unterricht gemacht.

Zur Aufsichtspflicht des Lehrers kommt noch, dass sie ja beim Zuschauen wichtige Theorie mitbekommt, die sie im nächsten Jahr sicher brauchen wird, heißt auch wenn sie nicht mitmacht hätte sie einen groben Plan von den durchgenommenen Themen/Sportarten/...

Sie unterliegt trotz der Befreiung vom Sportunterricht der Schulpflicht, damit auch der Anwesenheitspflicht bzw. der Aufsichtspflicht des Lehrpersonals.

Der Lehrer hat recht, da er die Aufsichtspflicht hat