Darf ein Zahnarzt ohne Nachfrage Amalgam verwenden?
Heute war ich mit meinen Töchtern bei einer neuen Zahnärztin (Umzug) und meine älteste Tochter (15 Jahre) war schon in einem Behandlungsraum während ich mit der anderen im anderen Behandlungszimmer und zum Röntgen war. Als meine Tochter dann aus dem Behandlungsraum kam, fiel ich aus allen Wolken. Die Ärztin hatte ohne Nachfrage bei mir meiner Tochter eine Amalgamfüllung verpasst!!!. Es ist das erste Loch bei meiner Tochter, wir haben uns also nicht schon vorher mal dafür entschieden. Und 10 Minuten vorher habe ich beim Anmeldebogen noch angekreuzt, dass ich über alternative Behandlungsmethoden informiert werden möchte!!! Die Ärztin hatte nur meine (ahnungslose) Tochter befragt. Auf mein Entrüsten meinte die Arzthelferin nur "Ach, das kann man doch jederzeit wieder raus machen!" Leider waren wir unter enormen Zeitdruck und ich konnte das nicht vor Ort klären. Jetzt will ich mir morgen einen Termin bei der Ärztin holen und ein Gespräch führen. Bringt es etwas, wenn ich vorher noch mit meiner KK telefoniere? Wer kann mich unterstützen in meiner Situation? IH
3 Antworten
Vollgendes: Da Deine Tochter noch nicht volljährig ist, ist der Arzt dazu gesetzlich verpflichtet die Eltern, als aber auch den Patienten/die Patientin was genau durchgeführt wird, was genau gemacht werden soll, und was für Materialien zu verwenden sind. Informiert der Arzt über diese Massnahmen nicht, ist es ein grober Fehler seitens des Arztes. Denn der Arzt muss ja schließlich wissen, da ist er/sie ja selber Schuld, da man einen Medikament, geschweigedenn eine Füllung machen, ohne zu wissen, was es ist - es kann ja sein, dass Deine Tochter zum Beispiel auf dieses Material allergisch wirkt - und was dann? Im schlimmsten Fall könnte Deine Tochter einen sogenannten Anaphylaktyschen Schock bekommen (eine Allergische Reaktion des Körpers auf das Mittel)... In diesem Fall hat sich die Zahnärztin schon in mehrfacher hinsicht Strafbar gemacht. Gehe jetzt am besten zur Polizei, auch wenn Du der Meinung bist, es sei zu spät um zur Polizei zu gehen, aber so ist es nicht - denn Du hast ein Recht, um genau zu sein 4 Jahre Zeit um dies der Polizei zu melden. Es ist eine Körperverletzung mit grober Fahrlässigkeit! Und das ist schon alleine Strafbar. Die Ärzte sind dafür (besser gesagt dagegen) Versichert. Diese Sache wird dann entweder vom Arzt direkt an seine Versicherung weitergeleitet, es sei denn, die Ärztin würde sich weigern, dann könnte diese Angelegenheit vor Gericht gehen. Und die Ärztin muss DICH Informieren, da Deine Tochter noch nicht volljährig ist, und nicht Deine Tochter Informieren! Diese Sache, wenn Du diese Zahnärztin anzeigst, sie sich weigern sollte Ihre Versicherung zu Informieren, wird diese "Angelegenheit" an das Zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Das Amtsgericht ist jedoch bis zu einer Summe von 5000 € zuständig, alles was darüber ist, geht an das Landgericht und eventuell später (Berufung etc.) an das Oberlandesgericht. Ich kann Dir jedoch wirklich empfehlen, mit der Sache zur Polizei zu gehen, eine Anzeige Aufnehmen zu lassen. Die Polizisten sind dafür doch da, und die Polizisten werden dann Entscheiden, in wie weit und in welchen Maße eine "Straftat" außer der Körperverletzung hier kommt. Und es ist NIE zu spät um zur Polizei zu gehen - Du hast 4 Jahre Zeit seit dem "Ereigniss" eine Anzeige gegen diese Ärztin vorzunehmen! Vor allem, wenn Du vors Gericht gehen willst, hast Du mal somit auch bessere Chancen den Fall zu Gewinnen. Und Deine Tochter ist auch Rechtsschutzversichert, sofern Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, ist sie somit solange mitversichert, bis Deine Tochter die Schule Verlässt (auch über 18 Jahre). Solltet Ihr keine Rechtsschutzversicherung haben, so stellt einfach einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Eine Prozesskostenhilfe steht jedem zu, wenn das Jahreseinkommen der Ganzen Familie 100.000 € im Jahr nicht überschreitet. Und was ganz wenige Menschen Wissen: DU kannst Theoretisch jeden Tag einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, falls die Antwort "Nein" lauten sollte - das ist das Recht jedes Menschen. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Falls Du trotzdem Fragen haben solltest, meine Email-Adresse lautet: samariter.paul@gmx.net Ich helfe jedem, der so einen Fall hat, oder sich in einer ähnlichen oder sogar schwierigeren Medizinischen Situation befindet!
Amalgam ist leider immer noch der Standard, den die Kassen bezahlen. Es gibt alternativ aber auch eine einfache Kunststoff-Füllung zum gleichen Preis. Ansonsten muss man Kunststoff selbst bezahlen. Ich würde doch erst mal mit deiner Kasse reden, denn diese bezahlt garantiert nicht zwei Füllungen so kurz hintereinander. Aber evtl. muss die Ärztin Schadensersatz leisten (also die Füllung auf eigene Kosten auswechseln), ich weiß jedoch nicht, ob es darauf einen Rechtsanspruch gibt.
Warum bist du da "aus allen Wolken" gefallen? Sei doch froh, daß deine Tochter eine so hochwertige Füllung bekommen hat. Kunststoff würde nur ihre Zähne ruinieren!