Darf gesetzlich ein Krankenpfleger/in im Notfall außerhalb des Krankenhauses/Altenheims Medikamente oder spritzen verabreichen?
Darf gesetzlich ein Krankenpfleger/in im Notfall außerhalb des Krankenhauses/Altenheims Medikamente oder spritzen verabreichen, wenn bereits die Person schon bekannt ist und den Krankheitsbild kennt
3 Antworten
Es kommt hier vermutlich auf die schwere des Notfalls an.
Wenn genügend Zeit ist den Patienten in eine Klinik zu schicken wird das schwer. Sollte es sich um eine lebensnotwendige Entscheidung handeln muss er es sogar tun. Ober er beim versterben des Patienten allerdings wegen unterlassener Hilfeleistung drann gekriegt werden kann müsste ich rescherschieren. Glaube aber fast ja.
Wenn die Spritzen verordnet sind darf ausgebildetes Pflegepersonal das.
Examinierte Pflegekräfte dürfen das, wenn eine ärztliche Verordnung bzw. Anweisung vorliegt. Auch regulär in der ambulanten Krankenversorgung, nicht nur im Notfall. Sie dürfen nur keine intravenösen Zugänge legen, das ist dem Arzt selbst vorbehalten.