Darf man Cola zurück geben oder reklamieren, wenn man statt Light die mit Zucker bekommen hat?
Ich trinke ausschließlich Cola light oder zero und schmecke direkt, wenn mir die Normale mit Zucker im Restaurant gegeben wird, obwohl ich ausdrücklich was anderes bestellt habe. Da ich sehr auf Zucker/Kalorien achte, ist das immer sehr ärgerlich (ja muss nicht jeder verstehen, aber ist bei mir eben so.). Habe mich nun gefragt, ob man die theoretisch "Reklamieren" oder das Geld zurück verlangen darf? Man hat ja nicht wirklich einen Beweis, wenn sie im Glas serviert wird, sondern weiß es nur vom Geschmack her. Weiß das jemand?
(Wie gesagt, nur theoretisch. Trinks dann meistens, aber wenn man etwas bestellt und dafür zahlt, möchte man eben auch das Richtige bekommen und nicht angelogen werden.)
4 Antworten
Selbstverständlich kannst du es reklamieren, wenn du eine andere "Ware" bekommst als du bestellt hast. Das ist ein klassischer Gewährleistungsfall. Der Verkäufer bzw. Gastronom ist hier zur Nachbesseung verpflichtet, also dir das zu servieren was du auch bestellt hast.
Wenn man dir etwas serviert, das du nicht bestellt hast, musst du das auch nicht bezahlen.
Natürlich darfst du das reklamieren. Mein Mann ist Diabetiker und darf nur zero oder light Cola trinken. Wenn dem ne falsche serviert wird, reklamiert er das und bekommt die richtige
Icv würde kurz fragen ob das wirklich light ist und dann sagen das die schmeckt wie eine normale. Normalerweise solltest du dann eine neue erhalten