Darf man vom Krankenhaus verschrieben bekommene Krücken behalten?
Ich habe mir vor ca. 1 Woche den Fuß gebrochen und gehe seitdem an Krücken.
Im Krankenhaus musste ich ein Rezept unterschreiben, mit welchem ich auch den Erhalt der Krücken bestätigt habe.
Nun bekam ich vom Sanitätshaus eine Rechnung über eine Zuzahlung von 5 EUR für die Krücken.
Meine Frage ist nun, ob ich nach Abschluss der Behandlung die Krücken behalten darf ???
20 Antworten
Ja , die Krankenkassen haben offensichtlich noch zu viel Geld. Jeder Versicherte , der einmal Gehhilfen bekommen hat , (5 Euro Selbstbeteiligung) hat ein Paar sehr gut erhaltene Gehhilfen im Keller stehen.
Ich musste meine wieder abgeben. Ist ja eigentlich auch logisch.
Ja, sie sind keine Leigabe (!) wie Rollstuhl oder Pflegebett und vieles andere.
Meistens ja...und zwar aus dem Grund das man nicht sicherstellen kann ob die irgendwie beschädigt sind (gibt ja 'Spassvögel' die die ansägen) und dann könnte nicht mehr sichergestellt werden das die technisch OK sind. Die Desinfektion und die Untersuchung der Krücken wäre teurer als Neue.
Theoretisch ja. Medikamente die Du auf Rezept bekommst und zuzahlst gibst Du ja auch nicht zurück.
Ja, die Gehhilfen kannst Du behalten.
-dabei könnte man die Gehhilfen , ohne Skrupel zu haben, mehrfach verleihen und somit tausende Euro sparen , denn ein paar Gehhilfen kosten ca, 30 Euro .