Medikamente - Ständige Arzneimittel-Zuzahlungen!

Salbe - (Arzt, Rezept, Krankenkasse)

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bis zum 12. Geburtstag zahlt die Krankenkase fastalle vom Arzt verordneten Arzneimittel.

Vom 12. Geburtstag an zahlt die Krankenkasse nur noch noch verschreibungspflichtige Arzneimittel. Vom 18. Geburtstag an fällt eine Zuzahlung von 10 % (mindestens 5, maximal 10 Euro pro Mittel) an.

Bei Personen zwischen dem 12. Geburtstag und den Tag vor dem 18. Geburtstag gibt es noch eine Besonderheit: der Arzt kann wie bei Kindern ein verschreibungsfreies Arzneimittel auf Kassenrezeopt verordnen, wenn eine Entwiocklungsverzögerung vorliegt.

Für Jugendliche ohne Entwicklungsverzögerungsverzögerung und für Erwachsene kann der Arzt verschreibungsfreie Arzneimittel nur in besonderen Ausnahmefällen bei gravierenden Erkrankungen auf Kassenrezept aufschreiben:

https://www.g-ba.de/institution/sys/faq/8/

Allgemeine Übersicht:

.vz-nrw.de/medikamente-mit-und-ohne-verschreibungspflicht

Gruß

RHW

RHWWW  20.07.2014, 20:24

Danke für den Stern!

Kinder und Jugendliche vollständig befreit

Wie in vielen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch bei der Arzneimittel-Zuzahlung ein wichtiges Signal an die Familien: Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittel-Zuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass grundsätzlich alle Arzneimittel erstattungsfähig sind, also in der Regel auch nicht rezeptpflichtige Medikamente von der Kasse bezahlt werden. Ausnahme: traditionell angewendete milde Arzneimittel ohne Indikationsbezug werden wegen Unwirtschaftlichkeit nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/zuzahlung.html

Wende dich an deine Krankenkasse.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie diese Salbe, zahlst Du immer selbst. Und wenn es darum geht die Frage zu klären, ruf deine Krankenkasse an, die dich dann von Zuzahlungen befreit.

Wenn du mehr als 2 % deines Jahreseinkommens für Zuzahlungen leisten musst, kannst du dich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Diese Befreiung gilt dann jeweils für das restliche Jahr. Bei einer chronischen Erkrankung ist das 1 %.

Diese Summen musst du aber zuerst aufwenden und natürlich belegen.

Zusätzlich gibt es natürlich auch Leistungen und Medikamente, die gar nicht bezahlt werden, weil ihre Wirkung nicht erwiesen ist. Wenn dein Arzt dir so etwas "verkaufen" will, kannst du ja nein sagen.

medikamente die nicht verschreibungspflichtig sind werden auf ein grünes rezept ausgestellt und das zahlt man komplett selber

ScreamOutTears 
Beitragsersteller
 15.07.2014, 14:10

Meins ist weiß.