Medikament auf Rezept mit Zuzahlung gekauft - Rückgabe in der Apotheke möglich?
Angenommen, man hat vom Arzt ein Medikament verschrieben bekommen, das man mit Zuzahlung in der Apotheke kauft. Nun wird man schnell wieder gesund, ohne das Medikament verwendet zu haben. Besteht nun die Möglichkeit, das Medikament in der Apotheke wieder zurückzugeben und sein Geld zurück zu bekommen (Voraussetzung ist natürlich, dass das Medikament eine lange Haltbarkeit aufweist und nicht angebrochen wurde)?
8 Antworten
Nein, weil die Apotheke dass schon mit Deiner Krankenkasse abgerechnet hat.
Wieso tagesaktuell? In der Frage ist nicht von Rückgabe am gleichen Tag die Rede, sondern von Rückgabe nach Gesundung. Manches Mal gibt es mehr als eine richtige Antwort...
Aber die Antwort ist in JEDEM Fall falsch, weil die Abrechnung mit der Krankenkasse im Zusammenhang mit einem Rückgaberecht in keinem Fall eine Rolle spielt ... sorry ...
Ja, aber hier gibt es kein Rückgaberecht! Gib Deine Approbation zurück.
Nein, ich glaube das geht nicht. Da gibt es Bbestimmungen, die das verbieten.
Nein!Oder würde Dir die Vorstellung gefallen dass Deine Tabletten,Tropfen oder sonstige Arznei "second hand" sind?
Ausgegebene Arzeinmittel dürfen nicht zurückgenommen werden und kämen auch nicht mehr in den Verkaufskreislauf, u.a. aus hyienischen Gründen.
Ein Apotheker, der was auf seinen Beruf hält, nimmt grundsätzlich NICHTS zurück, was einmal die Apotheke verlassen hat. Stell Dir mal vor, Du würdest irgendwas bekommen, was schomn mal neben Omas Nachttopf gelegen hat...
Die Antwort ist nicht hilfreich, sondern FALSCH. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nicht tagaktuell, so dass meist durchaus die Möglichkeit bestünde, das Rezept vor der Einreichung bei der KK noch zurückzuziehen. Die RICHTIGE Antwort ist: Ein Medikament, das die Apotheke einmal verlassen hat, darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, weil nicht mehr sichergestellt ist, dass die Lagervorschriften beachtet wurden. Abgesehen von der klaren Rechtslage ein kleiner flapsiger Vergleich: Sie haben Hunger, kaufen im Supermarkt zwei Packungen Käseaufschnitt und stellen zu Hause fest, dass Sie nach der ersten Packung schon satt sind. Könnten Sie die zweite Packung wieder zurückgeben ? mfg