Darf mein Chef mich Krankmelden?

7 Antworten

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Der Arzt, der Dich bei einer Erkrankung untersucht/behandelt, stellt Dir - wenn notwendig - eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, gleichgültig, ob Hausarzt oder nicht.

Wenn Dein Arbeitgeber als Arzt Dich untersucht und eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, darf er selbstverständlich auch eine Bescheinigung ausstellen.

Dass er als Dein behandelnder Arzt auch Dein Arbeitgeber ist, bedeutet nicht, dass er deswegen keine Bescheinigung ausstellen dürfte.

Er ist aber nicht alleine schon deshalb dazu berechtigt, weil er als Dein Arbeitgeber "zufällig" auch Arzt ist und nur deswegen eine Bescheinigung ausstellt, ohne aber Dein Dich behandelnder Arzt zu sein.

Die möglichen Konflikte, die sich eventuell daraus ergeben können, dass Dein Arbeitgeber gleichzeitig auch Dein behandelnder Arzt und damit über die Diagnosen informiert ist, sind noch ein ganz anderes Problem. Nicht umsonst erfährt ein Arbeitgeber auch nichts über Diagnosen, wenn er einen eigenen Betriebsarzt hat und Arbeitnehmer sich von ihm untersuchen lassen.

Familiengerd  18.01.2018, 17:39

Ergänzung:

Im Übrigen dürfte es sich so verhalten, dass Dein Arbeitgeber nur deshalb eines Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für die Kasse) ausgestellt hat - obwohl bei einem nur 1-tägigen Fehlen möglicherweise gar nicht notwendig wäre (ich weiß ja nciht, wie die Regelungen bei euch sind) -, weil er dann die Entgeltfortzahlung an Dich für diesen Tag von der Krankenkasse vollständig erstattet bekommt.

Hier treffen sich zwei Konflikte :

1. dein Arbeitgeber muss nicht wissen, welche Erkrankung zum Arbeitsausfall führt. Diagnostiziert er sie selber, informiert er sich auch selber darüber, was zu einem Arbeitgeber/Behandler Konflikt führt. Diesen kannst du aber lösen, indem du bereit bist, deinem Arbeitgeber die Diagnose mitzuteilen.

2. Befangenheit: Dein Arbeitgeber ist in dieser Situation befangen, muss also für sich abwägen, ob du tatsächlich eine AU brauchst oder zuhause bleibst, wobei ihm damit eine Arbeitskraft ausfällt. Danke kann dies (je nach Persönlichkeit des Chefs) in beide Richtungen ausschlagen.

Rein rechtlich ist es zulässig, die AU brauchst du ja nicht nur für den AG, sondern auch für die Krankenkasse, sollte es um Verdienstausfall nach 6 Wochen gehen.

Du musst selber entscheiden, ob es für dich richtig ist.

Ja kann er - nur zu was sollte diese erst einmal gut sein?

Im Prinzip kann Dir jeder Arzt - entsprechend seinem Fachgebiet - eine AU-Bescheinigung erstellen.

XBloodAngelX 
Beitragsersteller
 18.01.2018, 16:52

werd ich 😊

XBloodAngelX 
Beitragsersteller
 18.01.2018, 16:32

na ich hab Magen-Darm und hab mich jetzt bei ihm krank gemeldet und ich weiss nicht ob ich ihn jetzt richtig verstanden hab, dass er mir eine schreibt ^^

wilees  18.01.2018, 16:36
@XBloodAngelX

Ich würde sagen - da scheinst Du etwas missverstanden zu haben. Wende Dich an Deinen Hausarzt - speziell wenn Du vermutest, dass Du über das Wochenende hinaus krank sein könntest.

Dein Chef ist Arzt?

Darf er dann wohl eine AU ausstellen und sich selbst geben als Nachweis dafür, dass die eigene Angestellte krank ist?

Irgendwie dreht sich alles... Denk' mal selbst über Deine Frage nach. Es ergibt keinen logischen Zusammenhang. Wozu das Ganze?

DanBlack  18.01.2018, 16:15

Für die Krankenkasse zum Beispiel ?

Und Arbeitnehmer müssen eine AU einreichen, völlig unabhängig wo sie arbeiten.

Ärzte müssen ja auch eine AU einreichen , i.d.R. Bei Ausfall > 3 Tage.

XBloodAngelX 
Beitragsersteller
 18.01.2018, 16:33

ja er ist arzt, hab ihm angerufen und wollte mich krank melden und hab ihm geschildert was ich hab, darauf meinte er (sofern ich das richtig verstanden habe) dass er mir eine AU ausstellt

frag das doch deinen Chef.....

XBloodAngelX 
Beitragsersteller
 18.01.2018, 16:34

ganz ruhig ;) hatte mit ihm gesprochen und war unsicher ob ich ihn am telefon richtig verstanden habe, dass er mir ne AU ausstellt

Zitrus18  18.01.2018, 16:37
@XBloodAngelX

Ich bin ruhig...das war eine normale Antwort..wenn du mehr wissen willst musst du die Frage von vornherein ausführlicher stellen..und wenn du ihn nicht richtig verstanden hast..dann frag ihn nochmal..ist die gleiche Antwort