Darf mein Zahnarzt mich nach einem Date fragen?
Ich war zur Behandlung da und dann hat er plötzlich gefragt. Ich fühlte mich etwas unter Druck aber eigentlich ist er ganz süß... Hätte schlecht nein sagen können, weil er inmitten der Behandlung war... außerdem ist er der ex freund (früher) meiner Mutter... finde das schon iwie komisch
9 Antworten
OK Du bist 16 Jahre alt und deine Mutter ist einst mit diesem Zahnarzt liiert gewesen sprich der Zahnarzt ist der Ex Freund von deiner Mutter. Unabhängig der Nationalität von diesem Zahnarzt ist sein Verhalten vielleicht in Anbetracht der Umstände zwar verständlich aber eben auch nicht unbedingt als professionell zu sehen. Vielleicht aber sucht der besagte Zahnarzt auch nur ein Sprungbrett um wieder bei deiner Mutter zu landen. Etwas ironisch füge ich noch hinzu, vielleicht lies sich der Zahnarzt auch von der Überlegung leiten, die Mutter war einst schon nicht schlecht, da dürfte die Tochter doch auch ganz gut sein.^^
Dürfen darf ein Arzt oder Zahnarzt das schon, es wirkt nur nicht sonderlich professionell. Aber bei den meisten (Zahn-)Ärzten kann man wohl davon ausgehen, dass es sie wirklich erwischt hat und sie es nicht bei jeder Patientin machen würden.
Die Tatsache allerdings, dass es der Ex deiner Mutter ist, hinterlässt irgendwie einen schalen Beigeschmack.
Lass dich nicht darauf ein
Da Zahnärzte normalerweise Ambulant behandeln; rein rechtlich ja.
Moralisch nein. Wie du schon sagtest unter druck weil mitten in der Behandlung.
Soviel zu deiner Frage.
Aus dem Kontext jedoch nein weil er der Ex deiner Mutter ist.
Schon aus Prinzip sollte er das nicht tun und du nicht einmal in Erwägung ziehen aber das ist auch nur meine Meinung
Danke. Aber er war immer so höflich und fürsorglich, dass ich schon am überlegen bin. Außerdem ist er Zahnarzt, weiß nicht ob ich nochmal so eine Möglichkeit bekommeee :/
Sehr geehrter Kollege,
In der Eingegangenen Mitteilung ist nicht erkennbar, dass es sich um einen Minderjährigen Verfasser handelt.
Sollte es so sein, so revidiere ich meine Aussage unwiderruflich und umgehend.
Jedoch ist es Fakt, dass ein Behandelnder Arzt einen nicht Stationären Patienten tatsächlich auch während der Arbeitszeit nähern darf insofern die JsG nicht relevant sind.
"außerdem ist er Zahnarzt, weiß nicht ob ich nochmal so eine Möglichkeit bekommen" tut mir leid, aber ..geldgeil oder wie darf man das jetzt verstehen..?
nein, aber er ist halt bestimmt intelligent und ausserden gutes image...
Darf er, zeugt aber nicht von sehr hoher Professionalität.
Guten Abend,
tut mir leid, aber Ihre Bewertung ist leider, so möchte ich sagen, völlig fehlerbehaftet. "Rein rechtlich" ist es durchaus untersagt, daß ein "Zahnarzt" sich mit einer, so möchte ich sagen, durchaus noch minderjährigen Frau trifft. Man kann hier nicht einmal von Geschäftsfähigkeit ausgehen, vor keinem Gericht der Republik hätte soetwas Bestand! Ich habe einige Staatsanwälte in meinem engeren Freundeskreis und die sind ebenfalls meiner Meinung.
Ich rate Ihnen, meinen Rat zu befolgen.
Beste Grüße
Fachanwalt