Darf mein Zahnarzt mich nach einem Date fragen?

9 Antworten

OK Du bist 16 Jahre alt und deine Mutter ist einst mit diesem Zahnarzt liiert gewesen sprich der Zahnarzt ist der Ex Freund von deiner Mutter. Unabhängig der Nationalität von diesem Zahnarzt ist sein Verhalten vielleicht in Anbetracht der Umstände zwar verständlich aber eben auch nicht unbedingt als professionell zu sehen. Vielleicht aber sucht der besagte Zahnarzt auch nur ein Sprungbrett um wieder bei deiner Mutter zu landen. Etwas ironisch füge ich noch hinzu, vielleicht lies sich der Zahnarzt auch von der Überlegung leiten, die Mutter war einst schon nicht schlecht, da dürfte die Tochter doch auch ganz gut sein.^^

Dürfen darf ein Arzt oder Zahnarzt das schon, es wirkt nur nicht sonderlich professionell. Aber bei den meisten (Zahn-)Ärzten kann man wohl davon ausgehen, dass es sie wirklich erwischt hat und sie es nicht bei jeder Patientin machen würden.

Die Tatsache allerdings, dass es der Ex deiner Mutter ist, hinterlässt irgendwie einen schalen Beigeschmack.

Lass dich nicht darauf ein

Da Zahnärzte normalerweise Ambulant behandeln; rein rechtlich ja.

Moralisch nein. Wie du schon sagtest unter druck weil mitten in der Behandlung.

Soviel zu deiner Frage.

Aus dem Kontext jedoch nein weil er der Ex deiner Mutter ist.

Schon aus Prinzip sollte er das nicht tun und du nicht einmal in Erwägung ziehen aber das ist auch nur meine Meinung 

Geilbmw3er 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 16:42

Danke. Aber er war immer so höflich und fürsorglich, dass ich schon am überlegen bin. Außerdem ist er Zahnarzt, weiß nicht ob ich nochmal so eine Möglichkeit bekommeee :/

Fachanwalt1954  14.01.2017, 16:58

Guten Abend,

tut mir leid, aber Ihre Bewertung ist leider, so möchte ich sagen, völlig fehlerbehaftet. "Rein rechtlich" ist es durchaus untersagt, daß ein "Zahnarzt" sich mit einer, so möchte ich sagen, durchaus noch minderjährigen Frau trifft. Man kann hier nicht einmal von Geschäftsfähigkeit ausgehen, vor keinem Gericht der Republik hätte soetwas Bestand! Ich habe einige Staatsanwälte in meinem engeren Freundeskreis und die sind ebenfalls meiner Meinung.

Ich rate Ihnen, meinen Rat zu befolgen.

Beste Grüße

Fachanwalt

Menin123  14.01.2017, 17:10
@Fachanwalt1954

Sehr geehrter Kollege,

In der Eingegangenen Mitteilung ist nicht erkennbar, dass es sich um einen Minderjährigen Verfasser handelt.

Sollte es so sein, so revidiere ich meine Aussage unwiderruflich und umgehend.

Jedoch ist es Fakt, dass ein Behandelnder Arzt einen nicht Stationären Patienten tatsächlich auch während der Arbeitszeit nähern darf insofern die JsG nicht relevant sind. 

LumaraToast  14.01.2017, 16:46

"außerdem ist er Zahnarzt, weiß nicht ob ich nochmal so eine Möglichkeit bekommen" tut mir leid, aber ..geldgeil oder wie darf man das jetzt verstehen..?

Geilbmw3er 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 16:58
@LumaraToast

nein, aber er ist halt bestimmt intelligent und ausserden gutes image...

Darf er, zeugt aber nicht von sehr hoher Professionalität.