Darf nur der Arzt Überweisungen ausstellen, bei dem die Praxisgebühr bezahlt wurde?

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Sorry, aber wenn dein Hausarzt eine Überweisung von dem Orthopäden bekommen hat, darf er auch weitere Überweisungen ausstellen. Du musst nicht ewig zum Orthopäden. Eine Überweisung gibt es ja normalerweise nicht mehr auf "Wunsch". Du sollst mit sämtlichen Wehwehchen zum Hausarzt, und der entscheidet wie es weiter geht (das ist zumindest die Grundidee). Wie soll ein Orthopäde entscheiden, ob du zum Urologen z.B. musst? Dein Hausarzt muss dir also die Überweisungen ausstellen. Bei Problemen frag auch ruhig mal bei der KV nach. Die wissen es immernoch am besten.

Vor Inanspruchname eines Spezialisten sollte man sich von seinem Hausarzt eine Überweisuung holen. Dadurch spart man an der Praxisgebühr bei dem Spezialisten. Achtung Überweisungen sind nicht unbegrenzt gültig. Meiner Meinung nur 10 Tage!! Wenn ich zu einem anderen Fach-Arzt meiner Wahl gehen möschte entweder eine neue Überweisung oder zahlen.

Dass euer Hausarzt die Überweisungen pauschal im Voraus ausstellt, ist ein persönlicher Service, der keineswegs allgemeingültig zu betrachten ist. Dass der Orthopäde dann nur einen Überweisungsschein ausstellt ist statthaft und kann nicht beanstandet werden. Grundsätzlich kann jeder Arzt, zu dem man in dem Quartal gegangen ist, eine weitere Überweisung ausschreiben. Beispiel: 1. Termin beim Orthopäde, 10 € gezahlt und Überweisung zum HNO bekommen Der HNO kann weitere Überweisung z.B. zum Urologen ausstellen. Der Urologe kann dann weitere Überweisung zum ..... usw. Einfacher ist es immer über den Hausarzt, denn der kennt die einzelnen Patienten oft am besten.

Ja, aber der Orthopäde oder die an der Anmeldung hätte es ihnen sagen können, sie hätten eine Überweisung vom Hausarzt nachreichen können.So klappt das bei uns immer gut.

LadyH  19.04.2007, 14:43

Das ist nicht korrekt. Rein rechtlich darf kein Arzt behandeln, wenn nicht entweder ein Überweisungsschein oder die 10€ vorliegen. Auch wenn man "nur" den Überweisungsschein vergessen hat, muss man - rein rechtlich - die 10€ nochmals berappen und kann sich die Doppelzahlung dann von der Krankenkasse nach Vorlage der Quittungen erstatten lassen.

Ja, aber nur wenn der Hausarzt das ihm übertragen hat.

Lg