Die Pille 14 Stunden zu spät genommen, was tun?

6 Antworten

Hallo liebe LauraMx,

immer dann, wenn die Pille vergessen und nicht fristgerecht
nachgenommen wurde, kann ein Risiko nicht ausgeschlossen werden. Die Frist zum Nachnehmen ist bei den meisten Pillen 12 Stunden – bei manchen auch kürzer oder länger. Genaue Informationen zur Frist und auch Blisterwoche findest du im Beipackzettel deiner Pille, Abschnitt 3.

Bitte wende dich im Falle eines Risikos umgehend an die Apotheke, frage nach der Pille Danach und lasse dich beraten. Zögere nicht. Denn je schneller die Pille Danach eingenommen wird, desto höher ist die Wirksamkeit.

Nach Einnahme der Pille Danach: verhüte bis zur nächsten Blutung mindestens jedoch 14 Tage mit Kondomen – damit der Schutz sicher wieder aufgebaut ist. Siehe auch:
https://pille-danach.de/fragen/antibabypille-nach-pille-danach-was-muss-ich-beachten-691

Viele Grüße, Lisa vom Team der Pille Danach


Ja, es besteht die Gefahr einer Schwangerschaft, und du hättest natürlich nach dem Einnahmefehler, der in der ersten Woche war, auf jeden Fall zusätzlich mit Kondom verhüten müssen. Warum ignorierst du die klaren Anweisungen der Packungsbeilage?

Je nachdem, wie lange der Fehler jetzt her ist, könnte eventuell noch die "Pille danach" helfen.

Achtung: Die "Pille danach" kann dir den Schutz für den Rest des Einnahmezyklus kaputtmachen. Also bitte diesmal die Packungsbeilage lesen und dich danach richten.

Einnahmefehler in Woche 1 führen zu Schutzverlust (auch rückwirkend). Wenn du Sex ohne weitere Verhütungsmittel hattest, dann kannst du schwanger werden. In dem Fall solltest du dir die Pille danach holen.

Das steht in der Packungsbeilage, die du eigentlich schon längst kennen solltest. Nimm die Pille Danach und halte dich wenigstens da an die Anweisungen der Packungsbeilage.

Bis 12 Stunden ist kein Problem. 14 Stunden ist dann schon was anderes. Bis zur nächsten Periode solltest du zusätzlich verhüten. Aber ob es jetzt schon die Pille danach sein muss, kann ich dir nicht sagen. Frag doch mal in einer Apotheke, oder beim diensthabenden Gynäkologen nach

LG