Dürfen Vertretungsärzte nicht krank schreiben?
Hallo zusammen,
meine Schwester hat sich den Fuß verstaucht. Sie ist die Treppe runter gelaufen und irgendwie falsch aufgekommen und umgeknickt.
Heute morgen habe ich sie zum Arzt gefahren und gerade auch wieder abgeholt.
Ihr Arzt ist im Urlaub für 3 Wochen und daher ist sie zu einer Vertretung gegangen.
Sie ist im Moment zum Glück eh im Urlaub und kann sich deshalb auch so ausruhen. Aber mich wundert es schon sehr, denn der Arzt soll gesagt haben, er dürfte sie nicht krank schreiben, dies könnte nur ihr Hausarzt.
Aber was machen denn dann Patienten die es richtig schlimm erwischt hat und nicht arbeiten gehen können?
Meine Frage: Dürfen Vertretungsärzte grundsätzlich nicht krank schreiben?
Also mich wunderte es sehr. Besonders bei einem verstauchten Knöchel. Gut es könnte ja in ein paar Tagen wieder ok sein. Aber so könnte sie nicht arbeiten. Sie hat jetzt Glück das es im Urlaub passiert ist.
Unsere Mutter sagte, jeder Arzt darf eine AU ausstellen.
Vielleicht war mein Zwilli auch verwirrt. Sie hatte schon 3 Ibu genommen gegen die Schmerzen. (Über die Nacht verteilt bis heute morgen ^^)
Theoretisch müsste sie ja nicht zum Vertretungsarzt oder? Wenn sie Schmerzen hat und vielleicht doch nicht wieder arbeiten gehen kann nächste Woche, dürfte sie doch sicher auch einfach einen anderen Arzt besuchen?
Danke für eure Hilfe
9 Antworten
Auch ein Vertretungsarzt kann krankschreiben, allerdings nur für den Zeitraum seiner Vertretung danach übernimmt wieder der normale Arzt.
Natürlich kann auch ein Vertretungsarzt sie krank schreiben. Und sie sollte sich auch krank schreiben lassen - denn jetzt verliert sie ihre Urlaubstage. Wenn sie im Urlaub krank wird, zählen die Tage als Krankheitstage, nicht als Urlaub, vorausgesetzt, sie kann in dem Zustand auch nicht arbeiten und zeigt die Krankheit sofort ihrem Arbeitgeber an.
Und von Ibuprofen wird man nicht verwirrt.
Hey danke für die Info :)
Ich ruf sie nachher mal an und fahre sie morgen oder heute Nachmittag direkt zu einem anderen Arzt. Wäre ja schade um den Urlaub.
Aber behandelt wurde sie schon. Spricht aber wohl nichts dagegen den anderen Arzt dann mal wegen einer AU zu fragen? Ich bleib einfach bei ihr und hör mal mit was der Arzt dann so sagt ^^ nur um sicher zu gehen :)
Also meiner Meinung nach kann auch ein Vertretungsarzt natürlich jemanden krankschreiben.
Das kann nicht nur der Hausarzt.
Also mich hat auch schon ein Vertretungsarzt bei einer Blasenentzündung krank geschrieben. Das war letztes Jahr irgendwann. Denke nicht, dass sich das bis jetzt geändert haben sollte.
Wenn es nicht besser wird, sollte sie vielleicht direkt zu einem Facharzt. Also ein Orthopäde wäre da sinnvoll. Der würde sie auch krank schreiben.
Vielleicht ist der Arzt noch sehr jung bei dem sie war oder sie hat sich verhört?
Hallo,
ich hatte noch nie das Problem, dass der Vertretungsarzt mich nicht krankschreiben wollte. Das ging auch bei Freunden ohne Probleme.
Trotz Urlaub würde ich da noch mal hin und eine Krankschreibung holen. Wird man im Urlaub krank und hat eine AU, kann man den ausgefallenen Urlaub gutgeschrieben bekommen und kann sie später noch mal nehmen. Immerhin soll man sich im Urlaub ausruhen, wenn man krank ist geht das nicht.
Das geht natürlich nur, wenn es wirklich Urlaub ist und keine Ferien... ;)
Na toll :) Der Arzt schien ja ne Menge Ahnung zu haben, nicht ^^
Sind leider keine Ferien mehr. Wie ich diese Zeit vermisse :)
dann würde ich noch mal hin gehen und eine AU verlangen. Am Besten auf fragen wie das rückwirkend ist, immerhin war sie ja da. Deiner Schwester steht der Urlaub zu, da würde ich ihn auch "verlangen".
Evtl. gehst du einfach mit, wenn das zeitlich passt...
Der Arzt ist ja eben dafür da, alles zu vertreten was der andere Arzt sonst macht und da zählen auch Krankschreibungen zu.
Ja, Ferien waren was schönes... Leider ist der Bruch auch so extrem, von so viel frei plötzlich so wenig. Ich finde zumindest in der Ausbildung sollte man langsam daran gewöhnt werden mit Wirkung ab sofort, damit es mir für mein 3. Jahr noch was nutzt... :D Und dann hatte ich noch das Pech, dass wir in meinem Abschlussjahr spät Ferien hatten und ich bis zur Ausbildung nur ca. 2 Wochen hatte... Meine Cousine durfte sich in einem anderen Jahr über 8 Wochen freuen.
Noch mal zur Klarstellung: Das mit den verlorenen Urlaubstagen steht sogar im Gesetz:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Sie muss also nicht ihren Urlaub nutzen, um wieder gesund zu werden.