Hausarzt hat Urlaub - muss ich zum Vertretungsarzt gehen der angegeben ist?
Guten morgen,
seit letzte Woche Mi bin ich bei meinen Hausarzt in behandlung. Bis Fr war ich auch Krankgeschrieben. Da es mir heute immer noch nicht besser geht, wollte ich nochmal zum Arzt. Da mein Arzt jetzt im Urlaub ist und der Vertretungsarzt gut 45 Min. entfernt ist und da ich auch keine habe der mich durch die ganze Stadt fährt, wollte ich mal Fragen ob ich auch zu einen anderen Arzt gehen kann der gerade mal 10 Min. Fußweg entfernt ist? Mir ist klar dass ich bestimmt die 10 Euro Praxisgebühr evtl nochmal zahlen muss aber gibts sonst ein Problem?
13 Antworten
Der Vertretungsarzt ist lediglich ein Vorschlag Deines Hausarztes, da er mit diesem eine Absprache getroffen hat. Du kannst selbstverständlich auch jeden anderen Arzt wählen.
Ich habe diese frage heute meiner krankenkasse gestellt. Es kommt darauf an, ob du in einem hausarzt-programm bist oder nicht. Bist du im hausarztprogramm( falls dunes nicht weist kann dir deine krankenkasse das beantworten), bist du an den vertretungsarzt gebunden, so wie ich heute leider), bist du das nicht kannst du einen anderen arzt aufsuchen, allerdings ist er nicht unbedingt verpflichtet dich dort aufzunehmen, falls an dem tag schon zuviele patienten dort sind. Aber in der regel soll es wohl alles im rahmen des machbaren sein :)
bei einer Vertretung musst man die Praxisgebühr nicht mehr bezahlen!
Also kannst Du ruhig zu Dem gehen. Wenn Du zu einem Andern möchtest, musst Du sie wahrscheinlich Bezahlen, weil der ja nicht die Vertretung hat von Deinem Hausarzt! L.G.Elizza
Dein Hausarzt hat mit einen Vertretungsarzt vertraglich seine Übernahme vereinbart, in der Zeit wo er in seiner Praxis seine Patienten übernimmt, das heisst aber nicht, dass du dich von ihm behandeln lassen musst......du kannst dir immer einen Behandlungsarzt deiner Wahl suchen!!!! Mit einer entsprechenden Überweisung brauchst du die 10 Euro nicht noch einmal bezahlen....manchmal bekommt man die Überweisung auch nach telefonischer Anfrage auch zugeschickt.
du bist nicht verpflichtet den Vertretungs-Arzt aufzusuchen. Jeder kann und darf den Arzt seiner Wahl nehmen. Nur musst du dich vorher erkundigen, ob der auch gerade geöffnet hat. Nein, die Praxisgebühr brauchst du nicht noch mal bezahlen. Du nimmst den Beleg von deinem Hausarzt mit, das ist der Beweis, dass du bereits bezahlt hast.