Ein Quartal: 2 Hausärzte und 2 Fachärzte gleicher Frachrichtung?

6 Antworten

Nein, denn du hast das Recht auf eine zweite Meinung und die kannst du dir ja dort einholen. Die erste "Diagnose" war ja auch mehr als dürftig.

nein - erstens haben wir freie arztwahl und zweitens wird oft sogar angeraten sich eine zweitmeinung einzuholen.

das einzige, was evtl. von der kasse beanstandet werden könnte, sind unnötige doppeluntersuchungen (doppelte ausgaben für die gleichen leistungen - z.b. labor). das hängt aber von der jeweiligen kasse ab.

Die Arztwahl ist frei. Wenn Du mit Haus- /Facharzt A abgeschlossen hast, kannst, kannst du zu anderen Ärzten gehen. Dafür brauchst Du Dich bei den ärzten A nicht zu rechtfertigen. Die Krankenkasse unternimmt auch nichts.

Hallo gtfaee,

hierzu solltest Du mit Deiner Krankenkasse Verbindung aufnehmen, denn nur dort bist Du an der richtigen Stelle.

Außerdem wird Dir die Krankenkasse in Deinem Falle weiter helfen.

Drücke Dir die Daumen.

Liebe Grüssle Natalie

Carlystern  15.02.2015, 00:40

wegen was

casala  15.02.2015, 00:43
@Carlystern

in der regel muß die krankenkasse akzeptieren, wenn patient und arzt kein vertrauensverhältnis haben. da brauch ich die KK nicht zu fragen.

Nein du hast freie Arztwahl