eine Arztpraxis ohne Arzt gründen?

8 Antworten

Nein das geht nicht. Die Gründung einer Arztpraxis unterliegt der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung und wid in Abhängigkeit der flächendeckenden Versorgung für die Bevölkerungszahl in der jeweiligen Region und nach ärztlicher Fachgruppe festgelegt. Die Regularien hierfür sind im Sozialgesetzbuch V verankert.

Vor Eröffnung einer Arztpraxis muss - ein Bedarf durch die Kassenärztliche Vereinigung ausgewiesen sein - der ARZT den sog. "Kassensitz" für seine Niederlassung erwerben (fängt im 6-stelligen EURO-Bereich erst an und dann hat man noch lange keine Praxis)

Das geht nur für Personen mit ärztlicher Zulassung. Gleiches gilt für die Übernahme einer Arztpraxis.

Die Materie ist zu komplex, um hier verständlich beschrieben zu werden. Daher kurz: ja, es geht, allerdings nur als Privatpraxis oder als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) mit Kassenzulassung geht praktisch nicht, da die benötigte Kassenzulassung nur an einen Arzt vergeben wird.

Nein, das geht nicht. Da Ärzte zu den sog. freien Berufen (ähnlich wie z.B. Rechtsanwälte) zählen, kann nur ein Arzt das "Geschäft" führen.

Ein Arzt kann aber weitere Ärzte einstellen.

Eine Klinik könnte aber z.B. in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden, mit einem Kaufmann als Geschäftsführer und angestellten Ärzten.

für die Gründung einer Arztpraxis muss vor Ort der Bedarf überhaupt da sein, bzw. geklärt sein. Sie können nicht einfach eine Kassenarztpraxis öffnen. Erkundigen Sie sich nach dem Bedarf und den demnächst frei werdenden Praxen (es gehen ja auch immer mal Ärzte in den Ruhestand, die keinen Nachfolger haben) bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Ich glaube allerdings nicht, dass eine Arzthelferin eine Arztpraxis übernehmen darf.

thymu 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 12:31

Ich möchte doch keine Praxis gründen?! Es ging mir einzig und allein um das Wissen, ob so etwas möglich sei.

Soweit ich weiß nicht.

Eine Apotheke kann z.b. auch nur ein Apotheker und keine PTA führen.