Was darf ein Arzt für das Ausstellen eines Rezeptes einem Privatpatienten berechnen?
Fall 1) Chronisch erkrankter Privatpatient ruft am Samstag seinen Arzt an, um auf dem Anrufbeantworter ein neues Rezept für sein Dauermedikament zu bestellen. Am Montag Abend möchte er es raus holen. Das Rezept ist gedruckt. Die Arzthelferin muss aber noch eine Unterschrift vom Arzt einholen.
Abgerechnet wurden 10,72 nach Ziff1 zzgl Wochenendzuschlag. Insgesamt werden ca 23 Euro fällig.
Ist das richtig?
Fall 2) Privatversichertes Kind mit Blasenentzündung. Arzthelferin macht Urintest, stellt/druckt Rezept aus (!) und lässt es sich vom Arzt unterschreiben. Apotheke bemerkt falsche Medikation, woraufhin die Arzthelferin diesmal in Absprache mit dem Arzt ein neues Medikament ausstellt. Das Kind hat keinen Arzt gesehen.
Was darf der Arzt abrechnen? RG liegt noch nicht vor.
2 Antworten
Fall 1) Den Wochenendzuschlag empfinde ich als Frechheit; der Arzt hat das Rezept vermutlich nicht am Wochenende ausgestellt. Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Rezept?
"Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen auch mittels Fernsprecher durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes " -> 3,15€
Fall 2: Streifentest im Urin (?) ->2,35€, Rezeptausstellung 10,72€, Korrektur darf nicht abgerechnet werden
Der Arzt ist ja nicht in Anspruch genommen worden, sondern nur sein Anrufbeantworter
Datum des Rezepts war der Samstag.
Danke für die Antwort! Ich komme bei 1 auch auf die Lösung. Bin gespannt, was der Arzt zu seiner Abrechnung sagt.
... was ist das, Privatpatient?
Und warum sollte eine AH sich eine Unterschrift holen müssen?
Da wird bestimmt etwas verwechselt, denn so ein Ding stellt der Arzt aus. Sein Briefkopf und seine Unterschrift sind da drauf.
Privatpatient bedeutet, dass er privat krankenversichert ist und die Arztrechnungen bei der Krankenkasse einreichen kann.
Die AH hat das Medikament rausgesucht, das Rezept ausgedruckt und dem Arzt zur Unterschrift vorgelegt.
Lachnummer, nie im Leben stellt eine AH die Diagnose und verfügt die Therapie!
..... nun mal nicht so kühn, wer nimmt denn den Arzt am Wochenende in Anspruch?
Jeder Klempner berechnet so einen Zuschlag!