Einmalige Beschäftigung?
Hallo Zusammen,
ich mache nächsten Samstag bei einer Inventur mit, die nur an dem einen Tag stattfindet. Dafür bekomme ich so ca. 80-100 €. Zurzeit mache ich aber auch noch eine Ausbildung, in der ich brutto zwischen 800 und 900 verdiene. Wie verhält sich das nun mit der einmaligen Beschäftigung? Wird mir davon auch was abgezogen und sieht mein Hauptarbeitgeber, dass ich mir etwas dazu verdient habe? Ich weiß, normalerweise sollte man so etwas mit dem Arbeitgeber absprechen, daher spart euch bitte Kommentare dazu. Danke für eure Hilfe.
3 Antworten
Als Alternative könntest du folgendermaßen vorgehen laut klicktipps.de:
Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?
Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).
https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
Gruß siola55
Hallo,
die Beschäftigung ist kurzfristig und weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge dafür. Bei den Beiträgen aus der Ausbildungsvergütung ergibt sich auch keine Änderung.
Der Inventur-Arbeitgeber macht eine Meldung an die Minijobzentrale.
Wenn sich diese Nebenjobs wiederholen, werden sie addiert und wenn es insgesamt mehrere Monate sind, werden für die Zukunft im betreffenden Kalenderjahr Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Arbeitsrechtlich sind verschiedene Punkte zu beachten (Genehmigung/Information des Ausbildungsbetriebs, wöchentliche Arbeitszeit und Pausen/Ruhezeiten bei beiden Arbeitgebern zusammen eingehalten? ...).
https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/
Gruß
RHW
Da du keine steuern zahlst und zb nur zb 650€ netto bekommst sind die 100 € da dein Freibetrag!
Aber denke daran das du dazu eigentlich die Erlaubnis deiner Firma brauchst! Am wichtigsten ist aber dabei das du nicht das selbe wie in der Ausbildung machst zb Einzelhandel und Dan auch da noch die Inventur das ist nicht erlaubt!
Wen du nichts hast was du zb für Die steuer brauchst wird dein chef auch nichts erfahren und besonders nicht wen das hinter verschlossenen Türen gemacht werden sollte!
Da du keine steuern zahlst und zb nur zb 650€ netto bekommst sind die 100 € da dein Freibetrag...
Laut klicktipps.de sind sogar bis 410€ im Jahr einkommensteuerfrei:
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).