Familienversichert bei Minijob und kurzfristiger Beschäftigung?
Bin ich noch Familienversichert, wenn ich einen 450€ job und zusätzlich ab und zu noch eine kurzfristige Beschäftigung, mit unregelmäßigen Gehalt ausübe ?
Ich habe im Internet nichts klares genau dazu gefunden, aber bei meiner Krankenkasse gibt es die Info, dass man Familienversichert ist, wenn das regelmäßige Einkommen 470€ nicht übersteigt. Und bei kurzfristige Beschäftigungen bekomme ich kein regelmäßiges Gehalt. Wird das dazu gezählt ?
danke !
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Minijob, Ausbildung und Studium
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Du kannst also parallel zur geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung in unbegrenzter Verdiensthöhe ausüben und hast ftrotzdem den kostenlosen Familien(kranken)versich.schutz über die Eltern: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/
Woher ich das weiß:Recherche