Kurzfristige Beschäftigung bis. Honorarkraft?
Hey,
was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Honorarvertrag und einer kurzfristigen Beschäftigung?
2 Antworten
Hallo,
bei jeder Beschäftigung hat man einen Arbeitgeber und ist weisungsgebunden. Meist wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. § 7 SGB IV
Bei einer Honorartätigkeit (und jeder anderen selbständigen Tätigkeit) hat man einen Auftraggeber und kann die Ausführung selbst frei bestimmen. Nur das Ergebnis der Arbeit wird dem Auftraggeber geschuldet.
Im Zweifelsfall entscheidet die gesetzliche Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung, welche Art von Tätigkeit vorliegt/vorlag.
Man kann auch nachträglich eine Statusfeststellung beantragen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren.html
Gruß
RHW
Die kurzfristige Beschäftigung z.B. als Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, aber nicht steuerfrei und im Voraus begrenzt auf max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr (wegen Corona sind die Zeitgrenzen verlängert worden): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Als Honorarkraft bist du z.B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
Für eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern solltest du die Einkommensgrenze beachten von aktuell 455€ mtl. Einkommen.
Anders, als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die Tätigkeit auf Honorarbasis eher eine Form der freien Mitarbeit.
Wer bewusst einen Honorarvertrag nutzt, um eine eigentlich sozialversicherungspflichtige Zusammenarbeit zu verschleiern, muss mit steuerrechtlichen und auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
sNein, der Honorarvertrag fällt nicht unter kurzfristige Beschäftigung. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung wärst du grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, bist es aber wegen der zeitlichen Begrenzung nicht. Bei einem Honorarvertrag bist du essen. Das wird nicht zusammengerechnet.
In einem neuen Vertrag werde ich gefragt, ob ich dieses Jahr schon eine kurzfristige Beschäftigung hatte. Ich hatte dieses Jahr einen Honorarvertrag, fällt dieser auch unter einer kurzfristigen Beschäftigung?