Kurzfristige Beschäftigung bis. Honorarkraft?

2 Antworten

Hallo,

bei jeder Beschäftigung hat man einen Arbeitgeber und ist weisungsgebunden. Meist wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. § 7 SGB IV

Bei einer Honorartätigkeit (und jeder anderen selbständigen Tätigkeit) hat man einen Auftraggeber und kann die Ausführung selbst frei bestimmen. Nur das Ergebnis der Arbeit wird dem Auftraggeber geschuldet.

Im Zweifelsfall entscheidet die gesetzliche Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung, welche Art von Tätigkeit vorliegt/vorlag.

Man kann auch nachträglich eine Statusfeststellung beantragen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren.html

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die kurzfristige Beschäftigung z.B. als Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, aber nicht steuerfrei und im Voraus begrenzt auf max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr (wegen Corona sind die Zeitgrenzen verlängert worden): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Als Honorarkraft bist du z.B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

Für eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern solltest du die Einkommensgrenze beachten von aktuell 455€ mtl. Einkommen.

yolo1234859 
Beitragsersteller
 15.07.2020, 23:11

In einem neuen Vertrag werde ich gefragt, ob ich dieses Jahr schon eine kurzfristige Beschäftigung hatte. Ich hatte dieses Jahr einen Honorarvertrag, fällt dieser auch unter einer kurzfristigen Beschäftigung?

siola55  15.07.2020, 23:24
@yolo1234859

Anders, als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die Tätigkeit auf Honorarbasis eher eine Form der freien Mitarbeit.

Wer bewusst einen Honorarvertrag nutzt, um eine eigentlich sozialversicherungspflichtige Zusammenarbeit zu verschleiern, muss mit steuerrechtlichen und auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Spezialmann  16.07.2020, 10:07
@yolo1234859

sNein, der Honorarvertrag fällt nicht unter kurzfristige Beschäftigung. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung wärst du grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, bist es aber wegen der zeitlichen Begrenzung nicht. Bei einem Honorarvertrag bist du essen. Das wird nicht zusammengerechnet.