Entstehen Kosten durch kurzfristige Terminabsage?

7 Antworten

Das liegt im ermessen des Arztes ob er dafür Geld fordert. Die meisten werden darauf verzichten in der Hoffnung zu einem späteren Zeitpunkt die Behandlung durchführen zu können. Zu mal wenn man die Entschuldigung mit einer guten Begründung garniert. Man will ja seine "Kunden" behalten.

DerOhrring 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 00:11

Herzlichen Dank auch Dir!!

Viele Zahnärzte schreiben das schon auf dem Anamnesefragebogen dass nicht abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden, grundsätzlich liegt das im Ermessen des Zahnarztes, er darf eine Rechnung stellen wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird. Schau mal auf den Terminzettel ob da was steht, bei meinem Zahnarzt steht das auf den Terminzetteln drauf dass nicht abgesagte Termine innerhalb von 24 Std. in Rechnung gestellt werden. Du kannst es am Monatg mit einer wasserfesten Erklärung versuchen oder Du meldest Dich krank wenn Du keine Rechnung zahlen willst.

DerOhrring 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 12:52

An sich eine sehr gute Idee, nur leider habe ich den Terminzettel weggeworfen, nachdem ich den Termin in meinen Kalender eingetragen hatte. Aber ich werde mal darauf achten, wenn ich wieder einen Terminzettel bekomme, vielen Dank!

Im Prinzip verhält es sich so: falls die Praxis keinen anderweitigen Patienten kurzfristig reinschieben könnte, dann entgeht der Praxis Einnahmen. Darauf hätte die Praxis Anspruch. Zum Glück sind die allermeisten Praxen so kulant und verzichten auf den Schadensersatz. Schließlich möchte man sich möglicherweise langjährige Kunden nicht vergraulen.

Wie das Deine Praxis handhabt, dass kann Dir allerdings nur die Praxis beantworten. Sinnvoll ist es jedenfalls, einen Termin abzusagen, anstatt unabgesagt gar nicht zu kommen. Viel Erfolg jedenfalls wünsche ich Dir.

DerOhrring 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 00:08

Ja, sowas in die Richtung hatte ich mir gedacht. Mal sehen, wie das bei meiner Praxis läuft. In jedem Fall muss ich ja am Montag mal anrufen und mich über die Kosten informieren, also im Zweifelsfall sage ich dann ab. Ist ja auch unverschämt es nicht zu tun! Vielen Dank für Deine Antwort!!

Wenn Du diesen Termin kurzfristig absagst - aus welchen Gründen auch immer - und Dein Zahnarzt diesen Termin nicht anderwertig vergeben / nutzen kann, ist er berechtigt, Dir hier einen Verdienstausfall in Rechnung zu stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du in Kenntnis gesetzt wurdest über eine mögliche Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse oder ob dies nicht von der Kasse übernommen wird ....

DerOhrring 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 00:09

Vielen Dank!!

Rufe in der Praxis an. Man wird für dein Problem Verständnis haben. Grundsätzlich sollte man sich vorher bei der Krankenkasse erkundigen ob sie sich an den Kosten beteiligt. Du wirst sicher keine Ausfallkosten zahlen müssen. Bei meinem ZA jedenfalls nicht.

DerOhrring 
Beitragsersteller
 18.01.2014, 12:51

Herzlichen Dank, das mache ich so!