Ist die überhöhte Arztrechnung einer Privatpraxis anfechtbar wenn keine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten erfolgte?
Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV und war aufgrund eines Burnouts anfang des Jahres in einer Privatpraxis. Es fand keine Aufklärung über die entstehenden Kosten statt und ich erhielt keinen Kostenvoranschlag, jedoch sofort einen Termin mit der Aussage, daß eine schnelle Untersuchung vonnöten wäre.
Nach Abschluss der Untersuchung (Drei Termine a 1h) erhielt ich eine Rechnung über ca. 1.600€. Diese reichte ich bei meiner KK ein. Die Ärztin der Praxis rief mich an und teilte mir mit, daß die Rechnung wohl ein wenig hoch ausgefallen wäre und Sie das auch nicht verstehen würde.
Die KK lehnte eine Zahlung ab und verlangte weitere Informationen für die medizinische Prüfung (Untersuchungsbericht, Befund). Diese wurden von der Praxis an die KK bereitgestellt. Hierauf erfolgte eine Prüfung durch einen von der KK beauftragten Gutachter.
Die gutachterliche Prüfung ergab eine Rückerstattung von ca. 150€. Ich sitze nun auf den restlichen 1.450€. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?
Kann ich anfechten, daß ich keine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten bekommen habe und ist die Praxis nicht normalerweise über die Erstattungsrichtlinien informiert?
5 Antworten
Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV
Dann bist Du verpflichtet, bei einer ärztlichen, zahnärztlichen oder stationären Behandlung die Ärzte darauf hinzuweisen, dass sie nur nach den entsprechenden Sätzen abrechnen dürfen.
Sollte es sich um den Basistarif, bzw. Standardtarif handeln, wurdest Du mit Sicherheit bei Zusendung der Vertragsunterlagen darauf hingewiesen.
Gibst Du bei Einweisung lediglich an, ich bin privat versichert, musst Du den Differenzbetrag zwischen Rechnungsbetrag + Erstattung der PKV zahlen.
Gruß Apolon
Hallo,
mir ist keine Regelung bekannt, dass ein Arzt für Privatpatienten vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag zu erstellen hat (wobei der Patient aber immer merkt, wenn er keinen Kostenvoranschlag erhält). Für GKV-Patienten ist eine schriftliche Vereinbarungen für Privatleistungen vor Behandlungsbeginn verpflichtend.
Am besten diese Stelle kontaktieren:
patientenberatung.de
Die Chancen stehen m.E. aber eher schlecht (Ausnahme: es wurde vor der Behandlung mit dem Arzt vereinbart, dass nur GKV-Leistungen erbracht werfen sollen -> das wäre ggf. entsprechend zu beweisen - wobei dann immer noch das Problem, was genau GKV-Leistungen in diesem Zusammenhang sein sollen: bei z.B. einem reinen Privatarzt wären das dann genau 0 Leistungen)
Teilweise kann auch diese Stelle zwischen Versichertem und Privatversicherung vermitteln:
ombudsmann.de
Gruß
RHW
Hier muss man ein paar Dinge beachten:
- Dein PKV-Tarif leistet nur das, was auch versichert ist und rechnet auch nur mit dem entsprechend vereinbarten Satz GOÄ/GOZ ab. Wenn ein Privatarzt mehr verlangt, geht das zu deinen Lasten.
- Du hast die ursprüngliche Rechnung bezahlt, ohne Beanstandung? Du bist Schuldner für die Kosten gegenüber dem Arzt denn der hat für dich die Leistung erbracht.
- Ja es gehört zu den Pflichten eines Arztes besonders bei PKV-Patienten auf die möglichen Kosten hinzuweisen. Allerdings könnte diese Argumentation für dich schwierig werden, da du ja darlegen musst nicht entsprechend aufgeklärt worden zu sein. Ich würde mir also Hilfe holen und mal auf den Beitrag von RHWWW warten.
Privat Kliniken kosten häufiger viel mehr als normale. Diese werden dann großenteils von der Km nicht übernommen oder nur zum einem geringen Preis. Du kannst es zwar versuchen dagegen vor zu gehen, nur damit kommen noch mehr kosten auf dich zu.
Es gibt eine Menge Fachleute, die bezweifeln, dass "Burnout" überhaupt eine Krankheit ist. Da kann dir vorher also niemand sagen, was die Behandlung kosten wird.
Bei einem solch unklaren Krankheitsbild wird bei einem Privatpatienten natürlich erst einmal alles durchprobiert, was gut und teuer ist.
Die ganzen Geräte müssen sich ja amortisieren.
@der Hans,
Du hast vermutlich die Frage nicht vollständig gelesen.
Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV