Fragen zum Fliegerarzt bzgl. LAPL?
Hallöchen!
Ich möchte gerne den Segelflugschein machen (LAPL). Nun habe ich einige Fragen dazu:
Bei mir besteht eine Erkrankung (habe einen Grad der Behinderung von 50%) (die Erkrankung hindert mich meiner Meinung nach nicht an einem Medical), ist es dabei möglich, die Kosten, oder zumindest einen Teil derer, durch die Krankenkasse decken zu können?
Von welchen Kosten sprechen wir überhaupt, also was würde mich dieses Medical unterm Strich kosten und was muss dafür aufgebracht werden (wie viele Untersuchungen, Arztgänge)?
Und kann ich schon vor Beginn der Ausbildung (1- max. 2 Jahre vorher) zum Fliegerarzt gehen?
Danke im Voraus für eure Antworten!
LG das Whiskeylein
4 Antworten
Das Tauglichkeitszeugnis, welches du brauchst, ist - je nach Lebensalter - 2 bis 5 Jahre gültig.
Für die Kosten musst du selbst aufkommen, das zahlt keine Krankenkasse.
Du kannst frei einen Termin vereinbaren, auch vorher, das ist ja quasi ein Privattermin bei einem Arzt. Problem ist dann aber, dass die Gültigkeit auch schneller wieder erloschen ist.
Wenn du abchecken willst, ob du "tauglich" bist, bevor du die Ausbildung anfängst, macht es aber auf jeden Fall Sinn, da vor der ersten Flugstunde bzw. der Anmeldung hinzugehen.
Der Arzt muss die Berechtigung haben, solche Tauglichkeitszeugnisse auszustellen. Teilweise muss man da eine längere Wegstrecke zurücklegen.
Du brauchst noch eine Überprüfung beim Augenarzt, das kannst du vorher schon in die Wege leiten.
Tipp: Nimm diverse Kranken"akten" von dir mit, gerade, wenn es um eine offizielle Behinderung geht. Ich hatte damals was vom Neurologen dabei, weil ich mir nicht sicher war. Das war dann überhaupt gar kein Thema.
Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Je nach Fliegerarzt musst du mit ca. 100-150 € rechnen, bei der Erstuntersuchung kann es auch mehr sein, da dabei eine augenärztliche Untersuchung verpflichtend hinzukommt.
Nicht jede Flugschule / jeder Verein bildet Segelflug als LAPL aus, für den SPL wiederum bräuchtest du ein anderes Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2)
Die Tauglichkeitszeugnisse haben, je nach Lebensalter, eine Gültigkeit von 2 bzw. 5 Jahren. Die unterschiedlichen Anforderungen der Tauglichkeitszeugnisse findest du hier:
http://www.sky-doc.de/Download/EASA%20Tauglichkeitstabelle.pdf
Ich habe auch gar nicht gesagt, dass sich die Ausbildungen unterscheiden (!) sondern dass es für LAPL und SPL unterschiedliche Tauglichkeitszeugnisse mit teilweise unterschiedlichen Anforderungen gibt. Wenn der Fragensteller also ein LAPL Tauglichkeitszeugnis ausstellen lässt (wie er oben anstrebt), könnte er damit keinen SPL machen / nutzen. Dass das Ganze Irrsinn ist, da gebe ich dir uneingeschränkt Recht :-)
>>Nicht jede Flugschule / jeder Verein bildet Segelflug als LAPL aus ...<< Aus diesen deinen Worten kann der unbeleckte Interessent aber folgern dass das Schulungspensum auch verschiedene Ansprüche stellt. Welchen Grund sollte es für eine ATO geben keinen LAPL (S) auszubilden? Im Gegenteil, bei Interessenten >50 sollte man den LAPL empfehlen, schon wegen der unterschiedlichen Untersuchungsintervalle.
- Frag die Flugschule oder einen Verein.
- Frag die zuständige Landesluftfahrtbehörde.
- Recherchier mal beim DAeC.
- Geh zum Fliegerarzt und lass Dich erst einmal beraten.
- Schau in die EASA-FCL und die flugmedizinischen Vorschriften der EU, z. B. die AMC (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED)
- Und nein, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Medical nicht; warum sollte sie auch?
Die Ausbildung zum SPL bzw. LAPL (S) unterscheiden sich überhaupt nicht. Du kannst als LAPL-Inhaber nur durch Vorlage des Medical Klasse 2 deine Lizenz wandeln. Es geht allerdings nicht eine SPL mit LAPL-Medical zu nutzen. Dazu müssen Behörden beschäftigt werden und ein neues Stück Papier ausstellen. Dieser Irrsinn wird sich aber hoffentlich bald ändern, so dass die Fluglizenzen nicht mehr getauscht werden müssen.Was bleibt ist, dass das Class 2-Medical auf der ganzen Welt gilt und dass LAPL nur in er EU plus CH, FL, N und IS gültig ist. Über Einzelheiten kann man in einschlägigen Seiten nachlesen.
Im Bereich Motorflug sind die Unterschiede zwischen PPL und LAPL gravierender.
Wenn Du wissen willst woher ich das weiß: bin Fluglehrer für Segelflug und Motorsegler.