Fremdkörper bei den Kaffeebohnen. Kann ich den Hersteller für Schäden haftbar machen?
Das Mahlwerk meiner Kaffeemaschine wurde durch Fremdkörper bei den Kaffeebohnen beschädigt. Schadenshöhe 55 Euro. Kann ich die Rösterei für dem Schaden haftbar machen ?
1 Antwort
Es wird äußerst schwierig sein den Sachverhalt juristisch tragend festzustellen. - Und daher kannst Du davon ausgehen, daß Du auf dem Schaden sitzen bleibst.
Nebenbei ist bekannt, daß bei der Anlieferung der Bohnen in Säcken bei den Röstereien auch oft noch andere Überraschungen enthalten sind und die Röster einen erheblichen Aufwand treiben um dieses Qualitätsproblem zu beherrschen, gleichwohl aber nie eine Garantie übernehmen.
Am einfachsten ist ein freundlicher Anruf auf der typischen 0800-er Kundenhotline. Die freuen sich, wenn jemand hinweist, daß in der Charge Nummero xy eine Verunreinigung enthalten war und prüfen dann ob das ein Einzelfall ist oder die ganze Charge zurückgerufen werden muß. In der Regel bedanken die sich dann mit mindestens einem Ersatzpäckchen, manchmal gibt es dann auch noch 1-2 weitere Pröbchen.
Und mehr kann man auch nicht erwarten. Leider gibt es auch hier sogenannte Kunden, die ... und dann behaupten ...
... aber das ist hier ja nicht der Fall.