Nachzahlung obligatorische Anschlussversicherung Krankenkasse?
Hallo zusammen,
Ich bin gerade mega wütend!
Es geht darum das ich Studentin bin und im März mein 25. Lebensjahr vollendet hab. Daher bin ich nichtmehr Familienversichert und musste mich selbst versichern. Das habe ich getan, jedoch bei einer anderen Krankenversicherunge. Mir wurde nie mitgeteilt das ich irgendwelche Nachweise schicken muss oder Sonstiges. Im Gegenteil, mein Papa hatte Beschäftigte der Versicherung am Telefon die meinten es sei kein Problem das ich mich nichtmehr bei Ihnen versichern möchte, Sie würden dennoch ein Angebot schicken vielleicht würde ich es mir ja anders überlegen. Das Angebot habe ich erhalten (falsche Adresse) jedoch nie angenommen. Damit dachte ich wäre die Angelegenheit geklärt.
Mal abgesehen davon das die Adresse, wie schon erwähnt, an welche die Briefe gehen seit Jahren falsch ist, obwohl ich mich schon umgemeldet hatte, wäre es freundlicher gewesen mich per Post darüber zu informieren was ich denen zukommen lassen muss. Hat ja in diesem Fall mit der Forderung eines beachtlichen Geldbetrags auch funktioniert. Im aktuellen Schreiben was gestern in der Post meiner Eltern lag, steht die haben mein Einkommen geschätzt da ich ja nie auf Aufforderung von Einkommensnachweise reagiert hätte und soll nun 1600 Euro nachzahlen!
Ich habe die Stellungnahme sowie Nachweise meiner aktuellen Versicherung sofort per Mail versendet und rufe morgen früh auch direkt nochmal an.
Habt ihr ne Ahnung ob ich jetzt wirklich noch was Nachzahlen muss?
Hallo,
wurde die neue Krankenkasse (KK) innerhalb von 14 Tagen nach dem 25. Geburtstag gewählt?
Hat die Hochschule in dieser Frist eine Bescheinigung der neuen KK erhalten?
Gruß
RHW
Ja und ja. Ich frage mich eben ob ich nach automatischem Austritt aus der FV der alten KK hätte kündigen müssen und daher nun doch noch Beiträge nachträglich zahlen muss.
3 Antworten
Die Familienversicherung für Studenten endet mit dem 25. LJ und du wirst dann in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert. Du hast dein Wahlrecht ausgeübt und eine andere Krankenkasse gewählt.
Deinen Frust kann ich verstehen. Da ist ja einiges schief gelaufen. Offenbar weiß die neue Krankenkasse nicht, dass du noch Studentin bist und dich als freiwillig Versicherte geführt - mit dem Höchstbeitrag von ca. 800 € monatlich.
Die Widerspruchsfrist für einen Bescheid beträgt 1 Monat.
Wenn du sofort reagiert hast, dürfte es noch nicht zu spät sein, die Versicherung rückwirkend auf die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) umzustellen. Ich hoffe, du hast eine aktuelle Studienbescheinigung beigelegt.
Dann zahlst du ca. 100 € monatlich.
Oder hast du dich von der Versicherungspflicht der Studenten befreien lassen und dich für eine private Versicherung entschieden?
Wenn die Familienversicherung endet, kannst du deine KK frei wählen. Dies hast du offensichtlich getan.
Die neue Krankenkasse informiert deine „alte“ Krankenkasse (bei der du familienversichert warst) im Rahmen des Meldeverfahrens über den Wechsel.
Dies ist wohl nicht geschehen, so dass deine alte KK die Versicherung auf eine eigene Mitgliedschaft umgestellt hat. Ich verstehe nur nicht, warum sie dich nicht in der KVdS versichert hat - sie weiß doch, dass du studierst.
Lass dir von deiner jetzigen KK eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen und schicke diese an deine alte KK. Da es keine Doppelversicherung in der GKV gibt, wird sich das schnell aufklären lassen.
Am besten, du rufst morgen beide Krankenkassen an und klärst das Problem.
Ja mach ich so. Vielen Dank für die Antwort ❤️
Hallo,
wenn die Frist für die Kassenwahl und die Meldung an die Hochschule fristgerecht gemacht wurden bzw. eingegangen sind, ist der Kassenwechsel verbindlich erfolgt.
Bei der neuen Krankenkasse nachfragen, wann und an wen genau die elektronische Meldung an die Vorkasse erfolgt ist. Es kommt häufiger vor, dass beim Kassenwechsel nicht der komplette und korrekte Name der bisherigen Krankenkasse angegeben oder erfasst wurde. Dann hat die bisherige Kasse keine Info der neuen Kasse erhalten und es kommt zu solch unerfreulichen Dingen.
Die neue Kasse unterstützt gern bei der Lösung des Problems.
Tipp: wenn nach der Krankenkasse gefragt wird, immer den ganz genauen Namen angeben ("AOK" oder "IKK" ist nicht exakt!).
Gruß
RHW
Hattest Du das gut, so ein Glück hatte ich nie.
Zu diesen Beträgen kommen die Zinsen, derzeit rd. 6%.
Und keine Nachweise, das kann Dein Berater/Makler so nicht gesagt haben. Studies werden doch gesponsert, und ich fürchte, da hat sich jemand verzockt und denen das nicht gesagt.
Ich denke, Sie ist nicht privat versichert
Dazu hätte sie sich ja von der Versicherungspflicht befreien lassen müssen, um sich privat zu versichern.
Danke für deine Antwort! Nein ich bin nicht privat versichert. Ich bin seit meinem Geburtstag bei einer anderen Krankenkasse versichert die ich aufgrund des günstigeren Tarifs gewählt habe. Mir war nicht bewusst das ich bei der Krankenkasse bei der ich Familienversichert war Nachweise dafür vorlegen muss, dass ich nun eine neue Versicherung habe , bis ich das Schreiben mit der Nachzahlung erhalten habe..