Gibt es in Apotheken Rückgaberecht?
Hallo zusammen,
am Freitag habe ich in einer Apotheke Nikotinpflaster bestellt und auch bezahlt, aber hatte keine Zeit diese abzuholen (diese wurden von der Apotheke bestellt). Merke aber, dass ich meine "Last" wohl auch ganz ohne Hilfe los werden kann. Kann ich daher diese Pflaster zurückgeben? Denn Nikotin ist mittlerweile das Letzte, was ich meinem Körper geben will.
Danke!
5 Antworten
Du kannst keine Pflaster zurückgeben, die du nicht abgeholt hast. Du kannst dir aber das Geld zurückgeben lassen und die Apotheke schickt das Pflaster zurück an den Großhandel. Die Apotheke bekommt den Einkaufspreis zu 100% erstattet, wenn sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen den Artikel zurückschickt. Wenn du die Pflaster nun abgeholt hättest, dann sehe die Sachlage schon anders aus. In dem Fall dürfte die Apotheke das Pflaster von Rechts wegen nicht zurücknehmen, da nicht von einer ordnungsgemäßen Lagerung ausgegangen werden kann, was allerdings in der Realität ganz anders aussieht, da die Apotheke dich als Kunden nicht verlieren möchte.
Vorsicht mit Verallgemeinerungen ! Das Rückgaberecht der Apotheken an den Grosshandel ist sehr unterschiedlich geregelt - oft werden auch dann 30 % abgezogen, wenn noch aus der Lieferung heraus retourniert wird.
Von der Rechtslage her ist es so, dass es ein grundsätzliches Rückgaberecht gar nicht gibt. Es handelt sich dabei immer nur um einen »Service« des jeweiligen Verkäufers.
In deinem Fall kann ich mir aber sehr gut vorstellen, dass die Apotheke trotzdem, wie schon RobinHood3 gesagt hat, so kulant sein wird, dir das Geld zurückzugeben, zumal die Ware ja förmlich noch nicht in deinen Besitz übergegangen ist.
Normalerweise sind Apotheken so kulant, die möchten Dich ja als Kunden behalten und Du hast sie auch noch nicht abgeholt. Die können sie ebenfalls zurückgeben oder weiterverkaufen. Dein Argument ist außerdem klasse. Guten Entzug!
ich habe schon oft versucht auch etwas bei der apotheke zurückzugeben weil ich es dann doch nciht mehr brauchte trozt alem konnte ich immer diese pordukte bezahlen. also von daher denke ich nicht dass es ein rückgaberecht gibt lg dispnoe
Ein Recht auf Rücknahme hast Du nicht. Das wäre eine Kulanzleistung der Apotheke.