Darf ein Kind rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke abholen?

10 Antworten

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nein! es ist aber auch gar nicht nötig: die meisten apotheken haben einen hauseigenen lieferdienst, der in der regel kostenlos in anspruch genommen werden kann. also kind mit dem rezept zur apotheke schicken, das soll dann um lieferung bitten und gleich einen zettel mitbringen, wieviel gegebenenfalls zu bezahlen ist, damit man das entsprechende kleingeld für den lieferanten bereithalten kann. natürlich sollte der empfänger der medikamente dann auch am verabredeten zeitpunkt zu hause sein: z.b. werden starke schmerzmittel NUR an den im rezept genannten patienten ausgeliefert (wegen BTMG usw.)

Grds. dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht an minderjährige Kinder abgegeben werden. Der Apotheker würde sich damit sogar strafbar machen.

Da man aber ab 14 beschränkt geschäftsfähig ist, gehe ich davon aus, dass ein 14-jähriges Kind durchaus mit einer unterschriebenen Vollmacht eines Elternteils Medikamente abholen darf.

Ab dem Alter geht man wohl davon aus, dass das Kind damit keinen Unfug treibt und die Eltern durch die Unterschrift dahingehend einwilligen, dass der Apotheker das Medikament auch an das Kind abgibt.

grisu11290  10.12.2012, 10:37

Ich möchte auf den Beitrag von GWIFACH verweisen!

Die Apotheken liefern bei Bedarf nach Hause und das ist besser als ein Kind zu schicken.

Wenne  10.12.2012, 10:28

Diesen Dienst haben - soweit mit bekannt ist - nicht alle Apotheken.
Vorher anrufen sollte vieles klären können. ;-)

Ein Kind darf Rezepte einlösen, wenn es persönlich bekannt ist. Falls nicht befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone. Die Sache mit der Telefon Nummer hat einen Haken. Es kann sei, dass das Kind, was zum Beispiel 15 Jahre alt ist ist ein Rezept über 50 Tabletten eines Benzodiazepines gefunden hat. Nun ist eine Freundin eingeweiht. Der Apotheker ruft da an und ihm wird bestätigt, dass diese Freundin sich als Mutter ausgibt. Fast alle Apotheken liefern, leider oft nur abends. Im obigen Fall gibt es ein Problem für den Apotheker. Er muss sich vorhalten lassen, falls das überhaupt heraus kommt, dass er nicht gut recherchiert hat. Sollte zumindest den Arzt anrufen. Falls der Arzt sagt, das dieses Rezept für eine alte Dame ist, auch die Polizei. Denn als Beispiel- Benzodiazepine sind Mittel mit einem der schwersten Entzüge. Wenn nicht sogar dem Schwersten. Wer z. B. am Tag 100 mg Diazepam einnimmt, der bekommt einen extremen Entzug.Hier ein sehr guter Link dazu.
https://benzo.org.uk/german/

Würde mir Alles durchlesen, hier ein Absetzschema von 40 mg Diazepam oder äquivalenter Dosis

https://benzo.org.uk/german/bzsched.htm#s2

Die 40 mg werden über 26 Schritte langsam ausgeschlichen.Das macht dann 26 bis 52 Wochen.

Im Kapitel 1 und der Tabelle 1 findet man die Äquivalenz und die Halbwertzeiten einiger Benzodiazepinen, immer bezogen auf 10 mg Diazepam.Besonders extrem finde ich, das 0,5 mg Halcion 10 mg Diazepam entsprechen, dafür aber eine kurze Halbwertzeit von 2 Stunden haben.

Problem: Welcher Arzt stellt diese Rezepte aus ? Die gehen auf Nummer sicher. Es wird stationär entzogen. Ein Bekannter war von etwa 100 mg Diazepam bzw. der Äquivalenz abhängig. 1 mg Lorazepam sind etwa 10 mg Diazepam. Das gilt für alle Benzosdiazepine. Man nutzt oft im Entzug Diazepam wegen der sehr langen Halbwertzeit, die über 24 Stunden liegt. Bedeutet nach 24 Stunden ist erst die Hälfte abgebaut.Der Rest lagert sich im Fettgewebe ein. Lorazepam liegt bei 8 Stunden. Bei Diazepam ist ein halbwegs konstanter Blutspiegel durch den langsamen Abbau fast garantiert. Auch Oxazepam, eher ein schwächeres Mittel wird stationär eingesetzt. Hat den grossen Vorteil, dass es keine psychoaktiven Metaboliten wie das Diazepam besitzt. Desmethlydiazepam wäre bei Diazepam ein solcher Kandidat.
Zurück zu stationären Entgiftung: Hier wird radikaler runter dosiert. Dem Bekannten wurde alle 4 Tage die Dosis halbiert.Nach 16 Tagen lag er immer noch bei 12,5 mg. Drei Wochen werden oft angesetzt. Er bekam also 21 Tage Zeit. Für die restlichen 12,5 mg blieben nur noch 5 Tage. Somit wurden ihm dann in drei Tagen die 12,5mg auf etwas über 4mg Diazepam sehr schnell entzogen. Diese 4 mg wurden am vorletzten Tag abgesetzt. Er wurde als benzodiazepinfrei entlassen, was ich wegen der langen Halbwertszeit nicht glauben kann. Der eigentliche Entzug begann dann nach der Entlassung. Wohin führte sein erster Gang ? Zum Doc, da er zitterte, schwitzte und ein Gefühl von elektrischen Schlägen in den Beinen hatte. Dieser Ansatz ist falsch. Bei Abhängigkeit von diesen Mitteln muss eine Langzeittherapie erfolgen. Die dauert zwischen 4 und 6 Monaten. Dann ist die Sache ausgestanden.Im Rahmen der drei Wochen Entgiftung gibt man gern Beta Blocker. Auch diese haben als Nebeneffekt eine Angstlösung. Eigentlich sind es blutdrucksenkende Mittel, da sie den Puls verlangsamen. Aber sie können helfen. Sehr oft wird Doxepin, ein altes Antidepressivum, dazu verordnet. Das ist riskant. Denn Doxepin erhöht die Krampfschwelle. Es kommt dann oft zu einem Krampfanfall, der sich wie ein epileptischer Anfall verhält. Schwierig. Leider bin ich vom Thema weg. Hier im Dortmunder Süden haben bereits zwei Apotheken schließen müssen, da die Konkurrenz der Online Apotheken immer größer wird. So werden Apotheker auch etwas unvorsichtiger mit der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten. Einige lassen sich auf den Spruch ein: Das Rezept habe ich vergessen, bringe es morgen. Das geschieht natürlich nie. Diese Patienten gehen dann erstmal finanziell in Vorleistung .
Eine sehr wichtige Anmerkung habe ich noch: BtmG Rezepte dürfen niemals von Kindern eingelöst werden. Also die starken Opiate wie Morphin, Oxycodon, Hydrocodon, aber auch Ritalin.
Also liebe Apotheker riskiert nicht Eure Lizenz und eine zu erwartende Freiheitsstrafe !

Aus der Quelle: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CFIQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.abda.de%2Ffileadmin%2Fassets%2FPraktische_Hilfen%2FLeitlinien%2FSelbstmedikation%2FFB_AM_Abgabe_Kinder.doc&ei=mKrFUPmoNYnasgaVyYGoDA&usg=AFQjCNGpNxwJ3S74wQXUaaiLGMCPTcV38w&bvm=bv.1354675689,d.Yms

Abgabe von Arzneimitteln an Kinder Merkblatt für Apotheken

 Kriterien zur Beurteilung der Abgabe

? Der Apotheker hat sowohl bei der Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept als auch im Rahmen der Selbstmedikation eine große Verantwortung. Dies gilt in gesteigertem Maße für Kinder und Jugendliche. Besondere rechtliche Vorgaben zur Abgabe von Arzneimitteln an Kinder liegen in Deutschland nicht vor. Aufgrund der Komplexität der Problematik sind detaillierte Empfehlungen nicht möglich. Mit dem heilberuflichen Wissen und dem persönlichen Kontakt ist in der öffentlichen Apotheke eine Entscheidung über die Abgabe für den jeweiligen Einzelfall verantwortungsvoll zu treffen. Die folgenden Kriterien können den Apotheker dabei unterstützen.  Kriterien in Bezug auf das Kind

 Kriterien in Bezug auf das Arzneimittel Ist das Kind Patient oder Überbringer? Alter des Kindes Ist das Kind in der Apotheke bekannt? Liegt eine Ermächtigung der Erziehungsberechtigten vor? Ist ein Anruf beim Erziehungsberechtigten zur Legitimation notwendig/möglich?

Liegt eine Selbstmedikation oder Verschreibung vor? Wie ist das Missbrauchs- bzw. Toxizitätspotenzial zu beurteilen? Ist die Verpackung für Kinder leicht bzw. unbefugt zu öffnen? Besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Information an den Patienten/Empfänger?

Handlungsempfehlungen bei Abgabe

! Sofern eine Abgabe vertretbar erscheint, sollten folgende Handlungsempfehlungen bei der Abgabe beachtet werden. Je nach Alter oder nach vorheriger Absprache mit den Erziehungsberechtigten kann auch ein abweichendes Vorgehen gerechtfertigt sein.  Abgabe auf ärztliche Verordnung

 Abgabe in der Selbstmedikation Arzneimittel besonders gut verpacken. Angabe des Namens des Erziehungsberechtigten bzw. des Anwenders als Empfänger. Aufforderung an das Kind, Arzneimittel umgehend dem Empfänger zu überbringen. Hinzufügen schriftlicher Informationen über die richtige Anwendung (z. B. Anwendungshinweise des Arztes auf dem Rezept). Schriftliches Angebot für telefonische Rücksprache. Mitgabe eines Infoblattes an Erziehungsberechtigte (siehe anliegende Kopiervorlage). Sofern Zweifel bestehen oder keine eindeutigen Auskünfte gegeben werden können, ist die Abgabe zu verweigern.

Zusätzlich zu den Empfehlungen bei der Abgabe auf ärztliche Verordnung sollten in der Selbstmedikation folgende Hinweise beachtet werden: Bei Wunsch nach einem speziellen Arzneimittel: Nachfrage, wer der Anwender ist und ggf. telefonische Rücksprache. Bei Symptomschilderung telefonische Rücksprache. Sofern Zweifel bestehen oder keine eindeutigen Auskünfte gegeben werden können, ist die Abgabe zu verweigern

 Nicht vergessen...: ...Kinder sind als Patienten in Abhängigkeit des Entwicklungsstandes und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten ggf. auch selbst über die richtige Anwendung ihrer Arzneimittel zu informieren und zu beraten.

grisu11290  10.12.2012, 10:36

Top Antwort - ohne Frage. DH und Vorschlag zur "Hilfreichsten Antwort" ;)

thinking1 
Beitragsersteller
 12.12.2012, 08:57
@grisu11290

Leider kann ich nicht zweimal hilfreichste Antwort vergeben, denn diese ist auch sehr gut.