Kann eine Apotheke vorbestellte Medikamente zurückgeben?

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hey,

wenn ich das richtig verstehe, möchtest du über die internetseite einer apotheke in deiner nähe ein (verschreibungspflichtiges) medikament ordern, stimmt das so?

es kommt auf die apotheke an, ob die was zu meckern haben oder nicht. jedenfalls wirst du da keine offizielle beschwerde oder sowas zu erwarten haben.

zum einen habe ich im rahmen meines studiums ein halbes jahr in einer apotheke gearbeitet.
werden bestellte oder reservierte medikamente vom patienten nicht abgeholt, versucht man sie(wenn möglich) telefonisch daran zu erinnern.

aber in der regel werden die nicht abgeholten präparate, egal ob extra bestellt oder nur reserviert, nach einigen wochen(das macht jede apotheke anders) einfach mit ins sortiment aufgenommen und an einen anderen patienten abgegeben.

man sollte schon darauf achten, dass man nicht ständig im vorraus bestellt und es dann nur in 20% der fälle abholt.
aber für das eine mal wäre es nicht schlimm, wenn du es nicht abholst :-)

zum anderen habe ich auch schonmal als patient telefonisch medis bestellt, welche ich dann aber doch nicht brauchte. als man mich anrief, sagte ich, dass ich kein rezept bekommen habe und vergessen habe bescheid zu geben.
die angestellte meinte nur, es sei gar kein problem und sie würden es dann einfach mit einräumen.

lg und ich hoffe ich konnte helfen :-)

Habituari 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 15:42

Habe zwar dasselbe Medikament vom Arzt bekommen, aber eine andere Packungsgröße (gibt bei diesem Medikament nur zwei). =D Die Apothekerin hat die von mir online vorbestellte Packung retourniert (das funktioniert wohl nicht bei allen Medikamenten, musste sie erst prüfen) und die andere Packungsgröße angefordert.

Scheinbar wird das Medikament dort in der Gegend so selten verordnet, das es sich nicht lohnt es in der Apotheke aufzubewahren. Auch keine von 4 anderen Apotheken hatte es sofort da.

Trotzdem Danke für deine informative Antwort. ;-)

Könntest Du dir vorstellen, dass deine Frage für etwas Verwirrung sorgt? Du bestellst also über das Online-Angebot einer Apotheke, die im eigentlichen Sinn keine Onlineapotheke ist ein Medikament. Soweit so klar.

Unklar wird es aber da, wo Du danach fragst, ob die Apotheke (also wohl die, bei der Du da bestellt hast) das Medikament zurückgeben kann, wenn Du es nicht abholst. "An wen soll sie das Medikament zurückgeben, wenn es doch von ihr selbst ist und nur von dir nicht abgeholt wurde????" Oder muss es diese Apotheke trotzdem noch vom Großhändler anfordern, obwohl sie es als Verfügbar in ihrem Angebot ausweist?

Du machst nun also folgendes: Du erkundigst Dich bei deinem Hausarzt, wie er mit deiner Behandlung weiter verbleiben will und fragst ihn, ob es dann sinnvoll ist dieses Medikament direkt bei der von Dir georderten Apotheke zu bestellen. Mann bestellt nichts, wenn man zuvor nicht über die weitere Behandlung informiert ist.

Habituari 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 15:52

Naja man kann schon längere Zeit rezeptpflichtige Medikamente über die Webseiten und Apps der meisten Apotheken vorbestellen. Dabei ist es vollkommen unwichtig ob die Apotheke diese vorrätig hat, da der Zweck dieser Online Vorbestellung eben ja gerade dazu gedacht ist, dass sich die Apotheke um die Verfügbarkeit vor Ort des Medikamentes kümmert.

Bestellte Medikamente werden i.d.R. nicht zurückgenommen.

Habituari 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 22:27

Nein so meinte ich das nicht. Ich meine ob die Apotheke das Medikament an das Lager oder woher die Medikamente auch immer kommen zurückgeben kann, da das Medikament mit Sicherheit sonst Niemand benötigt.

mineralixx  18.09.2014, 22:29
@Habituari

Die Medikamente kommen i.d.R. von Großhandelsapotheken, nur selten direkt vom Hersteller. Und beide nehmen die Medikamente, wenn sie bestellt wurden, nicht zurück.

Katzenhai3  18.09.2014, 22:29
@Habituari

Die Medikamente werden vernichtet.

Habituari 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 22:31
@Katzenhai3

Hätte da die Apotheke nicht enorme Verluste, wenn fortlaufend Restbestände vernichtet werden müssen, welche nicht verkauft worden sind?

mineralixx  18.09.2014, 22:33
@Habituari

Da die bestellten Medikamente verkauft werden - und andere nicht geordert werden, entstehen dadurch auch keine wirtschaftlichen Verluste.

Wenn die Medikamente Apothekenpflichtig sind, darfst du sie zwar zurück schicken lassen, aber du erhälst kein Geld, denn diese müssen dort vernichtet werden.

Anders sieht es mit opthekenfreien und Drogerieartikel aus, die werden erstattet.

Medikamente, die einmal außer Haus waren, dürfen nicht mehr zurückgenommen werde.

Das weiß ich, weil es mir selbst schon passiert ist.

Habituari 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 22:30

Das Medikament war aber nie außer Haus, ich würde es ja nicht bekommen. Ich meine ob die Apotheke das Medikament wieder an das Lager oder woher die Medikamente auch immer kommen zurückgeben kann, da das Medikament mit Sicherheit sonst Niemand benötigt.

Es geht hier nicht um Aspirin o.ä. welcher einfach weiterverkauft werden könnte. Es geht um ein Medikament was relativ selten verordnet wird.