Haftet die Unfallversicherung wenn ICH auf dem weg zur Arbeit ein unfall baue?
Hallo, wenn ich auf dem weg zur arbeit bin, ich einen Arbeitskollegen mit nehme wir uns z.b. streiten und ich fahre zu hart in die Kurve rein und mein auto überschlägt sich, also kein zweites auto nur ich bin schuld, übernimmr das die unfallverischerung da ich auf dem Weg zur Arbeit war ?
Wenn ja oder Nein bitte beides mit Begründung.
Liebe Grüße :)
9 Antworten
Eine Versicherung HAFTET grundsätzlich nicht.
Bei dem geschilderten Unfall, leistet deine KFZ-Haftpflichtversicherung für den Personenschaden, den dein Beifahrer erlitten hat.
Falls du selbst verletzt wirst, ist das die Sache deiner Krankenkasse.
Wenn ihr beide auf dem Weg zur Arbeit seid, ist es eine Wegeunfall, der durch die BG gedeckt ist.
Falls sich ein Personenschaden mit Invalidität - also einem Dauerschaden - ergibt, solltest du unverzüglich den Unfall bei der gesetzlichen DGUV (wegen einer evtl. Verletztenrente ab 20% MdE durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit) und deiner privaten Unfallversicherung melden wg. einer Invaliditätsentschädigung:
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp
Deine vorhandene private Unfallversicherung leistet ab 1% Invalidität laut deiner Gliedertaxe anhand deiner Police bzw. deiner AUB (Allg. Unfallbedingungen).
Gruß siola55
Hallo,
die gesetzliche Unfallversicherung, bei der Arbeitgeber versichert sein muss, zahlt diese Kosten für den Fahrer und den Kollegen: alle Behandungskosten, Rente (auch an Hinterbliebene), Umschulung, Sterbegeld.
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/grundsaetze/index.jsp
Kosten für beschädigte Fahrzeuge, Gebäude und und andere Sachschäden trägt die Unfallversicherung nicht (Ausnahme: Hilfsmittel, die beim Unfall beschädigt wurden, z.B. Brillen oder Hörgeräte).
Gruß
RHW
Umwege für eine Fahrgemeinschaft sind ebenfalls unfallversichert: https://sozialversicherung-kompetent.de/unfallversicherung-leistungsrecht/927-wegeunfall.html
Wenn du einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hast, bist du durch die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert. Du musst den Unfall aber als ARBEITSUNFALL bei einem Durchgangsarzt melden.
Zunächst einmal ging es um DEINE Verletzungen. Wenn du schuldhaft einer anderen Person Schaden zugefügt hast, wirst du dafür gerade stehen müssen (Schadensersatz + Schmerzensgeld + (eventuell) Anzeige wegen Körperverletzung.
Eine Versicherung haftet schon mal überhaupt nicht.... Sie hat ja nichts kaputt gemacht. Eine Haftpflichtversicherung tritt lediglich für die Haftung seiner Versicherten ein... Mehr nicht. Eine Unfallversicherung tritt auch nicht für irgendeine Haftung ein, sondern erbringt Leistungen.
Aber zu deiner Frage, ja die gesetzliche und private Unfallversicherung sowie die Insassen Versicherung leisten und die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatz an beschädigen fremden Sachen sowie Sachen der Insassen außer die Sachen des Fahrers in dem Fall, wobei die gesetzliche Unfallversicherung genaustens prüft, ob es sich im Sinne der BG um einen Wegeunfall handelt.
Könnten Konzequenzen für mich anfallen, wegen dem Kollegen oder sonstigem ?