Wegeunfall/BG lehnt ab Bandscheibenvorfall?
Auf den Weg zur Arbeit kam es zum Auffahrunfall und selber hatte ich keine Schuld.Nach D-Arztbesuch und MRT die Diagnose HWS BandscheibenVorfall. Problem die BG legt ab, der BS ist alt.Gutachter hat meine Artzsachen der letzten 15Jahre geprüft und nichts gefunden. Nun mit hängen und würgen bekomme ich noch eine EAP und dann ist Schluss die BG schmeißt mich dann raus. Fazit:Hatte vorher keine Schmerzen und Funktionseinschränkung und kribbeln in der linken Hand und Bein sowie Schwindel.Mir ging es gut und keine Beschwerden. Wie verhalte ich mich weiter. .. Gibt es Hoffnung das die BG trotzdem ein Teil des Unfallereignis anerkennen muss nach den Symptomen ? Fühle mich jetzt erst kränker als denje da knallhat die BG mir gesagt hat ich bin dann aus den Behandlungsprogramm raus. Ich bin Verkehrsopfer aber das interessiert keinen. Und mit den Symptomen Arbeiten gehen. ...irgendwie verkehrte Welt. Hoffe das mir irgendjemand einen Tipp geben kann. Danke
8 Antworten
sie verrennen sich mit ihrem altschaden in eine sache für die BG.
was soll das ?
Okay "Alt"seit einer nach Unfall MRT Aufnahmen gemacht hat.
Nun zweifel sind gerechtfertigt wenn selbst der Gutachter dir sagt, die Aufnahmen sind von schlechter Qualität hochauflösung Verletzungen innere Strukturen kann durch Nachweis mit anderen Geräten Moderne Apparte Nachgewiesen werden.Nach jeden Trauma/ Kopf Frontscheibe und knallt in Rückweg wieder in Kopfstütze.
Ich stehe unter BeweisPflicht. Nun suche ich Rat und Unterstützung wie komme ich zu einem neuen MRT .
Danke
richtig so , der verursacher kommt für die folgeschäden auf !!!!!!
hat das ihr anwalt vergessen zu beantragen ?
Zu@llen erst einmal Danke.
Folgendes:Anwalt ist Eingeschaltet durch Rechtschutz.
Ich selber habe aber Zweifel MRT Aufnahmen.
1)Genauigkeit der MRT Bilder hochauflösung war zu schwach
2) diagostierzieren eines frischen oder alt bestehen BS Vorfall
3) siehe schiefe Turm von Pisa"hält bis zum Unfall" stützt ein nach Trauma vorher alles okay so wie beim sklettsytem
4)wer würde mirgendwie ein neues MRT machen HWS als Gegengutachten?Da der Nachweis im MRT liegt,bei 30-40kmh Aufprall in den Pkw.Strukturen lassen sich da frisch nachweisen Risse ect.
5) BG hält sich zu Ungunsten heraus
6)ich strebe ein Gegengutachten an
7)nach 3.Monaten seit Unfall immer noch AU und Symptome siehe oben habe ich zurecht Exestensängste zurecht Beruflich ectKündigung ist ausgeschlossen aber selbst D-Arzt ist überfordert mit Weiterbehandlung Prognose
Klagen Privat ja,auch wenns lange Dauert.Vielmehr macht mir sorgen das es seit oder durch den Unfall Zufallsdiagnose so'n Mist heraus kam und ich aus dem BG Fall heraus bin.
Hat jemand von so einen Fall Ahnung. ?
Anwälte sind nur Menschen ich arbeite zu...Recherche da ich durch Unfall ein HANDYCAP habe!
Vielen Dank für Antworten.
Mein Kumpel hat mir seinen Fall ähnlich geschildert. Die BG sieht leider keinen "kausalen" Zusammenhang mit dem Wegeunfall & mögl. Vorerkrankungen (Gewicht zu hoch etc)
Nun erst einmal Danke.Aber habe Zweifel an MRT Aufnahmen.
1)frischer BS Vorfall oder nicht
2)zweitens Jetzt Folgeschäden "siehe schiefer Turm von Pisa nach Trauma Einstutz
3)Warum soll Anerkennung Versicherung bezahlen und BG nicht?
4)Meine dir Private Versicherung und Unfallversicherung irgendwas stimmt ja da nicht.
Danke für Antwort
Hoi.
Die BG hat zu prüfen, ob der Unfall diese Wirbelsäulenschäden verursacht hat - also ob eine gesunde Wirbelsäule die Schäden erlitten hätte. Offenbar sagen die Aufnahmen und die ärztlichen Stellungnahmen etwas anderes aus. Das wird aber dein Anwalt sicherlich noch prüfen.
Immerhin erkennen sie ein paar kurzfristige Schäden an, sonst gäbe es keine EAP.
Jetzt übernimmt dann die Krankenkasse alle weiteren Behandlungen - was soll daran verkehrt sein?
Einen Tipp? Nur wenn du richtig nachweisen kannst, dass deine HWS keine altersbedingten Vorschäden aufwies, kannst du einen Gerichtsprozess gewinnen. Den jeder Mensch hat diesen Verschleiß an der Wirbelsäule, den Knien und anderen Gelenken - das ist leider ein natürlicher Prozess.
Ciao Loki
Ich bin mal so frei hier zu antworten, weil ich sonst die Hälfte wiederholen müsste...
1. Du kannst den Bandscheibenvorfall schon jahrelang völlig Beschwerdefrei haben. Der wird oft muskulär kompensiert. Oftmals kannst Du mit Training den Zustand auch wieder erreichen.
2. Er liegt vor und kann daher auch erkannt werden. Fraglich ist hier wohl eher, ob der Unfall mechanisch überhaupt geeignet war, einen Bandscheibenvorfall zu verursachen. Falls nicht, fehlt es an einem Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Verletzung und der Unfall ist abzulehnen.
3. Was du privat abgesichert hast interessiert die UV nicht.
4. Wenn die Ursache nicht der Arbeitsunfall war, erübrigt sich für die BG die Frage, wie das Ding weiterbehandelt wird.
5. Physio ist auch eine Ankeitung zur Eigenübung. Du sollst also lernen, wie Du deine Muskeln aufbaust, ohne weitere Schäden zu verursachen. Falls Du einen Vorturner brauchst, steht es Dir aber frei selbst Kurse zu besuchen. Übrigens: Yoga hilft;)
Fazit: Du kannst Widerspruch einlegen, und gegen den Widerspruschsbescheid klagen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. Gegengutachten sind keine Kassenleistung und müssen selbst finanziert werden.
Ein Schuldeingeständnis hat die BG doch nie abgegeben.
DANKE....
Nun muskuläre oder mechanischer Auslöser oder nicht.
Klar ist ein Neues MRT muss her.Da ist der haken.
Ansonsten Übungen oder Prognose weiß ich.Genauso das man sich an der Ärztekammer wenden kann oder Regresspflichtig ist.
Aber wer weiß wie ich ein neues erhalte?
P.S.Wegeunfall oder auf direkter Arbeit ist Versichert und im Falle Schäden muss die BG zahlen.Nur die Anerkennung von Schäden ist mein eigentliches Hauptproblem da die Prognose Genesung sich langsam zu lang in die Länge zieht.Siehe Folgeschäden immer noch da Akut.
na dann leg bei der BG Widerspruch ein und schreib in die Begründung, dass das Mrt falsch, nicht aussagekräftig genug und / oder zu gering aufgelöst war und bitte um eine erneute Feststellung. Ein neues Gutachten brauchst Du dann ja sowieso.
Gegen den Widerspruschsbescheid, kannst Du dann ggf klagen.
Ich glaube zwar kaum, dass das irgendwas bringt, aber offensichtlich bist Du eh nicht von deiner Überzeugung abzubringen. Stellt sich nur die Frage, warum Du dann noch Fragen musst.
P.S. Danke für den Hinweis. Ich habe aber nie behauptet, dass du nicht versichert warst. Die BG hat deinen Arbeitsunfall offensichtlich anerkannt und zwar im Sinne einer HWS Distorsion mit Behandlungsbedarf von 6-8 Wochen. Ich habe nur gesagt, dass dein Vorschaden nicht Folge des Arbeisunfalls ist und demnach auch nicht entschädigt wird. Versichert bist Du auch dafür, über deine Krankenkasse
Ich habe nochmal über deinen Fall nachgedacht. Wenn Du gegen irgendwas vorgehen willst, dann nicht gegen das MRT sondern gegen das Gutachten.
Ich hab keine Lust Dir eine volle Argumentation zu schreiben oder nur einen Satz nachzulesen.
Nur soviel: Ob der Vorschaden bestand oder nicht kannst Du selbst nicht mehr feststellen. Fakt ist, dass Tatsachenbehauptungen, wie ein Vorschaden per Vollbeweis bewiesen sein muss. Das dem nicht so war könnte man sinngemäß aus deinen bisherigen Posts vermuten.
Und du brauchst einen Unfallhergang, der eine Verletzungsmöglichkeit begründet. Hier reicht eine, die auch sehr unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich) ist.
Da ich schon gesehen habe, wie Du schreibst, solltest Du die Sache aber besser einem Anwalt überlassen. Mit solch konfusen, zusammenhangslosen Infos, wirst Du hier keinen Erfolg haben können.
... das kenne ich auch, denn solche "Schäden" kommen nicht durch so eine Ursache.
Zudem, was sagt die Versicherung des Verursachers dazu? Doch sicherlich genauso, oder?
Nun Danke erstmal für Antwort.
Versicherung ist Klage....dauert halt vielleicht Rechtsstreit vor den Gericht bis zu einem Jahr?
1)Gegenfrage die noch im Raum steht.Wieso soll die Gegenerische Versicherung bezahlen. ..und die BG nicht?
2)denk man an den schiefen Turm von Pisa und es fährt jemand dagegen und stützt ein ist die Schulfrage eindeutig
4)Und Folgeschäden sind nun jetzt nach den Unfallerergnis da
5)D-Ärzte halten sich zurück Prognose u.s.w.werden zum Teil BG bezahlt
Vielen Dank für Antworten
... wo steht das, das mit dem zahlen, durch die Versicherung?
Und warum Klage? Verstehe ich nicht.
Schmerzensgeld muss man immer Einklagen,eine Versicherung zahlt nicht freiwillig.
Klage sagte ich schon ,Beweispflicht steht der Betroffene.
Wenn man sich mit dem Recht ein wenig Auskennt der Gesetzlichen Krankenversicherung weiß man was einen laut Heilmittelkatalog zu steht als Therapie und meistens reicht es nicht aus für die Genesung.Viele kämpfen um eine Rehabewilligung und erhalten keine.
... und was bitte hat das mit einem BS-Vorfall zu tun, der nichts mit dem Unfall am Hut haben soll? Und unsere Rehakliniken hier sind proppevoll, Wartezeit einige Monate.
Danke für die Antwort.
Was anerkennt die BG?Die haben nichts anerkannt.
Schriftstück erhält man beim D-Arzt irgendwann nach Beendigung der EAP.
Was dann darin steht. , ist klar.
1)Degeneration WS Abnutzung ist klar und Menschlich
2)BS Vorfall ist nur MRT oder Ct zusehen ,was von der Aufnahmequalität von Anfang an schlecht ist"hochauflösend der trauen nicht zuerkennen "
3)Da ich Privat Unfallversicherung bin würd es auch noch interessant Streitfall bin mir da schon sicher
4)Kurzfristige Symptome sind gut....Prognose gibt keiner aber Nerv-Muskelatrophie -Op nach 3.Monaten. .kein Rückgang kribbeln Schwindel eCt.
5)Die Gesetzliche freut sich...wieder ein Kassenpatient mehr Chronisch Kranker z.n.BG Unfall.....Behandlung für gesetzliche 3x6 Behandlung Physio dann Pause und wieder von vorne daß ganze. ...irgendwann mal Rehabilitation mit viel Glück alle 4 Jahre
Mein Fazit. Ich bräuchte Unterstützung wie erhalte ich ein Zweit MRT als Gegengutachten?
Und frage in Raum gestellt. , egal was War oder nicht.Wieso zahlt dir BG gerade "Schuldeinverständnis" ?solange mein Fall 3.Monate wenn Sie sowieso nichts anerkennen der Unfallfolge???
Nach Gutachten ist ein normaler SHT mit HWS Distorsion nach 6-8 Wochen beendet.
Vielen Dank