Verletzung während der Arbeitszeit
wenn man sich z. B. einen Leistenbruch bei der Arbeit durch heben zuzieht, zahlt dann die Berufsgenossenschaft; also Verletzung ohne Unfall?
7 Antworten
klar ist das auch ein unfall! aber der nachweis... trotzdem müsste berufsgenossenschaft helfen!
die wollen nur geld drücken wie alle anderen auch
hallo.Ich hatte einen Arbeitsunfall Bin im Laden auf schlagsahne ausgerutscht. Meine Chefin war so nachlässig diese nicht richtig zu entfernen, Dabei viel ich mit voller wucht auf die rechte Seite und hab mich mit dem rechten Arm abgestützt,damit ich nicht auf das Band knalle, Nun hatte ich Sehnenrisse in der schulter und mußte zur Op. hatte vorher noch nie etwas mit der Schulter oder Arm. Bin nun schon sehr lange krank. es war die Hölle. Bg hat es abgehnt.Der Gutachter hat nur unwahrheiten geschrieben, auf einmal hatte ich ein Schädeltrauma und eine Stauchung der HWS. wo ich aber nie Probleme hatte. Nur Lügen stehn darin. Hab nun Widerspruch eingelegt und werde bis aufs letzte gehn. Der Gutachter meint das wäre mir auch in absehbarer Zeit zu Hause passiert. Ist das nicht ein Witz. darf man nicht alt werden,damit es nicht etwas vorgeschädigt ist??? alles ist abe einem gewissen Alter vorgeschädigt,oder was meint ihr dazu. Hab noch keinen Cent erhalten, Kann mir da jemand weiter helfen.danke
Das ist kein Unfall im Sinne des Begriff eines Unfalls (Plötzlich ,von aussen ,unfreiwillig, auf den Körper eingreifendes Ereignis..) die erhöhte Kraftanstregung,wenn sie nicht freiwillig war, von aussen könnte aber bei der BG eine Ausnahme bilden...HG DerMakler
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass das als Arbeitsunfall anerkannt wird.Es liegt kein Unfall vor!
Unfall = plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis
Gruß
RHW
Wenn der Nachweis erbracht werden kann, das der Bruch bei der Tätigkeit entstand ist dies über die BG versichert.Gerade der Nachweis dürfte aber schwierig sein.