Hat man Recht auf Aushändigung seiner Blutwerte?

8 Antworten

Du hast ein Recht auf Aushändigung deiner Blutwerte. Bestehe darauf!

Marie220896 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 20:54

Danke das werde ich und sehe ich auch so!

Nein, dürfen sie nicht.

Am Besten bittest du deinen Hausarzt da anzurufen und um Übersendung per Fax zu bitten.

Die Damen in der Anmeldung dürfen dir die Ergebnisse auch nicht aushändigen, wenn der Doc kein grünes Licht dafür gibt.

Bitte deinen HA, sich die Werte von dem Facharzt per Fax oder Mail schicken zu lassen.

Problem gelöst.......

Ja auf jeden Fall. Mehr muss man dazu nicht schreiben.

Ich lasse mir jährlich einmal mein Blut untersuchen,um meine Werte zu

erfahren und mit mit den früheren Ergebnissen zu vergleichen.

Ich bekomme ganz selbstverständlich sofort einen Ausdruck aller Werte,

die ich dann in einem Ordner abhefte.

Wenn die Arzthelferinnen mir diesen Ausdruck verweigern würden,

bekämen sie massiven Ärger mit mir und mit ihrem Chef!

Seit wann haben Arzthelferinnen die Befugnis,die Patienten zu

bevormunden?

studiogirl  17.02.2019, 21:28

Die Damen dürfen aber nicht ohne Zustimmung des Arztes die Werte an die Patienten weitergeben.....das war schon immer so.

Burgmaid2  17.02.2019, 21:32
@studiogirl

Wer sagt das? Ich verlange meine Werte und bekomme sie!

Wenn das bei dir nicht klappt,wird das vielleicht andere Gründe haben,

wer weiß das schon!

Marie220896 
Beitragsersteller
 04.05.2019, 17:25
@Burgmaid2

Hallo nochmal,

ich habe auf mein recht bestanden und als man mir meine Werte nicht ausgehändigt hat, habe ich einen Brief verfasst (MdB. um Aushändigung meiner Blutwerte und mit Verweis auf Gesetzesstellen wie BGB und Berufsordnung der Ärzte). Hat funktioniert - in Kürze bekam ich alle Unterlagen zugeschickt. Außerdem habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen - die Leute dort meinten auch, dass ich jederzeit ein Recht darauf habe, Kopien meiner Blutwerte und der gesamten Patientenakte zu verlangen. Der Ärzte dürfen das einen nicht verweigern, da sie gegen ihre eigene Berufsordnung verstoßen würden.