Hausarzt möchte nur einmal Heilmittel verordnet und dann ein halbes Jahr Pause?
Ich habe Skoliose und eine Operation in der HWS gehabt und möchte krankengymnastik verschrieben bekommen. Mein Hausarzt meint er könne nur 1x 6x verschreiben und dann müsste ich ein halbes Jahr warten.
Das stimmt aber nicht laut Heilmittelverordnung kann er 5x 6 Einheiten bzw 5 Folgeverordnungen verschreiben.
Wieso lügt er mich an?
6 Antworten
Er lügt dich nicht an. Bei Hausärzten sind die Wartezeiten zwischen den Verschreibungen acht Wochen nach der letzten Anwendung.
Geh zu einem Orthopäden. Die dürfen mehr Verordnungen verschreiben, sofern sie es als gerechtfertigt ansehen. Dein Hausarzt soll dich überweisen.
Der Heilmittelkatalog ist eine Richtlinie, die festlegt, welche Heilanwendungen bei welcher Diagnose verordnungsfähig sind und wann es Ausnahmen gibt. Dementsprechend kann er nach 6 Behandlungen weitere 5 verschreiben - kann, nicht muss!
Die Krankenkasse entscheidet nicht über die Verordnungen, sie kann dir nur sagen, was im Heilmittelkatalog vorgesehen ist.
Die Therapiehoheit liegt allein beim Arzt. Wenn er entscheidet, dass die 6 Anwendungen ausreichend sind, ist das so. Schließlich hat jeder Arzt die Verpflichtung, innerhalb seines Budgets verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass er seine Möglichkeiten voll ausschöpft, wenn er keine Notwendigkeit dazu sieht.
Unfair ist es aber von ihm, sich hinter seinem Budget zu verstecken - wenn es denn so war.
Er kann dich auch an einen Facharzt (Orthopäden oder Neurochirurgen) überweisen - wenn er das für nötig hält. Die haben ein höheres Budget.
Eine AHB gibt es nur nach einem operativen Eingriff. Bevor man eine Reha bewilligt bekommt, wird zunächst erst einmal geprüft, ob die Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft worden sind - in dem Fall nicht.
Man könnte eine ambulante Kur in einem anerkannten Badeort beantragen, muss dann aber den Urlaub dafür nutzen und trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung allein (die meisten Krankenkassen zahlen auch keinen Zuschuss mehr).
Aus der Frage, Zitat:
Ich habe Skoliose und eine Operation in der HWS gehabt, somit gab es den Vorschlag für eine AHB, da bin ich mir sicher.
Und nach der, geht es ambulant weiter mit Irina oder so, so jedenfalls in der Mühlenbergklinik Bad Malente vom Rententräger.
Da hast du recht. Doch wir wissen nicht, wie lange die OP her ist und ob eine AHB seinerzeit gewesen ist, ggf. mit anschließender IRENA - Irina heißt vielleicht die Therapeutin ;-)
Ich habe es so verstanden, dass es um weitergehende Behandlungen geht.
Dein Hausarzt ist an gewisse Regelungen gebunden.
Dauerverordnung / Folgeverordnungen sind bei Skoliose an Bedingungen geknüpft
Es gibt einige Erkrankungen für welche inzwischen perse eine Dauerverordnung möglich ist. Skoliose gehört wohl nich dazu
Hier wird wohl keiner wissen warum dein arzt so handelt. Ggf hält er es nicht für notwendig, ggf gibt es irgendwas was du nicht weist z.b. kostenübernahme durch deine KV.
Du hast die freie wahl zu einem anderen Arzt zu gehen oder deinen jetzigen zu fragen warum das seiner Meinung nach so ist.
Er wird seinen Bestand verschrieben haben und jede weitere Verordnung wird ihm somit vom Honorar abgezogen.
Oder amb. in der AHB/Reha einfach weitermachen?