Hebamme kündigen? Aufsichtspflicht?
Folgende Situation: wir verstehen uns nicht mehr mit unserer Hebamme. Kann ich sie einfach so "kündigen"? Unser Kleiner hatte gerade Mundsoor und Windelsoor, damit sind wir aber beim Kinderarzt in Behandlung und brauchen sie dafür nicht. Sie meint jetzt sie hat Aufsichtspflicht und muss deshalb jeden Tag herkommen und drauf gucken. Ich habe ihr gesagt, dass mir das zuviel ist und jetzt will sie unsere Kinderärztin kontaktieren? Warum? Darf sie das? Muss sie das? Was meint sie mit Aufsichtspflicht? Sie ist doch nicht verpflichtet jeden Tag mein Kind anzugucken und ich bin doch nicht gezwungen sie das machen zu lassen oder doch?
6 Antworten
Aufsichtspflicht bedeutet , sie will schauen ob es dem Kind gut geht. Sei froh , wenn du unterstützt wirst.
Ihre Bemühungen in allen Ehren, aber man muss sich auch als Hebamme nicht täglich aufzwingen wenn nicht der Verdacht der Überforderung besteht...Genauso kann man klären "Okay ich schau dann wieder übermorgen vorbei" anstatt darauf zu pochen jeden Tag zu kommen UND zu kommen mit "ich geh beim Kinderarzt petzen?!)
Ich habe ihr gesagt, dass mir das zuviel ist und jetzt will sie unsere Kinderärztin kontaktieren? Warum? Darf sie das?"
Dürfen grundsätzlich ja (so wie ich es als vollkommen Fremde auch "dürfte"). Den Arzt wird es nur nicht interessieren
"Muss sie das? Nein
" Was meint sie mit Aufsichtspflicht? " Ihr obliegt überhaupt keine Aufsichtspflicht, wenn ihr keine an sie übertragen habt
"Sie ist doch nicht verpflichtet jeden Tag mein Kind anzugucken und ich bin doch nicht gezwungen sie das machen zu lassen oder doch?"" Korrekt. Weder ist sie dazu verpflichtet, noch hat sie das Recht dies durchzuführen.
Weiß leider nicht ob es für Hebammen tatsächlich eine "Kündigungsfrist" gibt (Privatperson? Selbstständig? Über einen Dienstleister in Kontakt getreten? Bestehen schriftliche Verträge? Wer zahlt usw. gäbe da vieles zu klären).
Würde sie ehrlich gesagt erst einmal von ihren Pflichten freistellen (eventuell mit Kündigungsfrist falls die Verträge was hergeben, weiß ja nicht ob ihr privat zahlt oder die KK die Hebamme übernimmt)
Also wir hatten zwar einen Vertrag oder sowas ähnliches abgeschlossen, der beinhaltete aber nicht wie oft sie kommen soll, sondern lediglich, dass sie uns abrechnen darf, wenn sie vorbei kommt.
Sie war dann in den ersten 3 Wochen 4 oder 5 mal da. Danach ist es im Sand verlaufen. Ich denke weder sie noch wir waren da groß betrübt darüber, denn die Chemie passte nicht so wirklich.
Seltsam, dass sie euch so auf die Pelle rückt. Hier bei uns ist die Nachfrage so groß, dass ein Ausfall gar nicht so schlimm ist.
Generell zahlt eure Krankenkasse nur füt ihre Anwesenheit und dafür müsst ihr jedes mal unterschreiben. Wenn ihr nicht unterschreibt, dann kann sie auch nichts abrechnen. Warum stört es dich denn, dass sie mit dem Kinderarzt sprechen möchte? Er darf eh keine Infos herausrücken.
Du bist nicht verpflichtet eine Hebamme zu nehmen. Angenommen das wäre dein 4. Kind – da hast du so viel Erfahrung dass du definitiv keine Hebamme mehr brauchen wirst.
Du kannst mit deinem Baby zu einem Kindarzt fahren oder zu einem allgemeinen Arzt.
Aufsichtspflicht hat eine Hebamme sicher nicht – du bist die Mutter des Kindes und du hast die Aufsichtspflicht.
Bei uns war die Hebamme auch nur 1x da – und zwar um die Kaiserschnittnaht zu entfernen. Ansonsten habe ich sie bei Fragen nur angerufen. Mondsoor und Windelsoor sind keine Krankheiten die eines Fachpersonals bedarfen….
Ich glaube man schließt einen Behandlungsvertrag ab. Damit bindet man sich. Die Hebamme muss ja auch sicheres Geld bekommen. Den kann man sicherlich kündigen. Ich weiß aber nicht, ob da Kosten anfallen.