Ich habe zwei Fragen zu Wasserstoffperoxid 3%. Mein Zahnarzt hat mir das verschrieben: 1. Kann ich es schlucken 2. Darf ich es in den Flieger mitnehmen Danke?
6 Antworten
1. Weiß ich nicht. Einfach mal ausprobieren - oder den Zahnarzt fragen.
2. Nein, Waserstoffperoxid darfst Du an Bord eines Luftfahrzeuges überhaupt nicht mitnehmen! In den
"GEFAHRGUT-INFORMATIONEN DES LUFTFAHRT-BUNDESAMTES (LBA) FÜR PASSAGIERE"
fällt es unter die Gefahrenklasse (Dangerous Goods Classes)
"5 - Oxidierende Stoffe (Oxidizing Substances and Organic Peroxides)
5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 5.2 Organische Peroxide
zum Beispiel: Ammoniaksalze, Chlor, Peroxid, Bleichmittel"
Dazu sagt das LBA: "Gefährliche Güter dürfen Sie weder persönlich noch im Gepäck mitführen."
Du begehst, wenn Du es trotzdem mitnimmst, entweder nach § 58 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Ordnungswidrigkeit oder nach § 60 LuftVG eine Straftat. Daher rät das LBA: "Bitte lesen Sie die Gefahrgutinformationen im Flugschein nach oder fragen Sie rechtzeitig Ihre Luftverkehrsgesellschaft."
(Quelle: Aktuell gültige LBA-Info v. 01.09.2014)
Kann alles sein, muss aber nicht; die wenigsten GF-User sind sicher ausgebildete Chemiker und "Peroxid" hört sich gefährlich an (egal, mit welcher Vor- oder Nachsilbe) und taucht in der Liste auf.
Da ist ein Verweis auf das LBA sicher nicht verkehrt, zumal die Auflistung dort noch länger ist.
Gemäß "Murphy's Law" gibt es immer einen Deppen, der bei der Sicherheitskontrolle alle anderen Paxe aufhält und anfängt, zu diskutieren, daher würde ich grundsätzlich keinen Chemiebaukasten mit zum Airport nehmen - aber die Damen sehen das sicher anders ;-)
Kann ich es schlucken
Nein.
Darf ich es in den Flieger mitnehmen Danke?
I.d.R. ja.
1. Kann ich es schlucken
Nein, man soll es nicht schlucken
2. Darf ich es in den Flieger mitnehmen
Ja, aber besser nicht im Handgepäck
Ich benutze Wasserstoffperoxyd seid Jahren für alles mögliche und kann es dir nur empfehlen!
Schlucken solltest du das nich
Wenn dann nicht im Handgepäck sondern im Koffer.....
Im Flieger ist es verboten. Und schlucken solltest du es nicht.
H2O2 in 3%iger wässriger Lösung wirkt weder entzündend noch ist es ein organisches Peroxid, fällt also weder unter 5.1 noch 5.2
Somit weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit - kann aber trotzdem sein, dass man bei der Kontrolle vor der Wahl steht, auf das H2O2 oder auf den Flug zu verzichten.