Ich hätte noch nie eine J1 oder J2 Untersuchung, kann das zum Problem werden?


21.05.2020, 01:23

Oder kann ich das eigentlich selber entscheiden ob ich daran teilnehme oder dürfen das meine Eltern entscheiden

4 Antworten

Die Fragen sind nicht so einfach zu beantworten.

Zunächst mal der Inhalt der Untersuchungen

Die vorletzte Untersuchung der „U-Reihe“ ist die J1 (Jugendgesundheitsuntersuchung), bei der noch einmal auf Haltungsanomalien untersucht wird. Des Weiteren werden der Impfstatus, Strumaprophylaxe, Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Pubertätsentwicklung und Sexualverhalten werden besprochen.
J2 17.–18. Lebensjahr (Alter des Kindes 16–17 Jahre) Schwerpunkte der letzten Vorsorgeuntersuchung im Jugendalter J2 sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.
Verbindliches Einlade- und Meldewesen
In einigen Bundesländern, darunter Berlin, Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, [11] sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz „Kinder und Gesundheit“ [12] vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen (TeilnahmeDatVO) [13] vom 10. September 2008 maßgeblich. Die Aufgaben der Zentralen Stelle nimmt das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit wahr. § 3 bestimmt:
„Liegt auch drei Wochen nach Erinnerung für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung – bei der U 5 sechs Wochen nach Erinnerung - keine Teilnahmemeldung vor, informiert die Zentrale Stelle den für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. (…) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls geeignet und notwendig sind. Hierbei können die übermittelten Daten als weiterer Indikator herangezogen werden. Dabei empfiehlt sich die Zusammenarbeit insbesondere mit den Trägern des öffentlichen Gesundheitsdienstes und anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für das Kindeswohl tragen.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung

Die Frage ist also auch vom Wohnort abhängig,

Klär das am besten mit deiner Krankenkasse ab. Die haben Service-Zeiten zu denen du anrufen kannst.

Diese Untersuchungen sind nur Gespräche mit deinem Arzt, also kein Grund zur Beunruhigung.

Inwiefern Probleme? Wenn du mit 5 Jahren das letzte Mal untersucht wurdest, könnten allenfalls deine Eltern als Erziehungsberechtigte Probleme mit dem Jugendamt oder der Krankenkasse bekommen.

Da man sich vor allem in der Pubertät schnell verändert/ größer wird, kannst du natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit Haltungssprobleme und Schmerzen in ein paar Jahren bekommen. Jetzt könnte man Probleme noch erkennen und korrigieren, als erwachsener ist es zu spät. Also gesundheitliche Probleme kannst du definitiv bekommen!

🤷🏻‍♀️