In Nagel getreten...was tun?
Meine Tochter ist gestern in einen Nagel getreten. ( war ein sehr langer Nagel) Das Brett lag für sie unsichtbar unter dem Schnee in der Nähe eines Hühnerstalles. Der Nagel ist durch die dicken Sohlen ihrer Winterstiefel, durch 3 Socken, in ihre Ferse eingedrungen. Es hat nur leicht geblutet, aber sie hatte große Schmerzen. Sollte ich das heute von einem Arzt abklären oder verheilt das einfach so wieder ? Rostig war er ganz sicher der Nagel, Tetanusimpfing ist bei ihr aktuell. Zudem gehört das Brett unserem Vermieter...der läßt alles liegen und fallen, wo er gerade steht.
14 Antworten
Auf jeden Fall zum Arzt und eine Unfallmeldung an die Krankenkasse machen und alles so reinschreiben, wie Du es hier erzählt hast. Dein Vermieter muss dafür haften. Die Krankenkasse und der Arbeitgeber Deiner Tochter werden Regressansprüche beim Vermieter anmelden.
Ich würde in jedem Fall das corpus delicti sichern, um es vorweisen zu können. Der Vermieter unterliegt in jedem Fall der Haftpflicht.
Der Vermieter müsste vielleicht (!!!) haften, wenn man ihm nachweisen könnte, daß er vorsätzlich gehandelt hat, bzw. daß er absehen konnte, daß sich jemand verletzen würde. Also das Brett sollte dann auf einem Weg gelegen haben, wo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jemand reintreten muß. So einfach ist das alles nicht mit Verklagen und Regress..... Auch nicht bei Vermietern, die ja hier allgemein ein Dorn im Auge der Gesellschaft zu sein scheinen.
das sie schjerzen hat ist leider normal. um dass zu vermeiden den Fuß so gut es geht still halten und zum arzt braucht ihr erst, wenn es sich entzündet. Es ist eine wunde wie jede andere auch. daher kann man im Moment nicht viel machen, und eurem Verieter könnt ihr leider auch nix nachweißen
ich würde zum arzt damit gehen und mir zum. eine gute salbe (entzündungshemmend und schmerzstilend) geben lassen
de vermieter mal auf den fuss treten wär evtl. auch hilfreich
Hm...Wenn der Vermieter Schuld hat,wird ich den mal fragen ob du Gefahrenzuschlag bekommst,die du dann mit der Miete verrechnen kannst...
Lieber mal abklären lassen. Das kann sich übel entzünden. Der Vermieter kann da aber nicht wirklich was für, auch wenn es nicht okay ist,alles stehen und liegen zu lassen. Das war halt Pech!
Er kann nichts dafür??? Aber natürlich!!!... wenn ich ein Brett mit Nägeln habe, dann lass ich das doch nicht irgendwo rumliegen. Jeder noch so dumme Mensch kann sich doch an einer Hand abzählen, dass da jemand rein tritt.
Trotzdem ist er "unschuldig" im Sinne des Gesetzes. Er wird es nicht mit Absicht so hingelegt haben,daß sich jemand verletzt. Es war Gedankenlosigkeit. Dir passiert nie etwas, weil Du alles mit größter Sorgfalt machst? Niemals ein Mißgeschick, wo bei ein anderer sich wehgetan hat und Du warst "schuld"? Dann bist Du wahrscheinlich erst drei Jahre alt, weil ich niemanden kenne, der nicht schon mal etwas versehentlich "verbockt" hätte.
Natürlich haftet er. Er hat fahrlässig gehandelt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür.
Er wird nicht haften. Glaube es mir. Mein Mann trat vor Jahren auf einem Vereinsgelände in einen Nagel. Die Sache hat sich entzündet, er lag im Krankenhaus, hätte fast den Fuß verloren (Sepsis) und es gab gar nichts. Obwohl wir mit Anwalt "gearbeitet" haben. Es kommt nichts dabei rum - außer Kosten.
Meine Tochter ist erst 13