In welchen Situationen darf das Jugendamt mir eine Wohnung geben?

5 Antworten

Du mußt selber einen  Antrag mit einem Hilfeplan stellen, beim JA Deiner Meldeadresse..

den Hilfeplan mußt Du befolgen um Deine persönliche Krise zu überwinden.

die Jugendämter  arbeiten mit Wohneinrichtungen zusammen die speziell auf junge Erwachsene ( bis 23) in psychischen  Krisen spezialisiert sind..

wenn die Hilfestellungen erfolgreich abgeschlossen werden und Du einen Antrag auf Nachbetreuung stellst , kannst Du einen Platz in einer exteren betreuten WG-erhalten, oder auch ein Darlehn für eine kl. Whg. inclv. einer Erstausstattung.. sollten Deine Eltern nicht Leistungsfähig sein und Du in einer Ausbildung

Wenn Du meinst so schlimm sieht es bei Dir nicht aus, Du zur Schule gehst oder in der Ausbildung bist erhälst Du Dein KG (184€)über einen Abzweigungsantrag (Fam.kasse) und mußt vorrangig klären inwieweit Deine Eltern bereit sind Dich zu unterstützen..ggf. kannst Du Bafög oder Wohngeld erhalten.. je nach Deiner Ausbildungsvergütung .. 

Wenn es Zu Hause nicht mehr tragbar ist; das entscheidest aber nicht Du sondern das Jugendamt bzw. das Jobcenter, wenn Du ihnen die Situation erklärst.

Das Jugendamt ist für junge Leute bis 21 Jahren zuständig und nicht nur bis 18 wie Pummelweib schreibt.

SGB 8 - Einzelnorm

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung

des 21. Lebensjahres gewährt;

in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.

Also geh hin und erzähle warum es zu Hause nicht mehr auszuhalten ist und wenn die Gründe reichen, wird man Dir Unterstützung geben.

MfG

johnnymcmuff

Normalerweise ist das Jugendamt für Jugendliche bis 18 Jahre zuständig, aber es gibt immer Ausnahmen, auch kommt es auf die jeweilige Situation an.

Am besten ist es, du fragst mal bei deinem zuständigen Jugendamt nach, ein Anwalt kann dir auch hilfeleistend zur Seite stehen.

Ein Anruf kostet nicht viel, danach weißt du mehr.

LG Pummelweib :-)

johnnymcmuff  11.08.2015, 16:12

Normalerweise bis 21 und in Ausnahmen sogar länger.

Pummelweib  11.08.2015, 16:16
@johnnymcmuff

Eben...das sind dann die Ausnahmen...LG Pummelweib :-)

johnnymcmuff  11.08.2015, 16:23
@Pummelweib

Die Ausnahmen sind aber erst ab 21 und nicht schon mit 18, Du hast geschrieben : normalerweise bis 18 :-)

Pummelweib  11.08.2015, 16:29
@johnnymcmuff

Jepp...ich habe das ja auch im übertragenen Sinne gemeint, weil die meisten Probleme beim Jugendamt unter 18 auftreten und das Jugendamt einspringt. Deswegen habe ich ja geschrieben, es kommt auf die jeweilige Situation drauf an...LG Pummelweib :-)

Das Jugendamt vergibt weder Wohnungen noch zahlt es Mieten (halleluja... zum Xten Mal diese Woche !). 

Du kannst, wenn du willst und der Bedarf dazu vorliegt, in ein betreutes Wohnen gehen (Wg mit gewissen Stunden von Betreuung) oder in eine SELBST FINANZIERTE UND ORGANISIERTE Wohnung ziehen, wo das Jugendamt dir Hilfe für junge Volljährige gewährt - bzw. einen Betreuungshelfer der ein paar Mal die Woche zu dir kommt und dich bei diversen Aufgaben unterstützt.


Das Jugendamt ist für dich nicht mehr zuständig. Du bist volljährig und kannst dir selbst eine Wohnung suchen.

johnnymcmuff  11.08.2015, 16:20

Das Jugendamt ist für dich nicht mehr zuständig.

Bitte nicht auf Fragen antworten, wenn man keine Ahnung hat.

Bis 21 ist das Jugendamt zuständíg.

Das endet nicht automatisch mit 18 . Warum wohl werden manche 20 jährige Straftäter wohl nach Jugendrecht verurteilt?

Schau in meine Antwort da steht das Gesetz dazu.