Wozu darf das Jugendamt mich zwingen?
Ich war im Krankenhaus weil ich krank war und ich war halt länger krank jetzt. Das Jugendamt war bei mir und hat mit mir geredet. Ich bin am nächsten Tag auch sofort zur Schule gegangen, weil die sonst das Ordnungsamt geschickt hätten. Jetzt wollen die mich zwingen zum Psychologen zu gehe und die wollen nochmal kommen. Irgendwas mit "niedrigschwellige Familienhilfe" steht in dem Brief. Was heißt das überhaupt? Darf das Jugendamt mich jetzt eigentlich zwingen zum Psychologen zu gehen und sogar in eine psychologische Klinik zu gehen, obwohl ich jetzt in die Schule gehe? Ich habe voll Angst das ich von zu Hause weg muss. Ach ja, ich bin 14 Jahre alt.
Na ja, danke schon mal.
14 Antworten
Ich habe viele Jahre als Erzieherin im Kinderheim gearbeitet (Ein Kinderheim ist kein Kinderknast!!! und auf keinem Fall etwas Schreckliches wovor man sich fürchten müste!!!)Das JA nimmt nicht ohne Grund (dafür hätte unser Staat gar kein Geld!) und superschnell Kinder aus den Famlien. Und wenn es geschieht, dann nur zum Wohle des Kindes! Oberste Priorität ist es Kinder in ihren Familien zu lassen.Famlienhilfe wird in der Regel von (oft jungen :-) ) Sozialpädagogen geleistet. Sie unterstützen die Familie bei vielen Dingen des Alltags, auch bei den oft komplizierten Bürokratischen. Sie betreuen mehrere Familien. Wichtig ist, dass du Vertrauen zu dem Sozialpädagogen hast, gibt es Probleme (wenn dir z.B. eine Frau lieber ist als ein Mann) kann auch jemand neues kommen.Viele sehr gute Dinge wurden hier schon gesagt. Hab einfach keine Angst, lass dir und deiner Familie helfen. Und---ohne Grund gibt es diese Hilfe nicht. Sei froh darüber. Sicherlich benötigen deine Eltern auch Hilfe und es geht hier nicht nur um dich! Warum versuchst du es nicht mit einem Psychologen? Der beisst nicht! Der will nur reden :-) und es kann sicherlich interessant sein!Viel Glück und schalte nicht auf Trotz und vor allem-----------glaub nicht die Schauermärchen übers JA! :-)
Das werde ich mal bei Facebook nachfragen. Und hier beantworten lassen - von HEIMKINDERN!
"niedrigschwellige familienhilfe" ist ein angebot zur hilfe von familien. das sollte man als angebot nutzen. du kannst dir den psychologen selber aussuchen -musst da sicher auch nur einmal etc hin -sie werden dich nicht in eine klinik einweisen -das kann nur ein arzt oder therapeut mit deinem einverstaendnis.bist du schon vor deiner krankheit nicht zur schule gegangen und warum?
"niedrigschwellige familienhilfe" dienst dazu, eine familie bei sozialen problemen zu unterstuetzen, damit eben keine einweisung und unterbringung der jugendlichen und kinder in ein heim erfolgen muss.der psychologe wird mit dier erkunden, wie du die verhaeltnisse in deiner familie siehst und wie deine loseungsvorschlaege dafuer lauten. sie werden dich unterstuetzen.
so sollte es optimal ablaufen. du hst rechte gegenueber dem jugendamt und das ist in erster linie, dass sie dich unterstuetzen in einer problematischen situation.
NFH (niedrigschwellige Familienhilfe) unterstützt hilfebedürftige Familien dabei, ihren Alltag zu bewältigen.
Das Jugenamt und der Psychologe oder die Psychologin sind nicht deine Feinde - von denen du etwas zu befürchten hättest - sie wollen dir helfen.
Und sie werden nur tätig - wenn Hilfsbedürftigkeit vorliegt.
Sie handeln nur zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen.
Sei locker - und nimm die Hilfe einfach an.
Alles Gute!
Das Buch "Nicht ohne meine Kinder" zeigt - wie es nicht sein soll. Da lief einiges schief - was ich auch sehr bedauerlich finde.
Das Jugendamt ist aber eine Institution, an der wir nicht vorbei kommen - und das i.d.R. hilfreiche Arbeit leistet.
Von daher sollte auch vermieden werden, unnötiges Misstrauen aufzubauen - sondern es sollte versucht werden, vertrauensvoll und konstruktiv zusammen zu arbeiten - zum Wohl des oder der Hilfsbedürftigen.
Nein, dazu kann das Jugendamt Dich nicht so ohne weiteres zwingen, wenn Du Dich weigerst kann dies aber, je nach schwere dessen, was das Amt vermutet weitere Konsequenzen nach sich ziehen, um etwas dazu konkreter sagen zu können, fehlen aber die Details in Deiner Darstellung.
Was nun den Zwang in eine Psychiatrie zu gehen betrifft, so ist dies außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle der Eigen- und Fremdgefährdung (jeweiligen PsychKG der Bundesländer) völlig ausgeschlossen, etwas anderes kann nur gelten, wenn das Jugendamt die Vormundschaft über Dich inne hat, aber das ist eine andere und sehr komplexe Frage.
Alles in allem kann ich Dir und Deinen Eltern nur raten Euch bis zur Grenze des erträgllichen kooperativ zu verhalten, habt ihr den Eindruck unfair behandelt zu werden, das kann schon sein, dann schaltet einen Anwalt ein.
Haha. Was für ein Witz. Bis dahin ist schon alles zu spät!
Wie kommt es eigentlich dazu, daß sich die staatlichen Behörden dermaßen in ein Familienleben einmischen? Wem gehören die Kinder? Wer ist verantwortlich? Haben Eltern in Deutschland keine Rechte mehr? Sind sie alle inkompetent? Wer entscheidet dies? Nach welchen Maßstäben? Wer hat ein Interesse daran, daß die Psychiatrien belegt sind? Wer hat ein Interesse am Kindeswohl? Der Staat???????
Kinder GEHÖREN nicht den Eltern!!!! Es wird nur in der Regel davon ausgegangen, dass diese das größte Interesse haben das Beste für das Kind zu wollen. Und manche wollen wirklich das beste, haben aber gerade irgendein Problem (zB Überlastung durch SCheidung oder ne vorübergehende Krankheit oder was weiß ich, was einzelnen Menschen mal die Kraft rauben kann). Und da wird Hilfe ANGEBOTEN; aber sich nciht eingemischt oder gezwungen.
In sehr seltenen Fällen gibt es aber Eltern, den liegt nichts an ihren Kindern. Da bleibt zum Schutz der Kinder doch gar keine Wahl, als jemanden zu suchen der es wenigstens etwas besser macht. Wäre zum Beispiel bei Missbrauch der Fall...auch wenn selbst da versucht wird, dass mindestens ein Elternteil das Leid des Kindes sieht und sich um Hilfe bemüht- doch wenn NIEMAND mehr da ist, der das Kind schützt (und das passiert leider auch und gar nicht selten- Mütter schließen oft die Augen, wenn ihr Partner dem Kind etwas tut), dann wird mit Zang sich "eingemischt" und das finde ich gut! Alles andere schützt nur die Täter. Und manchmal denke ich, wer so redet, der handelt nicht besser als ein Täter, denn der schützt diese und sieht Kinder als Besitz an.
Aber dieser Fall liegt hier nicht vor. Es geht um niedrigschwellig und das heißt, das Jugendamt geht von einer Familie mit guten Ressourcen aus, die nur ein bischen Wegbegleitung braucht und Rat. Mehr nicht.
Kinder gehören den Eltern nicht? NEIN: in Deutschland gehören die Kinder dem Staat!
Sehr lange Krankheiten haben oft psychosomatische Ursachen - sei froh, wenn Dir jemand helfen will. Möglicherweise machen Deine Eltern was im Umgang mit Dir falsch - deswegen musst Du nicht von zuhause weg - es kann nur besser werden!
Also geh ruhig zum Psychologen und kläre das mit Deiner langen Krankheit - das Jugendamt hatte wohl den Verdacht auf Schulschwänzerei...Es gibt überhaupt keinen Grund zur Panik!
Ach ja, dann lies mal "nicht ohne meine Kinder", das Buch. Das ist leider kein Einzelfall.
Zu befürchten liegt an den Beamten dort. Es gibt gute aber viele schlechte.
Stündliches Wecken eines Kleinkindes und seiner 17 jährigen Mutter ist "Richtiges Handeln". Andere, nennen das Folter.
Der Psychologe ist etwas sinvolles. Der kann wenn nötig auch feststellen ob wirklicher Hilfe bedarf da ist.
Mein Tipp:Direkt nach einem Treffen die Beamtin schriftlich noch vor Ort aufschreiben lassen was sie feststellt und unterschreiben lassen. Sonst wird aus einer Person die eine Flasche Eierlikör im Jahr nicht leer bekommt ein Alkoholiker.
Die Bemerkungen entsprechenden Unterlagen als Beweis dafür liegen hir als beweise vor.