Ist der Arzt verpflichtet ein Duplikat der AU auszustellen?
Hallo Ihr Lieben,
ich war vor einigen Wochen krank geschrieben. Ich habe meine AU beim Arbeitgeber abgegeben, aber er kann sie nicht mehr finden. Also meinte er ich solle nochmal zum Arzt gehen und mir ein Duplikat ausstellen lassen. Leider meint der Arzt dass das nicht geht. Auf meine Fragen hin wieso, konnte er nicht antworten. Er meinte lediglich zu mir: "Ich bin nicht dafür verantwortlich, wenn Sie die AU verbaseln."
Jetzt ist meine Frage, ob der Arzt verpflichtet ist, mir ein Duplikat auszustellen.
Danke für Eure Antworten :) LG Carina8593
5 Antworten
Wenn sich der Arzt dermaßen stur anstellt (für ihn wäre es ein Leichtes, die au auszudrucken), wende Dich an die Krankenkasse. Denen hast Du doch einen Durchschlag zugeschickt oder ? Vielleicht sind die freundlicher....
Den Durchschlag hat der Arzt zur KK geschickt. Der hat da wohl so einen Vertrag mit denen oder so. Ich werde nachfragen
Eine solche Verpflichtung wäre mir nicht bekannt.
Aber es gibt ein Recht auf Einsicht in alle Daten, die jemand speichert. Im medizinischen Bereich zusätzlich zum BDSchG auch noch aus dem BGB.
Gegen Erstattung der Kosten kann man Kopien mitnehmen. Und damit hat man dann auch die Kopie der AU-Bescheinigung.
Und bei dem Arzt, dem das schon zuviel freiwilliger Service ist, ist man natürlich nie wieder.
Der letzte Krankenschein meiner Frau war dreiteilig, einer für den AG, einer für die KK und einer für den persönlichen Ordner. Damit wäre alles klar. Da kann man immer eine Kopie ziehen.
Ich hatte nur zwei Seiten. Eine für den Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse. Die für die Krankenkasse hat der Arzt direkt dorthin geschickt.
Meine Wissens ist ein Kassenarzt zwar nicht verpflichtet, eine Zweitschrift auszustellen, aber ich kann seine Weigerung absolut nicht nachvollziehen. Das ist doch wirklich eine Kleinigkeit, und er dürfte das natürlich auch privat in Rechnung stellen.
Lösung für dich: mache eine Kopie von deinem Durchschlag, auf der du aber das Diagnosefeld abdecken solltest.
Frag bei deiner KK nach - dorthin wirst du doch den Durchschlag geschickt haben, oder?
Den Durchschlag hat der Arzt zur KK geschickt. Der hat da wohl so nen Vertrag mit denen oder so. Ich werde nachfragen