Ist der Arzt verpflichtet ein Duplikat der AU auszustellen?

5 Antworten

Wenn sich der Arzt dermaßen stur anstellt (für ihn wäre es ein Leichtes, die au auszudrucken), wende Dich an die Krankenkasse. Denen hast Du doch einen Durchschlag zugeschickt oder ? Vielleicht sind die freundlicher....

Carina8593 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 23:15

Den Durchschlag hat der Arzt zur KK geschickt. Der hat da wohl so einen Vertrag mit denen oder so. Ich werde nachfragen

Eine solche Verpflichtung wäre mir nicht bekannt.

Aber es gibt ein Recht auf Einsicht in alle Daten, die jemand speichert. Im medizinischen Bereich zusätzlich zum BDSchG auch noch aus dem BGB.

Gegen Erstattung der Kosten kann man Kopien mitnehmen. Und damit hat man dann auch die Kopie der AU-Bescheinigung.

Und bei dem Arzt, dem das schon zuviel freiwilliger Service ist, ist man natürlich nie wieder.

Der letzte Krankenschein meiner Frau war dreiteilig, einer für den AG, einer für die KK und einer für den persönlichen Ordner. Damit wäre alles klar. Da kann man immer eine Kopie ziehen.

Carina8593 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 23:16

Ich hatte nur zwei Seiten. Eine für den Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse. Die für die Krankenkasse hat der Arzt direkt dorthin geschickt.

Meine Wissens ist ein Kassenarzt zwar nicht verpflichtet, eine Zweitschrift auszustellen, aber ich kann seine Weigerung absolut nicht nachvollziehen. Das ist doch wirklich eine Kleinigkeit, und er dürfte das natürlich auch privat in Rechnung stellen.

Lösung für dich: mache eine Kopie von deinem Durchschlag, auf der du aber das Diagnosefeld abdecken solltest.

Frag bei deiner KK nach - dorthin wirst du doch den Durchschlag geschickt haben, oder?

Carina8593 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 23:17

Den Durchschlag hat der Arzt zur KK geschickt. Der hat da wohl so nen Vertrag mit denen oder so. Ich werde nachfragen